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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 60

 

stützt. (Abg Harry Kopietz: Sozialdemokratische Fraktion!) Sie sehen mir das bitte nach, ich bin immer noch in meiner alten Diktion (Heiterkeit bei der FPÖ und bei der ÖVP.), dass ich immer noch gesagt habe "sozialistisch". "Sozialdemokratisch" ist für mich ein Synonym. (Abg Harry Kopietz: Das ist eine Frage der Bildung!) Ich bin gerne bereit, mich auf die neue Diktion einzustellen. Ich habe es im Parlament auch nie anders gehalten, aber ich bin gerne bereit, mich auf die neue Diktion einzustellen.

 

Ich betone also, die Sozialdemokraten und die GRÜNEN haben uns im Parlament unterstützt. Ich hoffe, das tun sie auch weiterhin in dem Bemühen, dass ein Sonderbericht, der von der Volksanwaltschaft erstmals in der 25-jährigen Geschichte der Institution erstellt wurde, nämlich zum Thema "Heizkostenzuschüsse", wo auch der Bereich der Stadt Wien an prominenter Stelle vorkommt und der federführend unter der Ägide des sachzuständigen Volksanwalts Dr Kostelka zu Stande kam, wie alle künftigen Sonderberichte im Parlament diskutiert werden sollte.

 

Mitnichten, meine Damen und Herren! Die Präsidialkonferenz hat den Beschluss gefasst, dass das zu viel Arbeit für die Damen und Herren Abgeordneten ist. Ich bitte mir nachzusehen, dass ich diese Entscheidung nicht zu qualifizieren habe, aber ich glaube nicht, dass man auf Dauer diese Argumentationslinie dem Bürger gegenüber durchhalten wird können! (Beifall bei der FPÖ und bei Teilen der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren, die Anliegen, die die Volksanwaltschaft - wie etwa die Problematik des Heizkostenzuschusses - als Sonderbericht an ein Parlament, seien das der Nationalrat, beide Kammern, der Bundesrat oder ein Landtag, heranträgt, sind nicht von so nachrangiger Bedeutung, weil da wird die Volksanwaltschaft selber darauf achten, dass man sich nicht davor fürchten muss, dass man sich mit irgendwelchen Kleinigkeiten, Neppich oder Kinkerlitzchen auseinander setzen muss. Aber es gibt wirklich nachrangigere Dinge, die bei der parlamentarischen Debatte in Beratung gezogen werden. Meine Damen und Herren, ich glaube, Bürgeranliegen sind allemal wichtig genug, dass sich zumindest ein Unterausschuss oder ein Ausschuss des Parlaments damit auseinander setzen sollte, aber nicht vorweg die Behandlung von Berichten der Volksanwälte und der Volksanwaltschaft ablehnen kann.

 

Die 404 Gesamterledigungen von insgesamt 412 Beschwerdefällen, die an die Volksanwaltschaft im Berichtszeitraum herangetragen wurden, stellen in der Tat - das möchte ich gar nicht verhehlen - der Verwaltung der Stadt Wien ein gutes Zeugnis aus. Nun möchte ich dazusagen, dass nicht jeder, der Friktionen mit der Verwaltung hat, sich sofort zur Volksanwaltschaft begibt, aber insgesamt ist es doch ein Parameter, dass man sagen kann, grosso modo kann man von einer funktionierenden Verwaltung ausgehen. Dennoch sollte man die 412 Anliegen, die an uns herangetragen wurden, nicht gering schätzen. Das tut die Volksanwaltschaft auch nicht. Bei dem einen oder anderen Anliegen kann man durchaus auch allgemeine Schlüsse aus dem Vorgang ziehen.

 

Ich möchte daher bei dieser Gelegenheit auf einige vorgebrachte Fälle eingehen:

 

Zunächst dieses Problem der Enthebung einer Abteilungsleiterin im städtischen Konservatorium: Ich habe hier nichts mehr hinzuzufügen. Der Vorgang ist meiner Ansicht nach kein Ruhmesblatt für die Direktion am städtischen Konservatorium. So kann man mit einer lang gedienten Mitarbeiterin, die sich sehr engagiert über Jahrzehnte im Konservatorium betätigt hat, nicht umgehen! So geht man überhaupt nicht mit einem Mitarbeiter um! Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen! Die Kritik, die die Volksanwaltschaft in diesem Bericht geäußert hat, bleibt daher vollinhaltlich aufrecht! (Beifall bei der FPÖ und bei der ÖVP.)

 

Die Problematik der Volkszählung ist in der Tat kurios. Sie haben mich gefragt, Herr Abgeordneter, warum die Volksanwaltschaft in den anderen Fällen der Gemeinden keine Prüfungen eingeleitet hat. - Zunächst glaube ich, dass man die Stilblüten, die man dort erlebt hat, dennoch irgendwann einmal politisch diskutieren sollte. Warengutscheine, die angeboten wurden, Fahrräder, Mountainbikes, die man sozusagen dafür ausgelobt hat, dass man sich zu einer bestimmten Kommune bekennt, sogar Prämien, Kopfgeldprämien, die man ausgelobt hat, das alles ist kein wirklich schöner Vorgang gewesen und hätte durchaus auch geprüft werden können, nur haben wir ein Problem, weil sich das alles im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung der Kommunen abspielt, während die amtliche Information der Stadt Wien - das war dann der Grund, warum man es amtswegig in der Volksanwaltschaft untersucht hat - natürlich ein hoheitlicher Akt war. Eine amtliche Mitteilung ist der hoheitlichen Verwaltung zuzurechnen und dort muss man darauf achten, dass man rechtsrichtig informiert.

 

Nun kann man auch bei Mitteilungen einer Kommune Propaganda betreiben - das ist nichts Ungewöhnliches -, nur muss man wissen, dass der Propaganda immer auch das Moment der Irreführung innewohnt. Bei amtlichen Mitteilungen sollte man das nicht tun. (Abg Godwin Schuster: Das war nicht nur in Wien so der Fall!) Mir ist nur der Fall Wien bekannt geworden. Wenn es in anderen Fällen auch so war, dann gilt die Kritik der Volksanwaltschaft mutatis mutandis auch für diese Kommunen.

 

Wir haben das Glück, dass die Volkszählung in dieser Form die letztmalige war, denn die Bundesregierung ist dabei, ein zentrales Melderegister aufzubauen, das Evidenzwesen auf einen modernen, zeitgemäßen und der technischen Entwicklung entsprechenden Stand zu heben. Dann sind auch die Volkszählungen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, mit Sicherheit nicht mehr notwendig.

 

Dennoch, meine Damen und Herren, bleibt als Grundanliegen übrig, dass man sich dort, wo man in hoheitlicher Form Mitteilungen an den Bürger macht,

 

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