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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 24.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 80

 

sen. Möglicherweise ist das also nicht der beste Platz, um hier Bäume zu pflanzen, weil wir natürlich dafür sorgen müssen, dass im Winter alle Menschen unfallfrei in die und aus den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen. Aus dem Grund haben wir uns entschlossen, die Baumnachpflanzung dort nicht ganz so intensiv zu machen, weil wir sonst nächstes Jahr wieder Schwierigkeiten haben könnten. Auf der anderen Seite ist ein Grund natürlich der, dass wir die Baumgruppen oft gleichzeitig gepflanzt haben. Das war in der Vergangenheit so. Das heißt, die Bäume werden gemeinsam alt und erreichen dann quasi auch gemeinsam ihre physiologische Altersgrenze und müssen entfernt werden. Aus dem Grund haben wir jetzt eben damit begonnen, wirklich jedes Jahr Bäume zu erneuern, damit wir das nicht in so homogenen Gruppen haben, wo dann wirklich ein ganzer Streifen auf einmal ausfällt.

 

Aber was die Sicherheit bei den Haltestellenkaps der Wiener Linien betrifft, sehe ich, ehrlich gesagt, wenig Alternativen dazu. Das muss passen, es darf dort nicht rutschig sein, das muss dort gut geräumt sein. Ich erinnere daran, wie das im letzten Winter war. Da haben wir Schnee bis Ostern gehabt. Das war wirklich ganz, ganz massiv, und da ist es natürlich nicht so einfach, für einen guten Winterdienst zu sorgen. Da wird man Streumittel brauchen, da wird einfach nicht viel was anderes helfen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Behandlung der 2. Anfrage.

 

9.32.01†VBgmin Mag Renate Brauner - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP - 00833-2014/0001 - KFP/GM) wurde von Frau GRin Mag Dr Kappel gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Finanzminister Dr Spindelegger hat aktuell verlangt, dass die Bundesländer im Zuge der Hypo-Alpe-Adria Abwicklung erstens auf ihren Anteil an der Bankenabgabe verzichten und zweitens auf die Rechnungslegung des Bundes umstellen sollen. Laut Finanzminister soll es insbesondere in Bezug auf die Rechnungslegung noch im laufenden Jahr eine gesetzliche Regelung geben. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Haushalt der Gemeinde Wien bestmöglich auf diese geplanten Adaptierungen, dh auf mögliche Mindereinnahmen aus der Bankenabgabe und eine Umstellung des Haushaltsrechts vorzubereiten?)

 

Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

VBgmin Mag Renate Brauner: Herzlichen Dank! Einen schönen guten Morgen auch von meiner Seite!

 

Wie nicht überraschend, handelt es sich bei einer Anfrage an mich ums Geld, und zwar um die Frage der Verteilung und wofür die sogenannte Bankenabgabe – Sie werden gleich sehen, warum ich „sogenannte“ sage –, die eine gemeinschaftliche Bundesabgabe ist und wo es Vorschläge gibt, diese ausschließlich dem Bund zum Zwecke der Regelung des Hypo-Destasters zukommen zu lassen, zu verwenden sei.

 

Ich sagte schon, die „sogenannte“ Bankenabgabe, denn diese Abgabe ist in Wirklichkeit eine Stabilitätsabgabe, die nicht zur Bewältigung des Hypo-Destasters geschaffen wurde, sondern die geschaffen wurde, damit die Folgen der Wirtschaftskrise, die nicht zuletzt auch durch den Bankensektor mitverursacht wurden, eben nicht ausschließlich den Steuerzahlern, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die ja nun ganz sicherlich nichts für diese Krise können, umgehängt werden, sondern zumindest jener Bereich, der da jedenfalls auch Mitverantwortung trägt, auch herangezogen wird, um diese Krisenfolgen zu bewältigen.

 

Unter diesen Krisenfolgen leiden natürlich nicht nur der Bund, sondern auch die Länder. Sie kennen die Zahl. Mittlerweile könnten wir sie noch hochrechnen, tun dies aber nicht, denn wir wollen ja hier nicht mit Unsummen herumschlagen, aber Sie kennen die Zahl, die ich schon einige Male zitiert habe. Wien hat jedenfalls in den akuten Krisenjahren Einnahmen in einer Größenordnung von einer Milliarde verloren und steigende Ausgaben gehabt, die sich in verschiedenen Bereichen, unter anderem in unseren Konjunkturpaketen, zu denen wir uns bewusst entschlossen haben, niedergeschlagen haben. Das heißt, diese sogenannte Bankenabgabe, korrekter Stabilitätsabgabe, ist auf Grund des derzeit geltenden Finanzausgleichs eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, die auch dafür geschaffen wurde, und der Ertrag wird zwischen Bund und Ländern in den üblichen Teilen aufgeteilt.

 

Zusätzlich hat es, als sich dann eben die zusätzlichen Probleme auf Bundesebene herauskristallisiert haben, auch einen Sonderbeitrag gegeben – also man muss das auseinanderhalten, es gibt die Stabilitätsabgabe und dann gibt es eine Sonderabgabe –, und dieser Sonderbeitrag ist eine ausschließliche Bundesabgabe. Der Ertrag kommt damit in diesem Fall ausschließlich dem Bund zu, und mit dem Abgabenrechtsänderungsgesetz 2014 wurde nur dieser Sonderbeitrag erhöht. Das heißt, es gibt schon eine erhöhte Abgabe, aber das ist ausschließlich die, die ohnehin nur der Bund kassiert. Das ist auch in Ordnung so, aber man muss sehen, wovon man spricht, dass es also hier schon Sonderbeiträge gibt, die nur dem Bund entsprechend zukommen.

 

Der Bund geht auf Grund der vorgenommenen Änderungen von Mehreinnahmen in der Höhe von zirka 90 Millionen aus. Ab dem Jahr 2014 soll der Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe somit jährlich zumindest 200 Millionen mehr betragen. Im Vergleich dazu beträgt das Aufkommen an der Stabilitätsabgabe rund 440 Millionen jährlich. Nach Abzug der im Finanzausgleich normierten Vorwegabzüge erhält der Bund nach dem üblichen Verteilungsschlüssel 67,4 Prozent, also auch von dem gemeinschaftlichen Teil erhält der Bund natürlich den großen Brocken. Er hat damit erhebliche Beiträge eben aus dieser Stabilitätsabgabe und aus dem Sonderbeitrag.

 

Ich muss schon sagen, dass die strengen Vorgaben und Ziele des Österreichischen Stabilitätspaktes und die von den Ländern und Gemeinden wahrzunehmenden stetig wachsenden – gerade in Wien, die wachsende Stadt, wir wissen das alle – und damit auch zu finanzierenden Aufgaben gerade im Bereich der Daseinsvorsorge im krassen Widerspruch zu einer allfälligen Kürzung von Ertragsanteilen, zum Beispiel in Form eines Verzichtes, stehen. Vorbehaltlich der Ergebnisse der im Hinblick auf eine solche Maßnahme jedenfalls durchzuführenden

 

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