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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 74

 

schon zitiert worden. Er hat ja gesagt, Simmering gegen Kapfenberg ist Brutalität. Nein, Rathaus-SPÖ gegen Bezirks-SPÖ, das ist Brutalität, meine Damen und Herren! Das kann was, das kann was! Das ist nicht schlecht! (GR Mag Rüdiger Maresch: Das ist brutal! Die FPÖ! – Beifall bei der FPÖ.)

 

Also jetzt gibt es ja nicht nur so ein bisserl einen Konflikt, jetzt gibt es nicht nur Diskrepanz innerhalb der Regierungsfraktionen zwischen Rot und Grün, jetzt gibt es das schon innerhalb der SPÖ, aber auch bei den GRÜNEN. Da komme ich dann darauf zu sprechen.

 

Interessante Dinge sind noch anzumerken, eben die Routenführung des 13A. Es war fast, fast, fast, Gott sei Dank ist es nicht dazu gekommen, obwohl man dafür Verständnis hätte aufbringen müssen, nämlich die Buslenker der Wiener Linien haben mit Streik gedroht mit Unterstützung der Personalvertretung, Betriebsräte, je nachdem halt, beim öffentlichen Dienst ist es die Personalvertretung, sonst sind es die Betriebsräte. Jetzt weiß ich nicht, ob es jemals in der Geschichte der Verkehrsbetriebe, so haben sie früher geheißen, oder in der Geschichte der Wiener Linien eine Streikdrohung gegeben hat, dass man gesagt hat, wir fahren dort nicht. Da geht es ja nicht nur um die Mariahilfer Straße, da geht es um Buslinien, da geht es um die Wiener Linien. Die Fahrer sagen, nein, wir fahren nicht, wenn sich da nicht bald etwas ändert, dann fahren wir nicht mehr. Also, meine Damen und Herren, das ist ja sensationell, das ist Chaos, Chaos par excellence.

 

Es gibt weitere Pressemeldungen. Was haben wir da? Wir haben da zum Beispiel die Zeitung „Österreich“ vom 7.11. Der ÖAMTC, ich bin da selbst Mitglied. Interessant, was da der Herr Martin Hofer sagt, der Chefjurist des ÖAMTC, sollte rechtskundig sein, wenn da Chefjurist steht, es steht kein akademischer Grad dabei. Da steht der erste Satz: „Es soll aber auch für die Pedalritter Schrittgeschwindigkeit gelten.“ Wenn man sich genau die Rechtsvorschriften ansieht, ich nehme an, das werden alle gemacht haben, zumindest die, die zu diesem Thema sprechen, dann ist die Begegnungszone nicht ein Begriff, den irgendein findiger Journalist geprägt hat, sondern er ist in die Straßenverkehrsordnung als Bundesgesetz gemäß § 76 lit c aufgenommen worden. Ganz kurz zu dieser Geschichte. Es war so, dass sich die SPÖ lange dagegen ausgesprochen hat. Leider hat sie dann im Nationalrat zugestimmt, sonst hätten wir die ganze Diskussion da nicht, leider, leider. Und wenn man sich diese Begegnungszonen anschaut, dann kann die Behörde so etwas einrichten, sie muss aber nicht. Es steht nirgends, dass sie das muss, sie kann, dauernd oder zeitweilig. So viel zum Thema, was der Herr Hofer sagt.

 

Die Schrittgeschwindigkeit. In der Begegnungszone steht überhaupt nichts von Schrittgeschwindigkeit. Also dann weiß der Chefjurist des ÖAMTC - wie gesagt, ich bin ja ÖAMTC-Mitglied -, vielleicht nicht, was drinnensteht. Da steht nirgends, dass sie Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Da steht nur, dass sie niemanden gefährden dürfen. Da steht: „Von höchstens 20 km/h“. Das ist nicht Schrittgeschwindigkeit. Also dann weiß der ÖAMTC nicht, wovon er redet. Er sollte eigentlich die Autofahrer vertreten oder wie auch immer. (GR Gerhard Kubik: Wenn Sie weiterlesen, dann steht sogar etwas von 30 km/h!) Danke, Herr Kollege Kubik, auf das komme ich zu sprechen. Das ist der gefährlichste ...(GR Gerhard Kubik: Wenn Sie sagen, der ÖAMTC!) Nein, nein, das ist der Gesetzestext, das ist der Bundesgesetzgeber, Herr Kollege Kubik. Der Abs 6 sagt vollkommen richtig, man kann die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anheben. Na, da kannst du dir dann gratulieren. Also jetzt dürfen sie einen 20er fahren, dann dürfen sie sogar einen 30er fahren. Vielleicht kommt das auch noch, weiß ich nicht.

 

Jetzt ist es natürlich so, dass in der Fußgängerzone Fahrräder geschoben werden dürfen, aber, leider - und das steht drinnen -, die Behörde kann auch das Radfahren erlauben. Und da steht dann etwas von einer Schrittgeschwindigkeit drinnen, die einzuhalten ist, was natürlich nicht passiert. Wie wir auch wissen, im unteren Teil der Meidlinger Hauptstraße ist man auch dieses Experiment eingegangen. Ein furchtbares Chaos. Man musste zusätzliche Verkehrszeichen aufstellen, das auch Geld kostet. Früher hat das funktioniert, jetzt dürfen sie unten mit dem Radl fahren, oben dann nicht mehr. Jetzt hat man da auch Verkehrszeichen aufstellen müssen, weil sie dann halt weitergefahren sind. Es kümmert das auch offenbar niemanden.

 

Und jetzt möchte ich schon an die rot-grüne Stadtregierung appellieren, ganz besonders an die Sozialdemokraten: Es wird immer wieder zur Sprache gebracht, dass man unter Umständen generell das Radfahren in Fußgängerzonen ermöglichen möchte. Ich warne wirklich davor und ich ersuche Sie dringend, davon Abstand zu nehmen. Wenn Sie das auf der Kärntner Straße, am Graben und am Kohlmarkt einführen, dann bricht dort die Wirtschaft ein, dass es eine Freude ist. Ich warne davor. Da geht dort keiner mehr zu Fuß, weil man Angst haben muss, dass man vom Radl über den Haufen gefahren wird. So einfach ist es, meine Damen und Herren. Bitte, bitte, ich appelliere da an die Vernunft. Bei den GRÜNEN weiß ich es nicht, aber die SPÖ möge dem bitte nicht zustimmen. Das ist eine Katastrophe. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Zu all dieser Thematik auch noch zu den Fußgängern: Man hat seinerzeit und nicht zufällig Schutz für die Fußgänger gesucht. Die Straße war dem Transport, Handel, Handwerk und der Kommunikation vorbehalten. Daraus resultierten die Konflikte besonders mit den Fuhrwerken und Rössern, also Fuhrwerks- und Reiterverkehr. Deshalb hat man bereits frühzeitig Einrichtungen wie Gehwege eingeführt, die ausschließlich den Fußgängern vorbehalten waren. Das war in der Antike, spätestens im Römischen Reich gab es so etwas, speziell Fußgängern vorbehalten, also vor zirka zweieinhalbtausend Jahren. Und jetzt geht der Bundesgesetzgeber im Nationalrat den umgekehrten Weg und schafft Begegnungszonen. Diese Notwendigkeit wurde dann verstärkt, diese geschützten Bereiche von Fußgängern, als langsam die Straßenbahnen aufkamen, und spätestens zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als der motorisierte Verkehr oder Individualverkehr einsetzte.

 

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