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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 31.03.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 100

 

Quadratmeter weiter zu steigern, sodass sie in den Jahren 2007 und 2008 bei über 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter jährlich lagen, während sie in den Jahren 2005 bis 2006 bei knapp über 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter jährlich lagen.

 

Im Rahmen der Wohnbauförderung werden nur mehr energieeffiziente Heizsysteme gefördert und somit deren verstärkte Marktdurchdringung unterstützt.

 

Im Bereich der öffentlichen Gebäude sind Qualitätskriterien für Neubauten und Sanierungen in den Raumbüchern der MA 34 festgelegt worden. Dort sind verpflichtete Grundlagen für die Planung und Ausschreibung von Einrichtung und Sanierung von Amtshäusern, Schulen und Kindergärten vorgegeben. Es kommen auch Energiestandards für Heizsysteme zur Anwendung.

 

Im Bereich der öffentlichen Beleuchtung wird der Lampenaustausch beziehungsweise die Nachtabsenkung des Stromverbrauchs forciert. Bei der Neuerrichtung beziehungsweise bei Umbauten und Modernisierungen von Verkehrssignalanlagen wird die LED-Technologie eingesetzt.

 

Auch Wien Energie hat erfolgreich Energieeffizienzprojekte für Unternehmen und Gemeinden im Versorgungsgebiet umgesetzt. Beispiele sind die Konzepte zur Beleuchtungsoptimierung für die Volksoper und für den REWE-Konzern, das Wärmerückgewinnungsprojekt für das Shopping- und Entertainmentcenter im Gasometer sowie die Energieverbrauchsoptimierung in Gemeindebauten in der Stadtgemeinde Schwechat.

 

Im Beratungszentrum, dem sogenannten Wien-Energie-Haus in der Mariahilfer Straße, wird das gesamte Energieberatungsangebot abgedeckt. Rund 21 000 Kundinnen und Kunden nutzen jährlich diese Möglichkeit einer Gratisenergieberatung.

 

Ich komme nun zu aktuellen energiepolitischen Themen, die in Europa Diskussion sind, wie zum Beispiel Smart Cities. Der Begriff Smart Cities ist nicht nur ein Modewort, sondern er birgt auch eine Zukunftsstrategie, nämlich die Modernisierung unseres energiewirtschaftlichen Systems so rasch als möglich voranzubringen. Wien bringt diesbezüglich gute Voraussetzungen mit sich und wird sich auf europäischer Ebene im Rahmen des SET-Plans an der Entwicklung neuer Lösungen aktiv und an vorderster Front einbringen. Damit wird Wien als Smart City die Chance nutzen, bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen eine führende Rolle der Forschung und Technologieentwicklung Europas einzunehmen. Die Stadt Wien hat gemeinsam mit den Wiener Stadtwerken die Initiative „Smart City Wien“ gestartet. Anhand von Modellprojekten sollen dabei intelligente und ressourcenschonende Lösungen für die Fragen der Energieversorgung und Mobilität der Stadt von morgen gefunden werden.

 

Das erste Modellprojekt im Verkehrsbereich ist „e-mobility on demand", ein vom Klima- und Energiefonds des Lebensministeriums gefördertes Projekt. Damit soll ein gesamtheitliches Mobilitätskonzept für den Großraum Wien entwickelt werden, um über die nächsten Jahre eine grundlegende Änderung im Mobilitätsverhalten zu bewirken. Oberstes Ziel ist, im Jahre 2020 einen Anteil des öffentlichen Verkehrs von 40 Prozent am Modal-Split zu erreichen. In diesem Modellprojekt soll ein optimiertes, intermodales Mobilitätsangebot realisiert werden.

 

Der öffentliche Verkehr soll dabei über eine multimodale Smart Mobility Card attraktiviert und der Individualverkehr in Kombination mit einem Sharing-Modell für Elektrofahrzeuge intelligent an den öffentlichen Verkehr angebunden werden.

 

Wien soll Solarstadt werden. Die Nutzung von Solarenergie, Fotovoltaik und solarthermische Nutzung sind für Wien besonders wichtig, da diese Anwendungen vor Ort keine Emissionen von Luftschadstoffen verursachen. Fotovoltaikanlagen sind für die Stromerzeugung auch im städtischen Umfeld sehr gut geeignet. Ich bin daher der Meinung, dass wir diesen Weg besonders beachten und dabei ohne Nebenwirkungen Erfolge erzielen können. Neben der attraktiven Förderung derartiger Anlagen durch den Fonds des Landes Wien zur Förderung von Ökostromanlagen soll die Markteinführung dieser Technologie über Demonstrationsanlagen in Schulen beziehungsweise Ausbildungsstätten und die Konzeption eines von der Frau VBgmin Mag Maria Vassilakou initiierten Beteiligungsmodells für Bürgerfotovoltaikkraftwerke vorangetrieben werden.

 

Außerdem wird Wien die solarthermische Nutzung stark vorantreiben. Ziel ist es, bis ins Jahr 2020 300 000 m² Kollektorflächen installiert zu haben, was einer Vervielfachung der derzeitigen Ressourcen nachkommt.

 

Erlauben Sie mir einige wenige Bemerkungen zu den bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen beziehungsweise Forderungen an die Bundesebene. Selbstverständlich ist die Stadt Wien in manchen Bereichen auf bundesgesetzliche Regelungen angewiesen, deren Inhalte da und dort durchaus einer gewissen Schärfung zugänglich wären.

 

So verhält es sich zum Beispiel bei dem kürzlich vorgelegten Entwurf des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr Mitterlehner für eine Novelle des Ökostromgesetzes. Dieser stellt nicht die dringend erforderliche Neuordnung des Ökostromgesetzes dar, sondern es wird, das ist auch nicht gering zu schätzen, versucht, einige aktuelle Problembereiche damit aufzuarbeiten. Die Grundsatzproblematik des Ökostromgesetzes ist, dass nach wie vor eine Konstruktion vorliegt, wo neue Ökostromanlagen automatisch zu neuen langfristig garantierten Endkundenbelastungen führen. Das kann es wohl nicht sein! Denn damit führen das derzeitige Ökostromgesetz und auch der vorliegende Entwurf immer mehr dazu, dass praktisch gar keine Möglichkeiten für neue Anlageförderungen mehr gegeben sind, weil fast die gesamten Fördermittel für die Bestandsförderung laufen müssen und diese Konsequenz für lange Zeit garantiert und damit einzementiert ist. An diesem einfachen Beispiel lässt sich zeigen, dass dies nicht zwingend so sein muss.

 

Seit Jahrzehnten gibt es in Österreich die Wohnbauförderung. Selbstverständlich werden ständig neue Gebäude gebaut und gefördert. Trotzdem ist der finanzielle Rahmen der Wohnbauförderung stabil, denn logischer

 

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