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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 60

 

Neurologischen Krankenhaus am Rosenhügel in dieser Frage immer wieder eingeschaltet, sie macht die ärztliche Begleitung. Die Behindertenkommission hat diesen Fall diskutiert. Es wird gerade daran gearbeitet, dass ein neuer Trägerverein eben diese Wohngemeinschaft, um die es hier geht, übernimmt, um in Zukunft sicherzustellen, dass auch hier eine Verbesserung gegeben ist.

 

Zum Kollegen Gerstl bezüglich der MA 65 und der Lenkererhebungsfragestellung dieser Abteilung hier im Bericht eine Anmerkung. Wir haben das ja auch im zuständigen Landtags- oder Gemeinderatsausschuss diskutiert. Ich stehe auch nicht an zu sagen, dass dort die Darstellung des Kollegen der Beamtenschaft in der Diskussion nicht ganz glücklich gewählt war, was quasi die Prozentaufteilung betrifft und dergleichen. Das glaube ich. Jedenfalls hat eine Verwaltung zu schauen, dass Unschuldige nicht unschuldig einer Straftat, wie gering oder wie groß die auch immer ist, verdächtigt werden. Das ist selbstverständlich und das ist auch nicht zu leugnen.

 

Nur, gleichzeitig möchte ich schon darauf hinweisen, dass es ja auch andere Rechtsmeinungen gibt, als die der Volksanwaltschaft, und nicht nur eine andere Rechtsmeinung, als sie das Verfassungs- und Rechtsmittelbüro der Stadt Wien entwickelt hat, sondern auch der Verwaltungsgerichtshof entspricht in seiner Judikatur der Meinung, die die Stadt Wien vertreten hat. Ich darf Ihnen nochmals vorlesen, dass die Verwaltungspraxis in Übereinstimmung mit der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs steht und auch von den Zivilgerichten im Amtshaftungsverfahren nicht als rechtswidrig erkannt wird. Die ebenfalls im Akt befindliche Stellungnahme des Bundeskanzleramts vom Juli 1999 setzt sich mit dieser Judikatur jedoch nicht auseinander und ist daher insoweit nicht ausreichend begründet. Es besteht somit keine Veranlassung, dieser Auffassung gegenüber der Judikatur unabhängiger Gerichte den Vorzug zu geben, zumal, wie in der erwähnten Stellungnahme vom November 1999 dargelegt wurde, auch aus Sicht des betroffenen Bürgers kein Vorteil gegeben ist und eine Änderung der Verwaltungspraxis eben nicht einer quasi Nähertretung entspricht.

 

Ich glaube, das ist einmal wichtig zu sagen, dass eben nicht aus dem rechtsleeren Raum irgendetwas geschieht, sondern dass die Spruchpraxis unabhängiger Gerichte auch der Verwaltungspraxis der Stadt Wien entspricht.

 

Nur, nichtsdestotrotz glaube ich auch, dass in kritischer Selbstreflexion vielleicht auch ein Weg gefunden wird, wo man vielleicht in Zukunft eindeutiger darstellen kann, dass der Lenker und der Fahrzeuginhaber nicht dieselbe Person sind und dass der Fahrzeuginhaber, sofern er quasi eine Strafe bekommt, zu überprüfen hat, ob er der Lenker war, beziehungsweise zu melden hat, wenn wer anderer der Lenker war. StR Schicker oder Landesrat Schicker und seine Beamten werden in diesem Bereich einmal überprüfen, ob man nicht vielleicht durch einen kleinen Andruck in dem ausgestellten Formular eine bessere Rechtsklarheit im Sinne der Dolmetscherfunktion erzeugen kann.

 

Zu dem Heizkostenzuschuss möchte ich schon eines erwähnen: Die Stadt Wien und auch dieses Haus hier hat ja den Heizkostenzuschuss beschlossen, nur war es leider lange Zeit nicht möglich, die notwendige Wärme den Menschen angedeihen zu lassen, weil es nämlich monatelange Verzögerungen seitens des Bundes und der Bundesregierung und der Bundesverwaltung nicht möglich gemacht haben, diese Gelder auszuzahlen. Und da würde ich schon sagen, es ist dann etwas Chuzpe, hier noch herauszugehen und zu sagen, die Stadt Wien ist schuld. Also dieses Doppelmühlespiel spielen wir sicher nicht mit, sondern da sagen wir halt: Hätte der Bund damals vielleicht ein bisschen schneller reagiert, dann wäre das besser über die Bühne gegangen. Nur muss man eines sagen: Der monatelange Einsatz der Beamten der Stadt Wien hat es letztendlich auch ermöglicht, vom Bund die begehrten und notwendigen Daten zu bekommen.

 

Zur Fragestellung des § 53 der Wiener Bauordnung, der so genannten Privatstraßen, eine Anmerkung. Ich glaube, dass man vielen Grundstücksbesitzern und Bauwerbern und Bauwilligen nichts Gutes täte, würden wir uns dieses Instruments begeben, sprich: Würden wir diese Regelung abschaffen und nur mehr öffentliche Straßen widmen, dann gäbe es in vielen Bereichen dieser Stadt keine Entwicklungsmöglichkeit, weil nämlich nicht die Gelder vorhanden sind, überallhin gleich eine Straße im ausreichenden Zeitausmaß zu bauen. Das ist ein sehr guter, flexibler Paragraph, der es Investoren oder Bauwilligen ermöglicht zu sagen: Okay, dann baue ich mir auch meine Straße selber und nehme sie in die Hand. Ich möchte nicht soweit gehen und sagen, dieses Instrument ist eine Rechtswohltat, aber es ist jedenfalls etwas, was Flexibilität in der Verwaltung und in der Widmung schafft. Und ich glaube, die Menschen würden sich ordentlich beschweren, wenn es diese Möglichkeit überhaupt nicht mehr gäbe.

 

Zum Abschluss meines Beitrags möchte ich den Dank vor allem erweitern auf Ihre VorgängerInnen, mit großem I, weil ja der Wechsel in der Volksanwaltschaft stattgefunden hat, und hoffe auch, dass mit den neuen Volksanwälten, mit den neu bestellten, die gute Zusammenarbeit im Sinne der Wiener Bürger erhalten bleibt.

 

Ich bedaure es, dass Volksanwalt Dr Peter Kostelka heute nicht bei uns sein kann. Er ist bei einem Kongress des Europarates in Zürich, und ich glaube, das ist auch nicht unbedeutend, wenn es um die Dolmetschfunktion geht, denn es ist ein Kongress des Europarates der Volksanwälte. Dort treffen sich über 130 Ombudsleute aus 36 Ländern, und ich glaube, dass diese Fragestellung heutzutage viel zu wenig noch diskutiert wurde. Wir haben Ombudsleute auf den niedergeordneten Ebenen, wir haben auf Bundesebene die Volksanwälte. Ich glaube, dass es in Zu-

 

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