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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 91

 

muss in der Sitzung. Das wird damit protokolliert und vermerkt und erhöht daher aus unserer Sicht sehr wohl die Transparenz.

 

Dass das aus Sicht der Opposition keine Revolution ist, nehme ich zu Kenntnis. Es ist insgesamt jedenfalls aber ein weiterer guter und wichtiger Schritt für klarer definierte Kontrollrechte und damit insgesamt natürlich auch für mehr Transparenz in diesem Gemeinderat und Landtag. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Zwischenruf von GR Wolfgang Irschik. - GR Mag. Josef Taucher: Eine Revolution wollen wir nicht in einer Demokratie!)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich darf bitten, die Zwischenreden einzustellen. Als Nächster zu Wort gemeldet ist GR Ellensohn. Bevor ich dir das Wort erteile, darf ich noch auf der Tribüne die SPÖ-Sektion Floridsdorf, Sektion 10, recht herzlich willkommen heißen. Guten Tag, willkommen im Gemeinderat. (Allgemeiner Beifall.)

 

So, bitte, David, du bist am Wort.

 

15.40.07

GR David Ellensohn (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren!

 

Wir verhandeln eine neue Geschäftsordnung - also ein paar Änderungen, die die einen als Neuerfindung der Demokratie abfeiern und bei der die anderen keine Vorteile finden. Manchmal fehlt mir daheim der Kaffee. (GR Mag. Josef Taucher: Was fehlt dir?) Manchmal geht mir der Kaffee aus zu Hause. Dann habe ich daneben so eine Packung Tee. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das Drama kenne ich!) Also, ich habe einen ganzen Haufen Teesackerl, und neulich habe ich mir gedacht, ich mache das jetzt wie die Stadtregierung, ich schreibe einfach auf dieses Teepaket Kaffee und dann warte ich, mache eines auf und es ist Kaffee drinnen. (Heiterkeit bei GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Es geht schon darum, was drinnen ist. Ich habe es aufgemacht, es war wieder Tee drinnen, es hat wieder nicht funktioniert.

 

So ähnlich ist es jetzt mit dieser Geschäftsordnungsänderung: Wir ändern die Geschäftsordnung, sagt die Regierung, damit es besser wird. Das haben wir uns genau angeschaut. Ich sage ganz selten, dass jemand von der Fraktion der FPÖ recht hat, aber hätte ich heute nicht gewusst, was Herr Kowarik sonst noch alles sagt, hätte ich vielleicht sogar applaudieren können, denn da war einfach kein falscher Satz. Gehen wir es aber der Reihe nach noch einmal von vorne durch.

 

Die Geschäftsordnungsänderung ist bis jetzt immer nur erfolgt mit vorherigen Fraktionsgesprächen. Ich bin schon relativ lang im Haus, und ich kenne das nicht, dass die Geschäftsordnung geändert wird und es finden keine Vorgespräche statt. Ein Mal hat es geheißen, es ist eine Riesenänderung, das nächste Mal habe ich gehört, es ist nur Pipifax, aber das ist nicht im offiziellen Rahmen gefallen, also zitiere ich auch nicht, wer das gesagt hat. Aber gehen wir es durch.

 

Der aktuelle Abänderungsantrag sieht vor, dass Fragen über die Eigentümerrechte der Stadt Wien an Unternehmen nur noch ab einer Beteiligung von zumindest 50 Prozent durch die Stadt Wien zulässig ist. (GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc: Nein, das steht so nicht drin!) Das ist bis jetzt nicht dringestanden. Das ist keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung. Das sehen wir als Einschränkung des bisherigen rechtlichen Rahmens, § 15 Wiener Stadtverfassung, Interpellationsrecht. Wer genau schauen will, selber nachblättert, findet den Kommentar Czech/Moritz/Ponzer zu diesem Paragraphen, Fußnote 1, in der steht ausdrücklich, dass Fragen über die Tätigkeit von Vertretern der Gemeinde in den Organen ausgegliederter Rechtsträger zulässigerweise gestellt werden dürfen - ohne irgendein Quorum, irgendein Beteiligungsmindestmaß.

 

Wir haben uns ja vorbereitet, die Klubdirektorin von mir, Juristin, im Gegensatz zu mir, hat auch gerechnet, welche Einwürfe kommen werden und was ausgearbeitet wird von der Stadtregierung, und es ist genau so gekommen. Was heißt das jetzt künftig? Was dürfen wir in Zukunft fragen, was wir bis jetzt nicht durften? Vielleicht würden zwei, drei Beispiele helfen. - Dürfen wir weiterhin das machen, was wir bis jetzt gemacht haben, nämlich Fragen stellen zur VHS - knapp unter 50 Prozent - oder zum Nationalpark Donau-Auen oder zum Wohnservice - 45 Prozent - oder zum VOR? (GR Mag. Josef Taucher: Ja, darfst du!) Bleibt das alles, wie es ist, und was darf ich in Zukunft noch fragen, was ich bis jetzt nicht fragen durfte? Da wäre gut zu wissen, denn bis jetzt ist noch kein Beispiel gekommen. Der Unterschied, den ich bis jetzt gehört habe, ist: Eine Frage kann abgeschmettert oder nicht zugelassen werden in der Präsidiale und dort wird das begründet und in Zukunft wird es hier noch einmal begründet. Das ist der Riesenfortschritt! Man sagt mir dort drüben in einem Zimmer: Das geht nicht, und ich hätte es dem GRÜNEN-Klub weitersagen müssen, und in Zukunft sagt es jemand von hier. (GR Mag. Josef Taucher: Ja, das war euer Wunsch.) Das ist der Riesen-Riesen-Fortschritt. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Jetzt sei nicht unzufrieden!)

 

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats darf nur Regeln treffen, die die Rechte und Pflichten nach der Wiener Stadtverfassung erweitern. Erweitern darf man immer, kleiner machen darf man nicht. Wir wollten den Bürgermeister fragen, wir wollten Fragen stellen im Gemeinderat, wie der Bürgermeister die Geschäftsordnung sieht, wir wollten die Fragen im Landtag stellen - da verstehen wir besser, wieso die dort gestrichen worden sind für morgen, die Fragen dazu wurden nicht zugelassen. Heute durften wir nicht fragen: Ist der Bürgermeister eigentlich auch der Meinung, dass das passt oder nicht? Denn die SPÖ hat gesagt oder auch der Magistrat oder die MD-Recht: Das geht den Bürgermeister nichts an. Das sehen wir auch anders, denn wenn der Beschluss den Gesetzen widerspricht, hat der Bürgermeister das Recht und die Pflicht, mit der Vollziehung innezuhalten. Das sage nicht ich, sondern das steht wiederum in der Wiener Stadtverfassung.

 

Deswegen bringen wir auch exakt so einen Antrag ein: Sistierung des Beschlusses. Was heißt das, Sistierung? Das ist ja ein Wort, das man im allgemeinen Sprachgebrauch nicht jeden Tag verwenden. Es heißt: Den Beschluss vorläufig aufhalten, anschauen und dann kommt er noch einmal in den Gemeinderat, dann kann man ihn noch einmal beschließen. Aber der Herr Bürgermeister hat die Möglichkeit, das zu sistieren. Das wurde auch bestritten. Es geht den Bürgermeister nichts an und er kann

 

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