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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 31.03.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 100

 

weise kann ein einmal gefördertes Objekt nicht laufend weiter gefördert werden, weil man sonst an einen Punkt kommt, wo die gesamten Mittel dann nur mehr für die Bestandsförderung laufen würden. Hier, so denke ich, sollte der Wirtschaftsminister die Vertreter der Landwirtschaft von ihren Vorstellungen abbringen und sie einbinden in ein Ökostromgesetz, das es ermöglicht, zu einem kontinuierlichen Ausbau von Ökostromanlagen zu kommen, was auch im Interesse der Landwirtschaft wäre. Da der Umbau des Energiesystems nicht allein von den Haushaltskunden getragen werden kann, ist es unerlässlich, dass ein klarer und eindeutiger Endkundenkostendeckel für die Haushalte eingeführt wird. Eine maximale Kostenbelastung für einen durchschnittlichen Haushaltskunden von 40 EUR jährlich könnte in diesem Zusammenhang durchaus vorgesehen werden. Darüber hinausgehende Wunschvorstellungen sind von den verbleibenden Netzebenen zu finanzieren oder direkt dem Budget zuzuordnen.

 

Im Gegensatz zu dem wettbewerbsverzerrenden und daher von der EU-Kommission nicht genehmigten Vorschlag, einen Kostendeckel für die Industrie vorzusehen, verursacht ein Kostendeckel für die Haushaltskunden keine Wettbewerbsverzerrung. Eine derartige Begrenzung der finanziellen Belastung der Haushalte würde die Möglichkeit bieten, den Kostendeckel, der auf der Seite der Anlageerrichter, der oft auch als Verhinderung des Ökostromausbaus gesehen wird, aufzulösen.

 

Wie ich schon vorhin beschrieben habe, ist Wien Vorreiter bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Energieeffizienzprogrammen. Daher wurde in Wien auch das erste ausschließliche Energieeffizienzprogramm beschlossen. Nunmehr justiert der Bund seine Förderungen so, dass kaum Unterstützung für die thermische Sanierung für den mehrgeschoßigen Wohnbau nach Wien fließt. Immer noch konzentriert der Bund seine Förderungen auf Einfamilienhäuser, obwohl natürlich klar ist, dass die weitere Zersiedelung große negative Folgewirkungen hat und einen erheblichen zusätzlichen Energiebedarf, zum Beispiel im Verkehrsbereich, nach sich zieht, der im diametralen Gegensatz zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen der Bundesregierung steht.

 

Ein besonderes Anliegen ist mir auch die weitere Forcierung der Energieeffizienz, bei der es im Gegensatz zum Energiesparen um die Modernisierung der Geräte und Anlagen bei den Bürgerinnen und Bürgern geht. Hier sind weitere Anstrengungen nötig, weil nur über die Verbrauchsstabilisierung der Ausbau von erneuerbaren Energieträgern überhaupt einen Sinn macht und seine Wirkung entfalten kann.

 

Hier ist auch darauf hinzuweisen, dass es keinen einheitlichen Rechtsrahmen, zum Beispiel in Form eines einheitlichen Energieeffizienzgesetzes, gibt, mit dem es möglich wäre, deutlich rasche Verbesserungen herbeizuführen.

 

Als Hoffnungsschimmer beim Thema Energieeffizienz sehe ich auch den dieser Tage im Nationalrat erstmals beschlossenen Entschließungsantrag für ein einheitliches Energieeffizienzgesetz, womit Österreich eine Vorbildrolle in Europa einnehmen kann. Ich hoffe, dass sich damit auch die bisherige blockierende Haltung verändert, denn gerade für die österreichische Industrie ist es ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, wenn sie rechtzeitig ihre Produktionsprozesse optimiert und verbessert. Auch hat die Europäische Kommission im März einen neuen Energieeffizienzplan 2011 vorgelegt, der die Wiener Energiepolitik bestätigt und zeigt, dass wir auf dem richtigen Kurs sind.

 

Zum Stand der Aktivitäten der Stadtregierung: Erstens der Versorgungssicherheitsplan: Die Ausarbeitung eines Versorgungssicherheitsplans ist im Laufen. Es geht dabei darum, konsequent nach robusteren Strukturen zu suchen, damit Versorgungsunsicherheiten, zum Beispiel bei Beeinträchtigungen in der Infrastruktur, so spät als möglich eintreten und diesen mit einem Maßnahmenkatalog entgegengetreten werden kann. Dieses Projekt, das im Regierungsprogramm verankert ist, ist in Europa einzigartig für eine Stadt.

 

FotovoltaikbürgerInnenkraftwerk: Das Projekt eines FotovoltaikbürgerInnenkraftwerks wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms verankert und soll von der MA 20 koordiniert werden. Damit steht erstmals allen Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit offen, durch Beteiligung an einem Wiener Solarkraftwerk einen persönlichen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten, unabhängig davon, ob diese selbst ein geeignetes Dach zur Verfügung haben, um die saubere Energie der Sonne auch für die Stromerzeugung zu nutzen.

 

Wien Energie Fernwärme steht vor dem Start zum Bau des Geothermiekraftwerkes Aspern. Bis zu 20 000 Menschen werden künftig in Aspern, der Seestadt Wiens, leben. Der gesamte Heizenergiebedarf könnte ausschließlich aus erneuerbarer Erdwärme gewonnen und mittels eines Geothermiekraftwerkes genutzt werden. Dabei kann das im Wasser enthaltene Methangas zur Stromerzeugung genutzt werden. Das Geothermiekraftwerk Aspern wird beispielsweise eine Leistung von 40 Megawatt haben und 128 400 Tonnen CO2 im Jahr einsparen.

 

Das erklärte Ziel von Wien Energie ist es darüber hinaus, bis 2020 die Ökostromerzeugung auf das Fünffache der jetzigen Leistung auszubauen. Dazu soll unter anderem der neue Windpark Glinzendorf beitragen.

 

Wie beabsichtigt, ist das Klimaschutzprogramm II bereits weit entwickelt. Das neue Klimaschutzprogramm, das die Erfolge Wiens im Klimaschutz fortführen wird, wurde bereits im Dezember 2009 beschlossen.

 

Damit wird eine ganze Reihe von Maßnahmen initiiert, die auch die Steigerung der Energieeffizienz zum Ziel haben. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Forcierungen der Verwendung von erneuerbaren Energieträgern, insbesondere die schon erwähnte Solarthermie, die auf klimaschonende Weise hilft, für die Beheizung der Gebäude in Wien und die Herstellung von Warmwasser benötigte Energie zur Verfügung zu stellen.

 

Auf das SEP habe ich bereits verwiesen. Seit dem Beschluss des Programms im Jahre 2006 wurden weitergehende Zielsetzungen auf EU-Ebene, zum Beispiel die Reduktion der Treibgasemissionen Österreichs um 16 Prozent bis 2020 beschlossen, die nur erreichbar

 

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