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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 53

 

Enteignungen ohne Vorhabensverwirklichung. Das hat es schon gegeben, am Leberberg. Einige werden sich noch erinnern können. Es handelt sich, meine Damen und Herren, um Eigentum, und das Eigentum ist ein hohes Gut, mit dem man nicht rücksichtslos oder leichtfertig umgehen kann.

 

Wir werden daher diesem Gesetz, meine Damen und Herren, unter Berücksichtigung aller dieser Punkte die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster ist Herr Abg Driemer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Johann Driemer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!

 

Aus meiner Sicht zeigt sich wieder einmal mehr, dass die Sozialdemokratie in Wien politisch vorausschauend wichtige Gesetzesinitiativen setzt und so sehe ich auch den vorliegenden Gesetzesinitiativantrag. Wir meinen, dass wir mit diesen vorausschauenden Gesetzesinitiativen gerade jetzt, wo es besondere krisenhafte Erscheinungen in der Wirtschaft gibt, bei Vorliegen natürlich der Entscheidung des Parlaments über das Bundesstraßenübertragungsgesetz, rascher in der Lage sind, der krisengeschüttelten Wirtschaft, vor allem der Bauwirtschaft, entsprechend unter die Arme zu greifen.

 

Nun, meine Damen und Herren, die Wiener Landesregierung stellt nach dem Beschluss des vorliegenden Gesetzesentwurfs durch den heutigen Landtag sicher, dass wir hier jeglichen Zeitverlust verhindern, und zwar auch verhindern in der Wahrnehmung dieser neuen Kompetenz, nämlich der Übertragung der Bundesstraßen B in die Kompetenz der Stadt und des Landes Wien.

 

Entgegen dem Kollegen Fuchs, der hier in diesem Gesetzesinitiativantrag sieht, dass eventuell nachhaltig wirtschaftlicher Schaden für Anrainer entstehen könnte, bin ich der Auffassung, dass diese Gesetzesvorlage, die zu behandeln ist, jetzt schon inhaltlich, sachlich den Anrainern keine zusätzlichen Belastungen, aber auch keine Schlechterstellung bringen wird, weil es eine Festschreibung des derzeitigen Zustands ist.

 

Nun, meine Damen und Herren, der Beschluss der Gesetzesvorlage gewährleistet - wie ich schon ausgeführt habe -, durch ein rasches Handeln der Wiener Landes- und Stadtregierung, gerade jetzt angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation, positive Impulse zu setzen.

 

Es ist mir aber auch, meine Damen und Herren, ein besonderes Bedürfnis, hier im hohen Haus, dem Landtag, darauf hinzuweisen, dass gerade die Wiener Landes- und Stadtregierung ausschließlich und insbesondere eine Politik für Menschen verfolgt. Ich möchte hier auch darauf verweisen, dass gerade die Politik Wiens beispielgebend und musterhaft für die Bundesregierung auf vielen Ebenen sein könnte.

 

Wir sehen ja gerade, meine Damen und Herren, dass sehr wenig Verlass auf Versprechungen der Bundesregierung ist. Ich möchte dies nur an Hand eines einzigen Beispiels, weil es auch im Zusammenhang steht, aufzeigen. Hier wird unter FPÖ-Vorgabe eine Steuerreform, eine Entlastung der Menschen auf der Abgabenseite versprochen. Zwei Tage später gibt es sozusagen eine Korrektur von Westenthaler und Khol: Es reicht nur mehr zu einem Belastungsstopp. Also, so rasch ändern sich die Versprechen! Es ändert nichts an der Tatsache, dass wir die hohe Abgabenquote hier festgeschrieben bekommen haben.

 

Nun, ich gebe auch - und da komme ich schon wieder zum Poststück 1 - all jenen Recht, meine Damen und Herren, die den gesamtstaatlichen Handlungsbedarf dieser Bundesregierung in Frage stellen.

 

Zum vorliegenden Poststück möchte ich festhalten, meine Damen und Herren, dass die sozialdemokratische Landesregierung im Hinblick auf die Verländerung der Bundesstraßen, wie auch im Positionspapier des MasterplanVerkehr für Wien festgehalten, diese Verländerung unter bestimmten Voraussetzungen begrüßt. Um das nur anzureißen:

 

Erstens. Das bestehende und neu zu errichtende höchstrangige Straßennetz bleibt nach wie vor in der Kompetenz der ASFINAG und wird dieser überantwortet.

 

Zweitens. Es wurde festgehalten, dass auch die Finanzmittelzuteilung auf der Basis des Budgets 2002, und zwar aus dem Bundesstraßenbaubudget, erfolgt und jährlich zu valorisieren ist. Es ist ja auch die Finanzierungsgrundlage für die jetzt zu übertragenden Bundesstraßen B.

 

Drittens. Es ist auch die Forderung aufgestellt worden, dass die Einnahmen aus der Verländerung der Bundesstraßen den Ländern zufließen sollen.

 

Viertens. Es muss eine einvernehmliche Lösung zwischen Bund und allen Ländern im Rahmen des Generalverkehrsplans erzielt werden.

 

Nun, meine Damen und Herren, ich bin mir bewusst und viele mit mir, dass in der Realität, die wir vor uns haben, diese umfassenden Ziele, die wir im Verkehrsmasterplan Wien festgeschrieben haben, in den Verhandlungen natürlich nicht erreicht werden konnten. Das muss man auch hier zum Ausdruck bringen. Ich glaube, dass es aber trotzdem verhandlungstaktisch klug war, dass höhere Forderungen an den Bund herangetragen worden sind, um dann letztendlich ein gutes und verträgliches Ergebnis nach Hause zu bringen.

 

Was natürlich besonders problematisch werden könnte, meine Damen und Herren, ist, dass Verhandlungsergebnisse mit Teilzeitministern abgeschlossen werden, wo man heute noch einen Minister oder eine Ministerin gegenüber sitzen hat und am nächsten Tag oder in den nächsten Wochen bereits wieder ein anderer das Ressort Verkehr in seiner Verantwortung hat.

 

Ich möchte aber auch insbesondere feststellen, meine Damen und Herren, dass im Zuge dieser Verhandlungen mit dem Bund das Finanzierungsangebot des Bundes begonnen wurde mit einer Größenordnung von 450 Millionen noch ATS, noch Schillingen, und auf Grund der geschickten Verhandlungsführung unseres StR Schicker mit seinen Beamten ist es dann gelungen, dieses Ergebnis von 450 Millionen auf 524 Millionen zu verbessern.

 

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