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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 53

 

Diese 524 Millionen sind vorgesehen, davon sollen 294,2 Millionen für den Straßenausbau verwendet werden und 229,8 Millionen sollen in die Erhaltung und Instandhaltung fließen.

 

Ich möchte damit nur die Bedeutung dieser Gesetzesvorlage kundtun, dass die Nachvollziehung der jetzt notwendigen Gesetzesbestimmung natürlich auch ein Vorfeld hat und in diesem Vorfeld in Verhandlungen Ergebnisse erreicht werden mussten, die sicherstellen, dass bei Übertragung dieser Bundesstraßen B auch die entsprechende finanzielle Grundlage vorhanden ist.

 

Es konnte aber darüber hinaus in den Verhandlungen mit dem Bund und der ASFINAG sichergestellt werden, dass vor allem ein großer Teil der hochrangigen A- und S-Straßen nach wie vor in der Kompetenz der ASFINAG verbleibt und dass dort auch die Kompetenz wahrgenommen wird.

 

Sichergestellt wurde auch - und das ist auch ein wichtiger Aspekt - auf Grund des Verhältnisses der bemauteten und nicht bemauteten Straßen, dass weder auf der einen Seite die Wirtschaft noch auf der anderen Seite die Privaten eine Benachteiligung erfahren. Auch das wurde in den Verhandlungen erreicht.

 

Ich glaube, man sollte dieses Verhandlungsergebnis etwas weiter sehen und es auch aussprechen, dass ein gutes Ergebnis erreicht worden ist.

 

Unser StR Schicker hat bei den Verhandlungen mit dem Bund auch klar deponiert, dass die vorgesehenen 22 Cent an Lkw-Bemautung pro Kilometer nicht ausreichend sein werden, um den gesamten Finanzbedarf für diese Straßeninfrastrukturprojekte und für die Bahninfrastrukturprojekte decken zu können. Es wurde dort vorgeschlagen, dass 29 Cent pro Kilometer besser wären, um auch entsprechende Querfinanzierungen aus diesen Lkw-Mauteinnahmen zur Bundesbahn, auf die Schiene vorzunehmen.

 

Nun, meine Damen und Herren, um nur die Dimension noch einmal darzustellen: In Wien liegen Bundesstraßen in der Länge von 257 Kilometer, und es wird jetzt an uns liegen, je nach Beschlussfassung im Landtag und dann im Gemeinderat, die entsprechenden Prioritätenreihungen für Maßnahmen auf diesen Straßen zu setzen.

 

Geld ist nie genug da, aber an Hand dieser Dimension der Kilometer zeigt sich, dass hier eine große Aufgabe in die Verantwortung der Stadt Wien und des Landes Wien kommen wird.

 

Es wurde schon angesprochen vom Kollegen Fuchs, dass es natürlich zur Ausführung, wenn der Bund dieses Bundesstraßen-B-Übertragungsgesetz im Parlament eingebracht und das Parlament es beschlossen hat, auch einer Verordnung bedarf und dann einer neuen Festschreibung der entsprechenden Hauptstraßen in einer so genannten Hauptstraßenverordnung. Hier wird noch zu diskutieren sein und dann werden im Gemeinderat die notwendigen Beschlüsse zu fassen sein.

 

Besonders positiv, um das noch zu erwähnen, meine Damen und Herren, bei dieser neuen Straßenkompetenz für das Land Wien ist, dass es dadurch zu rascheren Projektabwicklungen und auch zu entsprechenden Auftragsvergaben in diesem Bereich kommen wird. Es können Verzögerungen durch den Bund in diesem Bereich verhindert werden. Es gibt ja einige Beispiele gerade an der B 228, also hinter den Gasometern, wo Grundstücksankäufe unter dem Titel "Gemüseautobahn" lange Zeit verhindert haben, dass dort diese Straßenbauvorhaben, diese wichtigen Vorhaben auch umgesetzt werden konnten.

 

Damit, meine ich, meine Damen und Herren, ist sichergestellt, dass wichtige politische Entscheidungen im Hinblick auf die Straßenverkehrsinfrastruktur rascher getroffen werden können und auch rasche Impulse für die Wirtschaft und für die Beschäftigung erfolgen können. Gleichzeitig werden damit aber auch Anrainerrechte gesichert, die auch ein Anrecht darauf haben.

 

Nun, meine Damen und Herren, wie schon gesagt: Mit diesem vorliegenden Gesetzesentwurf und der Beschlussfassung heute durch den Landtag, hier im hohen Haus, werden die Voraussetzungen geschaffen, um nach dem Inkrafttreten des Bundesstraßenübertragungsgesetzes vom Bund auch entsprechende rasche Sofortmaßnahmen setzen zu können.

 

Ich komme schon zum Schluss, meine Damen und Herren. Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung zu dem eingebrachten Initiativantrag und bringe auch von meiner Fraktion einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Initiativantrag ein, der eine Rückführung der Radwegkompetenzen, die im Hauptradwegnetz ausgewiesen sind, in die Zentralkompetenz des Ressorts Stadtentwicklung und Verkehr vorsieht. Ich ersuche auch hier um Ihre Zustimmung.

 

Meine Fraktion kann dem vorliegenden Beschluss- und Resolutionsantrag der Fraktion der Österreichischen Volkspartei keine Zustimmung geben, weil dieser sachliche Inhalt bereits in den Initiativanträgen und im Abänderungsantrag beinhaltet ist. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

 

So kommen wir gleich zur Abstimmung über den Abänderungsantrag, mit dem die Bauordnung für Wien und die Wiener Stadtverfassung geändert werden. Der Antrag liegt Ihnen vor.

 

Ich darf jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist einstimmig so angenommen. Der Abänderungsantrag wird in die Gesetzesvorlage miteinbezogen.

 

Wir kommen nun zur ersten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetz in erster Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag von der ÖVP-Fraktion. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Beschlussantrag die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit. Der Beschlussantrag

 

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