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Landtag, 6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 64

 

das war jetzt keine tatsächliche Berichtigung, sondern eine Feststellung. (Abg Michael Kreißl: Oh doch! Das, was er falsch gesagt hat, habe ich berichtigt!)

 

Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Vana. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Nach diesen emotionalen Grundsatzbekenntnissen zur Bedienstetenfreundlichkeit der jeweiligen politischen Parteien und zur politischen Standortbestimmung habe ich es nun ein bisschen schwer, Ihre Aufmerksamkeit auf ein Sachthema zu lenken, denn der Wahlkampf ist offensichtlich auch in diesem Hause voll ausgebrochen. Ich würde mich freuen, wenn die Debatten über das Bedienstetenrecht auch in Nichtwahlkampfzeiten so emotional und so engagiert geführt würden und wenn Sie alle Ihre Forderungen auch nach dem 8.5. genauso aufrecht erhalten und engagiert vorbringen würden!

 

Für uns Grüne gibt es einige Gründe, den heute vorgelegten Entwurf abzulehnen. Meine Kollegin Dr Pilz hat schon einige davon genannt. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit heute auf ein Thema lenken, das noch nicht angesprochen wurde, nämlich auf die Änderungen im Wiener Gleichbehandlungsgesetz, die wir heute auch vornehmen wollen und werden, wo wir Grüne fürchten, dass es durch diese Änderungen zu einer Falle für die Frauen kommt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll (unterbrechend): Ich würde die Abgeordneten im Saal bitten, ein bisschen ruhiger zu sein, man versteht sonst die Rednerin überhaupt nicht. Bitte, wenn Sie so lieb sind und die Gespräche hinter den Bankreihen etwas einstellen.

 

Abg Dr Monika Vana (fortsetzend): Wir wollen nicht, dass es im öffentlichen Dienst zu einer Verschlechterung für Frauen bei der Einstellung und bei der Beförderung kommt.

 

Es geht um Folgendes: Nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs wird die positive Diskriminierung von Frauen - wie sie auch im Wiener Gleichbehandlungsgesetz vorgesehen ist, was wir sehr begrüßen und als ganz wichtiges Instrument für die Frauenförderung empfinden - nun ziemlich eingeschränkt, indem Frauen nicht mehr automatisch bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden dürfen, sollen und nach dem Wiener Gleichbehandlungsgesetz auch müssen, sondern es wird in dem Sinne eingeschränkt, dass auch berücksichtigt werden muss, dass es in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe geben kann, eben nicht der Frau den Vorzug zu geben, sondern zum Beispiel trotz gleicher Qualifikation einem Mann. Der Passus, den wir im Artikel 4 Abs. 2 und 3 des vorliegenden Entwurfs einfügen, lautet: "Sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, dürfen Frauen nur mehr bevorzugt aufgenommen werden."

 

Wir fürchten, dass es durch diese so genannte Öffnungsklausel, die ihren Namen wirklich verdient, weil es aus unserer Sicht zu einer negativen Öffnung des Rechtsverstands kommt, nicht nur zu einer Aushöhlung der positiven Diskriminierung kommt, sondern dass das auch ein Rückschritt für die Frauenförderung insgesamt ist, nämlich deshalb, weil wir nicht genau definieren, wie wir diese Gesetzesbestimmung auslegen und was für uns die Gründe sind, die wir jetzt zusätzlich zur Qualifikation berücksichtigen dürfen. Das könnten zum Beispiel soziale Kriterien sein, das könnte der AlleinverdienerInnenstatus sein, das könnte das Einkommen des Partners oder der Partnerin sein. Das wollen wir sicher nicht!

 

Das will übrigens auch die Europäische Union nicht. Sie hat im Amsterdamer Vertrag ganz klar festgelegt, dass Chancengleichheit und Förderung der Gleichstellung ein Gemeinschaftsanliegen ist. Das steht im Primärrecht. Auch der EuGH hat zum Beispiel festgestellt, dass Partner- oder Partnerinneneinkommen oder der Status des Ehepartners oder auch der Familienstand keine Kriterien sein sollten, aber eben nur sein sollten. Der Bundesgesetzgeber und jetzt auch der Wiener Gesetzgeber hat, Göttin sei Dank, eine wichtige Klarstellung dazu getroffen, was nicht als Kriterium herangezogen werden kann. Sie haben in Ihrem Entwurf festgeschrieben, dass die in der Person eines Mitbewerbers liegenden Gründe gemäß Abs. 1 gegenüber Bewerberinnen keine unmittelbar oder mittelbar diskriminierende Wirkung aufweisen dürfen. Das ist eine ganz wichtige Klarstellung, denn hier wird festgeschrieben, was es nicht sein darf. Sie haben auch in der Begründung geschrieben, dass im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs davon auszugehen sein wird, dass der Familienstand oder das Einkommen der Lebenspartnerin keine zu berücksichtigenden Kriterien darstellen sollen. Das ist - wie gesagt - eine ganz wesentliche Klarstellung, dass es nicht zu einem Umgehen der positiven Diskriminierung klammheimlich durch die Hintertür kommt.

 

Aber das ist uns zu wenig!. Es ist uns Grünen nämlich deshalb zu wenig, weil es zwar aussagt, was es nicht sein darf, aber nicht aussagt, was es denn jetzt sein darf, was denn eigentlich diese neue Klausel an Anforderungen nach sich zieht, was der Dienstgeber eigentlich als Kriterium heranziehen darf, nämlich nicht nur darf, sondern muss. Denn wir haben hier keine Kann-Bestimmung, sondern wir haben eine Muss-Bestimmung. Es müssen Gründe beziehungsweise Kriterien gefunden werden, die herangezogen werden müssen. Das halten wir für eine ganz wichtige Falle und wir wollen, dass wir - damit meine ich jetzt die Gemeinde Wien - alles dazu tun, dass die Gemeinde Wien dieses neue Recht nicht so auslegt, wie es leider - wir wissen das von vielen Fällen der Gleichbehandlungskommission - ausgelegt wird, nämlich, dass zum Beispiel ganz abstruse Gründe herangezogen werden, warum bei einer Bewerbung dem Mann und nicht der Frau der Vorzug gegeben werden soll.

 

Das sind so abstruse Gründe, wie dass der Präsenzdienst des Mannes für die Qualifikation erforderlich ist. Das sind so abstruse Gründe, wie mangelnde Mobilität von Frauen, allein auf Grund der Tatsache, dass sie Kinder zu betreuen haben. Das sind Gründe, wie - ich habe hier eine Beschwerde vorliegen, die sich darauf

 

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