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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 91

 

weitergebracht hat, das ist genau nichts - „einer Whistleblower Plattform,“ - soll so sein -, „der Reform der Untersuchungskommission“ - da haben wir gesehen, wie toll die Reform der Untersuchungskommission war. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Super Reform! - Zwischenruf von GR Dr. Kurt Stürzenbecher.) Ja, für dich schon, lieber Kurt, für den Magistrat war es eine Fortschreibung der Sachen, die bis jetzt nicht funktioniert haben. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Für die SPÖ war es ein Meilenstein! Für die SPÖ war es ein Meilenstein!) Wenn uns der Magistrat ausrichtet, schön, dass ihr das wollt, liebe Untersuchungskommission, aber das geht euch nichts an - ob das wirklich eine tolle Reform der Untersuchungskommission war? Aus Oppositionssicht war es nicht so, lieber Kurt, ich darf dir das so sagen. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Wir haben das 70 zu 30 beschlossen!) Die NEOS haben das auch als Meilenstein verkauft, soll sich jeder selber ein Bild davon machen.

 

Okay - man darf nicht nur schimpfen, man soll differenziert argumentieren. Die Stadtrechnungshofnovelle war in Ordnung, der haben wir auch zugestimmt. Aber das war nur eins. Was einheitliche Förderrichtlinien angeht - das habe ich Ihnen auch schon öfters gesagt, ich habe damals fünf Abänderungsanträge gestellt, Sie haben sich gar nicht damit beschäftigt, Sie haben gesagt, as will denn der Kowarik da wieder -, das war kein Meilenstein, das war ein Kieselstein, ich habe es Ihnen damals schon gesagt. Aber es gibt einige Verbesserungen auch in diesem Bereich.

 

Das ist die großartige Bilanz, unterm Strich bleibt der Stadtrechnungshof. Gut, alles andere haben Sie mehr oder weniger hatschert bis schlecht ersetzt, was diesen Bereich Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, Demokratie betrifft.

 

Also: Wir harren der Rede der NEOS sehr aufgeregt, wie Sie das rechtfertigen wollen. Entweder haben Sie es nicht verstanden oder es war Ihnen wurscht oder Sie sind gelegt worden. Keine dieser drei Möglichkeiten ist wirklich befriedigend, für uns zumindest nicht, weil das ja direkt unsere Arbeit als Gemeinderat betrifft. Daher darf ich zusammenfassen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Freiheitlichen werden dieser Änderung natürlich nicht zustimmen. Das ist keine Erweiterung, das ist maximal ein Fortschreiben, in Wirklichkeit aber eine Verschlechterung unserer Position, und daher werden wir auf keinen Fall zustimmen. Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Für das Protokoll darf ich bekannt geben, dass GRin Klika ab 16 Uhr verhindert ist, an der Sitzung teilzunehmen. - Als Nächster zu Wort gemeldet ist GR Mag. Konrad, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Gemeinderat.

 

15.34.31

GR Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS)|: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Dass die Sichtweise bei der Beurteilung von Vorhaben zwischen Opposition und Regierung teilweise auseinanderliegen, überrascht nicht wirklich. Aus unserer Sicht schaffen wir mit dieser Präzisierung mehr Klarheit und damit letztendlich natürlich auch mehr Transparenz, indem wir in der Geschäftsordnung Änderungen beim Interpellationsrecht vorlegen - etwas, was wir als Fortschrittskoalition im gemeinsamen Programm festgelegt haben, aber auch als ein „learning“ zur Untersuchungskommission zur Wien Energie abgeleitet haben und nun eben umsetzen wollen.

 

Worum geht es? Es geht in erster Linie darum, in diesem Haus für mehr Klarheit zu sorgen - inwiefern das Interpellationsrecht (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Was war unklar?) auf den Bezug der Ausübung der Eigentümerrechte der Stadt Wien Anwendung finden kann. Denn wir alle, Kollege Kowarik, wissen, dass es in diesem Zusammenhang in den Präsidialen immer wieder Auffassungsunterschiede gegeben hat und dass Fragen zur Ausübung der Eigentümerrechte teilweise nicht zugelassen worden sind. Bei dieser Klarstellung, die wir nun vornehmen, haben wir uns an dem Bundes-Verfassungsgesetz orientiert, denn das gibt natürlich den Rahmen vor. Und daher kann ich die Aufregung der GRÜNEN und jetzt auch der FPÖ nicht wirklich nachvollziehen. Denn selbstverständlich geht mit dieser vorgeschlagenen Regelung keine Einschränkung der bisher festgelegten Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder einher. (Beifall bei den NEOS.)

 

Der Antrag der Sistierung der GRÜNEN ist daher nicht nur von der Wahl des Instrumentariums einigermaßen sonderbar, sondern geht aus unserer Sicht auch inhaltlich ins Leere und wird daher von uns keine Zustimmung finden. Am Fragerecht der Minderheitsbeteiligung ändert sich nämlich nichts. Weiterhin können auch Eigentümerrechte von den kleinsten Beteiligungen hinterfragt werden, solange sich die Fragen nicht auf das operative Geschäft beziehen oder Betriebsgeheimnisse dem entgegenstehen.

 

Ich glaube, was zur Verwirrung geführt haben dürfte, ist der Satz, den Sie, Kollege Kowarik, auch schon angeführt haben, der 2. Satz in § 33 Abs. 1. Ich bitte Sie aber, das Wort „auch“ hier zu berücksichtigen. Denn dies ist genau dieser Zusatz, den wir eingeführt haben, damit wir das in Zukunft klarer geregelt haben. Dieser Satz steht sinngemäß auch so in Art. 52 Abs. 2 der Bundesverfassung, sehr geehrte Damen und Herren. Diese Bundesverfassung gibt uns ganz klare Grenzen - enge Grenzen. Das ist auch der Grund, David (in Richtung GR David Ellensohn) - um einen weiteren Kritikpunkt von euch aufzunehmen -, warum wir hier zu keinen fraktionsübergreifenden Gesprächen eingeladen haben. Ich glaube, ihr wisst, Sie wissen, ich, meine Fraktion, wir sind sonst immer die Ersten, die ganz klar für solche Gespräche eintreten.

 

In diesem Fall war es so, dass wir uns nach einem Austausch mit den Verfassungsexperten hier im Haus sehr schnell darüber verständigt haben, dass wir eben keine weiteren Spielräume haben für weitergehende Rechte, die über das Interpellationsrecht in der Bundesverfassung hinausgehen. Von daher haben wir uns dann darauf konzentriert, zusätzlich einen Modus einzuführen bei der Nichtzulassung von Fragen, der für mehr Transparenz sorgt, nämlich, dass der Gemeinderatsvorsitzende beziehungsweise Landtagspräsident in Zukunft eine Begründung bei einer Nichtzulassung von Fragen vortragen

 

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