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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 25.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 93 von 99

 

anderem auch von der Regierungsfraktion der NEOS abgelehnt wurden. Jetzt war ich durchaus schon gespannt darauf, was denn im Zuständigkeitsbereich des Herrn NEOS- und Transparenzstadtrats Wiederkehr so passieren wird. Da war eigentlich schon meine grundsätzliche Annahme, dass da auf jeden Fall bis zum letzten Anschlag hinsichtlich Transparenz alles Bestmögliche ausgeschöpft wird. Ich muss zugeben, ich bin leider Gottes eines Besseren belehrt worden.

 

Zwei Punkte, zu denen ich auch entsprechende Beschlussanträge meiner Fraktion einbringen möchte: Wir haben beim Fördertransparenzgesetz kritisiert, dass es hinsichtlich Förderungen und Subventionen zu einer zwingenden Meldung an die Transparenzdatenbank des Bundes beim Finanzministerium kommen soll. Es ist leider Gottes im Fördertransparenzgesetz nur eine Kann-Bestimmung beschlossen worden, das haben wir zum einen mit einem Abänderungsantrag im Landtag beantragt, der hat leider Gottes nicht die notwendige Mehrheit gefunden, aber auch in diesen Förderrichtlinien im Ressort des Transparenzstadtrats findet sich diese Verpflichtung nicht. Ja, wir hätten gerne, dass das in den Richtlinien mit aufgenommen wird. Das war bis jetzt nicht möglich, daher haben wir einen Beschlussantrag vorbereitet, haben den jetzt aber auch noch einmal abgeändert und wir beantragen eine sofortige Abstimmung dieses Antrags.

 

Der zweite Punkt ist, eigentlich quer durch alle Ressorts, ein altbekannter, und zwar ist es ja so, dass wir immer Förderanträge vorgelegt bekommen, die beschlossen werden sollen, aber leider Gottes finden wir nie Zugang zu Informationen, Anträge werden von der zuständigen Geschäftsstelle des Magistrats von vornherein sozusagen herausgefiltert und nicht zur Beschlusslage vorgelegt. Dementsprechend haben wir hier einen Antrag vorbereitet: Bekanntgabe der Anzahl abgelehnter Förderanträge im Bereich Integration und Diversität.

 

Da ist es Gott sei Dank so, dass wir mit der Klubobfrau der NEOS vereinbaren konnten, das von sofortiger Abstimmung auf eine entsprechende Zuweisung zu ändern. Wünschenswert wäre, dass das auch in Zukunft bei den Förderrichtlinien entsprechend Niederschlag findet und wir das sozusagen nicht immer gesondert beantragen müssen.

 

Unterm Strich: Ja, die Koalition oder die Regierung nennt sich zwar Fortschrittskoalition, aber die Schritte, die gemacht werden, sind leider Gottes oft nur Zwergenschritte, also da ist auf jeden Fall noch Verbesserungs- und Entwicklungsbedarf vorhanden.

 

Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Danke für die Desinfektion. - Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Florianschütz. Ich erteile es ihm.

 

19.37.50

GR Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

In der Spätheit des Abends geschuldeter Kürze: Das Geschäftsstück ist ein Geschäftsstück, dem man natürlich zustimmen kann, es entspricht genau den Anforderungen, die an das Geschäftsstück gestellt werden müssen, insbesondere auch in der Frage der Transparenz. Ich möchte Ihr Augenmerk allerdings auf eine spezielle Überlegung zu diesem Geschäftsstück richten, und zwar auch deshalb, weil es das erste Geschäftsstück ist, das in der neuen Form die Förderrichtlinien darlegt.

 

Wir haben uns in der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Antisemitismus prinzipiell vorgenommen, uns mit den Förderungen der Stadt Wien aus Sicht der Bekämpfung von Antisemitismus auseinanderzusetzen, und das tue ich jetzt hier. Ich zitiere Ihnen aus dem Punkt 4.1, gleichlautend in beiden Förderrichtlinien: „Ein Vorhaben ist förderwürdig, wenn ein tatsächlicher finanzieller Bedarf besteht, ein öffentliches Interesse sowie ein Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller und geographischer Sicht vorliegen.“

 

Das ist nicht neu und ist gut so. Im 4.1.1 wird das präzisiert: „Ein öffentliches Interesse liegt nicht vor, sofern der Förderzweck bereits auf andere Weise erreicht wurde beziehungsweise erreicht werden kann, sohin kein Bedarf aus Sicht der Fördergeberin besteht oder der Förderzweck mit den zentralen Strategien der Stadt Wien im Widerspruch steht.“

 

Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass wir in diesem Haus am 27. April 2018 gemeinsam beschlossen haben, die IHRA-Definition des Antisemitismus inklusive der dazugehören Beispiele zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und diese damit Teil der zentralen Strategie der Gemeinde Wien, der Stadt Wien geworden ist. Das bedeutet natürlich: Wenn eine Förderwerberin gegen die Kriterien der IHRA-Definition verstößt, stimmt sie nicht mit der zentralen Strategie der Stadt Wien überein und ist daher nicht förderungswürdig. Das rufe ich nur der Ordnung halber ins Gedächtnis, weil es natürlich nicht spezifisch extra drinnensteht, man es aber aus dem Zusammenhang erkennen kann.

 

Ich bin dem Herrn Vizebürgermeister sehr dankbar, wir haben das ja im Ausschuss schon diskutiert, trotzdem ist es notwendig, das im Plenum des Gemeinderates zu sagen, damit es auch im Protokoll ist und aktenkundig wird.

 

Zweitens: Diese Förderungsrichtlinie bezieht sich auf die Tätigkeit der MA 17. Die MA 17 erfüllt natürlich in der Stadt Wien eine ganz wesentliche und wichtige Rolle, unter anderem auch die Integration, Betreuung, den Schutz und quasi die Aufrichtung von traumatisierten Flüchtlingen, die zu uns ins Land kommen. Es ist in Wien, das wird oft übersehen, eine nicht kleine Anzahl von Menschen, die auf Grund ihres christlichen Glaubens geflüchtet sind. Diese werden oft übersehen, weil man halt der Meinung ist, Christen sind keine Opfer, sondern die Mehrheit. Das stimmt in unserer Region ohne Zweifel, aber nicht global.

 

Auf der gesamten Welt gibt es eine Fülle von Christenverfolgung, daher bringe ich gemeinsam mit meinen KollegInnen Caroline Hungerländer, deren Initiative das ja auch gewesen ist, Hannes Taborsky, Laura Sachslehner, Petr Baxant, Astrid Rompolt, Thomas Weber, Dolores Bakos, Nikolaus Kunrath, Aygül Berivan Aslan, Maximilian Krauss und Veronika Matiasek einen Beschluss- und Resolutionsantrag, also einen Resolutionsantrag ein, der da lautet: Der Wiener Gemeinderat verurteilt jegliche

 

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