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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 60

 

garantiert und ihm zu einem besseren Zugang zum Recht verhilft.

 

Frau Abg Korosec hat 1999 als Volksanwältin hier im Hause zu einem Bericht der Volksanwaltschaft die Volksanwaltschaft als Dolmetscherinstitution oder die Tätigkeit der Volksanwaltschaft als Dolmetschertätigkeit zur Vermittlung des Rechtes beschrieben. Ich glaube, das ist auch ein sehr schönes Bild und auch eine sehr wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft heutzutage. Und wie man aus dem Bericht und aus früheren Berichten weiß, geht es ja bei den Aufgaben der Volksanwälte nicht nur um Verwaltungsfragen, die sie behandeln, sondern es kommen Leute zu ihnen, mit Versicherungsproblemen, mit Bankenproblemen, mit Problemen im Familienrecht, bei Scheidungen und all diesen Fragen, die sie in ihren über 100 Sprechtagen behandeln. Und das, glaube ich, ist besonders zu bedanken, dass sie hier eine Aufgabe des Dolmetschens zwischen Bürger und den Rechtsnormen vollziehen.

 

Im Bericht 2000 haben wir ja 412 Beschwerden, die eingelangt sind bei Ihnen, das ist ein Rückgang, was auch erfreulich ist. 51 davon waren berechtigt. Und ich glaube, dass in Summe genau dieses Faktum der Stadt Wien und der Verwaltung der Stadt Wien ein gutes Zeugnis ausstellt. Ich weiß nicht einmal, wie viele Verwaltungsakte die Stadt Wien täglich tätigt, aber es ist auf jeden Fall ein verschwindend geringer Promillesatz, wo quasi berechtigte Beschwerden überbleiben. Und es ist auch besonders wichtig, die zu beachten, weil ja Wien mit seinen nahezu 2 Millionen nicht Einwohnern jetzt im Sinne der Volkszählung, aber mit Leuten, die in dieser Stadt wohnen, eine große Aufmerksamkeit erfährt und einen Vorbildcharakter hat gegenüber den Leuten, sodass auch die Verwaltung gut und fair zu vollziehen ist.

 

51 ist zwar eine geringe Zahl, über die wir uns freuen, aber jeder dieser 51 Fälle ist natürlich ernst zu nehmen und auch nicht zu verniedlichen, und ein gutes Zeugnis macht es erst recht notwendig, dass man sich diese Fälle anschaut.

 

Um hier ein bisschen auf die Debatte einzugehen, zunächst einmal auf den Vorwurf bezüglich der Friedhöfe und der Grabstätten, so muss man einmal erwähnen, dass eine Grabstätte quasi entsteht durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Wien und dem Erwerber und sodann die Einverständniserklärung beziehungsweise die Erklärung der Benützungsberechtigung eine notwendige Sache ist. Meine Informationen sind dahin gehend, dass sich die Stadt Wien vorgenommen hat, was gerade in Überarbeitung ist, dass diese Schriftstücke, die unterschrieben werden, zugegebenermaßen meist von Leuten in einem schwierigen persönlichen Moment, eindeutiger formuliert werden und auch klarer darauf hingewiesen wird, damit vielleicht etwaige Missverständnisse nicht passieren. Und auch hier gilt zu sagen: Wir haben über 20 000 Todes- und Bestattungsfälle pro Jahr in Wien, und da kann man sehr froh sein, dass es nur ein Fall ist, und auch diesen werden wir zu beheben versuchen.

 

Auch in einem anderen Fall, den die Volksanwaltschaft aufgezeigt hat, in der Geschichte mit den Rettungsgebühren, wurden vom Wiener Landtag in einem Vierparteienantrag, also in einem All-Parteien-Antrag, die Bestimmungen abgeändert, woraus man erkennen kann, dass die Tätigkeit der Volksanwaltschaft oft eine sofortige Umsetzung bringt. Und ein politisches Gremium - das vielleicht dem Herrn Gerstl gesagt - hat Fehler einzugestehen und Verbesserungen vorzunehmen.

 

Zur Volkszählung, weil das mein Vorredner in aller Breite hier diskutiert hat, möchte ich schon eine Frage auch stellen an die Volksanwaltschaft, nämlich: Die Information seitens der Stadt Wien an die Wiener Bürger wurde quasi von der Volksanwaltschaft kritisiert und in den Bericht aufgenommen. Nur, anderen Gemeinden gegenüber ist mir so ein Vorgehen nicht bekannt geworden. Und das muss ich schon auch sagen: Wenn man die Information tätigt, wo ja eine gewisse Konkurrenzsituation zwischen allen Städten und Gemeinden Österreichs ist, wäre es natürlich auch notwendig, wenn, dann alle zu prüfen. Ich möchte aber auch gleichzeitig sagen, dass in der Stellungnahme seitens der Wiener Landesregierung auf die Meldegesetznovelle vom März 2001 hingewiesen worden ist, wo es genau um die maßgeblichen Kriterien der Feststellung des Lebensmittelpunktes geht. Und ich glaube, es ist durchaus fair und richtig von einer Stadtverwaltung, dass sie ihre Bürger darüber informiert, dass sie überprüfen sollen, ob der Lebensmittelpunkt eben vorliegt, und sie auch zu informieren, woran der zu messen ist, und eben zu überprüfen, ob dieser oder der andere Wohnort anhand dieser durch das Meldegesetz festgelegten Kriterien ihr Lebensmittelpunkt ist.

 

Ich kenne auch Informationsbroschüren von vielen Verwandten und Bekannten, die ja nicht nur alle in Wien leben, sondern auch in anderen Gemeinden, die nicht in dieser Detailliertheit über die Gesetzeslage ihre Bürger informiert haben. Und da möchte ich schon sagen, dass ich sehr froh war, dass die Stadt Wien ihre Bürger in diesem Ausmaß sehr intensiv über den rechtlichen Background informiert hat. Ich meine, dass das nicht als Propaganda zu werten ist, sondern ganz im Gegenteil: Die Aufgabe einer Verwaltung ist, ihre Bürger über die rechtlichen Grundlagen zu informieren. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Zum Kollegen Strache möchte ich bezüglich des Falls mit der Wohngemeinschaft, der ja schon langjährig bekannt ist und der auch in der Gemeinderätlichen Behindertenkommission schon des Öfteren diskutiert worden ist, landläufig bekannt als der Fall Steindl, nur sagen, dass an Veränderungen in diesem Bereich schon gearbeitet wird. Die MA 12 als Aufsichtsbehörde erarbeitet in Gesprächen mit dem Trägerverein und so weiter Verbesserungen. Es ist auch die Abteilung des Dozenten Berger vom

 

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