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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 60

 

Bartenstein die Struktur dieses Regelungskomplexes unter Bedachtnahme auf sämtliche Bedürfnisse des freien Wettbewerbs gewählt hat.

 

Ich füge sachlich gesehen aber hinzu, abgesehen von dieser Rechtsbetrachtung, dass ich mir Änderungen etwa im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Regelungen in Österreich, insbesondere auch was die wettbewerbswesentlichen Zuschläge betrifft, sehr, sehr wohl vorstellen kann und befinde mich da im Einklang mit dem Niederösterreichischen Landtag.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Dr Tschirf.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Zu Ihren Rechten gehört es, Verordnungen zu erlassen. Eine Verordnung beispielsweise, mit der Sie den KWK-Zuschlag in einer beachtlichen Höhe festgesetzt haben, die deutlich anders ist, als in anderen Bundesländern.

 

Herr Landeshauptmann, wir wissen, dass die Liberalisierung dazu geführt hat, dass die Stromtarife für Kunden, egal ob es sich jetzt um Haushalte, private Haushalte oder um Wirtschaftsbetriebe handelt, gesenkt werden konnten. Durch diesen KWK-Zuschlag, eine Art Steuer, haben Sie das wieder abgeschöpft.

 

Werden Sie sich in Ihrer künftigen Politik als Landeshauptmann doch dafür einsetzen, dass die Konsumenten das tatsächlich bekommen, was sie durch die Liberalisierung eigentlich bekommen hätten?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Ich verstehe schon, dass Sie die Aktuelle Stunde damit vorbereiten wollen. Dazu sind wir beide ja auch lang genug im Geschäft (Heiterkeit bei der ÖVP.), das war gar nicht böse gemeint, eher liebevoll. Es ändert nur nichts an der Tatsache, dass Ihre Argumente nur eingeschränkt richtig, aber vor allem politisch nicht brauchbar sind, denn dass es Unterschiede bei einem KWK-Zuschlag gibt, liegt zum Beispiel am KWK, weil es in Wien in einem großem Ausmaß Kraft-Wärme-Kopplungen gibt, in anderen Bundesländern sehr wenig. Bei anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei den Kleinwasserkraftwerken, den Kleinkraftwerken, schaut die Welt ein bisschen anders aus. Da gibt es in Wien vielleicht ein halbwegs nennenswertes - da werden wir erst sehen, ob das anerkannt wird -, aber sonst nicht wirklich.

 

Aber in den anderen Bundesländer spielt das eine größere Rolle. So schlagen sich natürlich - und das ist schon der Sinn der Sache - hier jene Möglichkeiten nieder, die uns das ELWOG als Wiener einräumt, auch dabei Wiener Interessen zu vertreten. Das spiegelt sich natürlich auch in den entsprechenden Verordnungen wider. Das will ich außer jeden Zweifel stellen. Also dort, wo es KWK gibt, dort ist auch die Abgeltung für zusätzliche Kosten richtig und gut.

 

Ich darf Sie daran erinnern, dass der Herr Bundesminister etwa bei der Frage der Berechnung der stranded costs auch entsprechende Überlegungen angestellt hat, weil etwa die Frage des Wasserkraftwerks Wien nach Rechtsmeinung des Verbunds und nach Rechtsmeinung des Ministeriums als stranded cost abzubuchen ist und sohin auch umgelegt werden kann, und die machen ein Vielfaches von dem aus, was bei uns der KWK-Zuschlag ist.

 

Ich will auch gar nicht davon reden, dass die Energieabgabe vom Österreichischen Bundesministerium beispielsweise verdoppelt wurde, nämlich von 10 auf 20 g angehoben wurde. Daher halte ich das mit der Wien-Steuer auf den Strom für eine verwegene Geschichte.

 

Weil ich davon ausgegangen bin, dass Sie heute die Aktuelle Stunde vorbereiten, habe ich Ihnen diese kleine Grafik hier mitgebracht. (Der Redner zeigt eine Grafik.) Der können Sie entnehmen, dass das, was den Kunden interessiert, nämlich das, was er für den Strom zahlt, in Wien immer noch am drittniedrigsten in ganz Österreich ist. Am drittniedrigsten in ganz Österreich! Das ist der entscheidende Punkt. Es heißt, wir haben ein tolles Angebot in Österreich für den Haushaltskunden und es wird sich selbstverständlich auch an jener Vereinbarung, die wir mit der Wiener Wirtschaftskammer getroffen haben und die den Gewerbebereich betrifft, nichts ändern. Auch hier wird die Situation gleich bleiben.

 

Wir stehen hier selbstverständlich auch zu unserem Vertrag, so wie wir auch zu den Verträgen mit der großen Industrie stehen. Aber da ist ohnehin der Vertrag zwischen dem Unternehmen WIENSTROM und den Unternehmen wie etwa General Motors, Philips oder Siemens. Die brauchen uns dabei nicht, die regeln es sich ohnehin selbst.

 

Präsident Johann Hatzl: Nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg Stark.

 

Abg Rudolf Stark (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Im Hinblick auf die Vollliberalisierung des Strommarkts ab 1. Oktober hat WIENSTROM schon vor dem Sommer Tarifkunden angeschrieben und günstigere Stromlieferverträge angeboten. Einerseits wurde bei diesen Angeboten ein günstigerer Tarif angeboten, andererseits mussten sich diese Kunden für einen längeren Zeitraum, je nach Vertrag, bis Ende 2002 oder 2003 binden.

 

Im Oktober hat nun WIENSTROM jene Kunden, die sich nicht gebunden haben, nochmals angeschrieben. Dieses Neuangebot vom Oktober war wesentlich günstiger, als jenes Angebot vom Sommer. Demnach ist jener Kundenkreis, der sich bereits im Sommer an WIENSTROM gebunden hat, jenem benachteiligt, die sich jetzt erst an WIENSTROM binden.

 

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Könnten Sie sich für jene WIENSTROM-Kunden, die sofort einen längerfristigen Vertrag abgeschlossen haben, bemühen, dass auch deren Verträge im Sinne eines fairen, liberalisierten Strommarkts den nun wesentlich besseren Bedingungen von WIENSTROM angeglichen werden?

 

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