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Gemeinderat, 43. Sitzung vom 18.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 122

 

denn die Zeugenaussagen sind Beweise, die entsprechend zu würdigen sind, und Falschaussagen wären unter Strafe gestellt.

 

Vieles ist uns damit gelungen, auch diese Hintergründe aufzuklären. Auf Basis dieser umfangreichen Aussagen der ZeugInnen und der Experten unter Wahrheitspflicht kann man letztendlich zum Schluss kommen, dass es keinerlei Anhaltspunkte gibt, die auf ein Fehlverhalten bei der Ausübung der Eigentümerrechte der Stadt Wien schließen lassen. Der Rettungsschirm, den die Stadt hier gespannt hat, war richtig und notwendig. Das ist ja nicht nur in Wien so gewesen, das haben auch andere Länder in Europa gezeigt, vor allem auch beispielsweise Bundesländer in Deutschland, wo man zum Beispiel die Unterstützung der Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen durch die Nordrhein-Westfälische Landesregierung auch entsprechend mit fast 5 Milliarden EUR unterstützt hat. Auch das war dort alternativlos, das hat einer der Experten, Benigni, hier zitiert.

 

Ist damit alles bestens? - Nein. Ich habe betont, wir müssen auch aus Krisen lernen und dafür sind wir auch da. Wir leiten auch durchaus Reformen ein, denn ein wichtiges Ziel der Untersuchungskommission war es eben, von Anfang an Schlüsse und Lehren für die Zukunft zu ziehen und weiterführende Transparenzmaßnahmen und Systemverbesserungen zu beschließen.

 

Ich möchte auch noch einmal betonen, dass die Untersuchungskommission nicht das einzige Instrument ist, das zur Aufklärung führt und führen wird, sondern es prüft auch noch der Bundesrechnungshof und es prüft auch noch der Stadtrechnungshof. Insgesamt haben wir dann mit all diesen Prüfungen ein extrem umfassendes Bild, und das ist auch wichtig. Es ist auch für die WienerInnen wichtig, zu sehen, dass wir hier wirklich umfassend prüfen.

 

Einiges wurde auch diskutiert, was das Thema der Aktenlieferungen betrifft, und ich möchte es auch hier betonen: Ich muss sagen, auch ich war in manchen Fällen nicht zufrieden, was die Aktenlieferungen betrifft. Ich habe das auch immer wieder geäußert. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Dann reformieren wir es! Ganz einfach!) Ich verstehe es auf der einen Seite sehr klar, dass das, was in Richtung Geheimhaltung der Geschäftstätigkeit der Wien Energie und der Wiener Stadtwerke geht, nicht Teil des Untersuchungsgegenstandes ist und war und damit natürlich auch nicht untersucht werden kann. Letztendlich handelt es sich um ein Unternehmen, das am Markt tätig ist, und deswegen ist es wichtig, dass hier auch der Bundesrechnungshof entsprechend prüft.

 

Auch ein sehr wichtiger Punkt: Es gab auch drei Prüfgutachten von unabhängiger Stelle, die die Wien Energie selbst eingesetzt hat, von Pricewaterhouse, von Freshfields und von Ithuba, und auch die kommen in ihrem konsolidierten Bericht zu dem Schluss. Das ist quasi ein konsolidiertes Ergebnis, das wir von der Untersuchungskommission als Aktenunterlage erhalten haben. Ich hätte mich gefreut, die drei Berichte insgesamt zu erhalten, wenn auch teilweise geschwärzt. Ich hätte das für sehr vorteilhaft gefunden. Sie kommen aber zu dem Schluss: Das Geschäftsmodell der Wien Energie mit dem aktuellen Portfolio aus Fernwärme, Strom, Gas und CO2 macht den Handel an Terminmärkten für die Wien Energie alternativlos, weil es sich hier eben um Fernwärme handelt. Die Wien Energie selbst hat, was die Fernwärmeversorgung betrifft, in Europa ein Alleinstellungsmerkmal. Das muss man auch betonen, und ich möchte dann noch ganz kurz zu den Vorschlägen der ÖVP kommen, was das Thema der Terminmärkte betrifft. Das sind also Themen, die mir und uns schon sehr wichtig waren. Ich glaube trotzdem, dass wir in der Summe ein sehr umfassendes Bild haben und dass es eben keinerlei Anhaltspunkte gibt, die auf ein Fehlverhalten schließen lassen.

 

Lassen Sie mich ganz kurz zum wichtigsten Punkt kommen, und das ist unser Reformpaket. Ich habe gesagt, wir müssen aus der Krise lernen, und wir lernen aus der Krise. Wir haben ein Sechspunktereformpaket, davon ist einer das Thema Entwicklung eines Public Corporate Governance Kodex für Wien. Da geht es auch um mehr Transparenz bei den stadteigenen Beteiligungen, da geht es darum, dass Führung und Kontrolle der stadteigenen Beteiligungen deutlich vereinheitlicht und auch transparenter gestaltet werden.

 

Es geht auch um das Thema Notkompetenz. Ich möchte noch einmal betonen, dass die Notkompetenz ein wichtiges und richtiges Instrument war und auch korrekt angewandt wurde, aber dieser Begriff der Unverzüglichkeit in der tagungsfreien Zeit unpräzise ist. Daher ist es notwendig, das auch entsprechend zu präzisieren, und dazu wird es eine Arbeitsgruppe geben, die sich insgesamt dieses Thema der Notkompetenzen anschaut, denn das betrifft ja natürlich nicht nur die Gemeinde, das betrifft auch die Bezirke. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Sind wir da dabei?) Es ist wichtig, Dinge zu präzisieren.

 

Es geht auch um die Präzisierung des Interpellationsrechtes, darauf wird mein Kollege Konrad noch eingehen. Es geht darum, das Beteiligungsmanagement zu stärken, das haben wir auch immer gesagt. Ich bin froh, dass die Magistratsabteilung 5 nicht erst jetzt, sondern bereits im Sommer mit externer Unterstützung damit gestartet ist, einmal den Ist-Zustand anzuschauen und zu schauen: Wie schaut ein solches Beteiligungsmanagement State of the Art aus? Was lässt sich da verbessern?

 

Es wird auch eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Untersuchungskommission geben. Das wurde auch schon diskutiert, wird mein Kollege Konrad weiter ausführen. Ja, auch das Thema der Krisenkommunikation, einer unserer sehr starken Kritikpunkte, was Wiener Stadtwerke, Wien Energie betrifft, gehört evaluiert und entsprechend verbessert. Ich denke, dass das für viele Bereiche ein sehr starkes Reformpaket ist und letztendlich auch in der Weiterentwicklung positiv dienlich ist.

 

Jetzt zwei Punkte, die ich schon noch gerne anmerken möchte: Kollege Krauss hat zuerst gemeint, na ja, das ist der Mehrheitsbericht der Regierung. Ich bin nur wirklich erstaunt, dass jene beiden Parteien, die FPÖ und die ÖVP, die gemeinsam einen Antrag für die Untersuchungskommission eingebracht haben, nicht einmal einen ge

 

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