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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 25.02.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 115

 

damit zusammen, dass ein Teil der Bewohner der deutschen Sprache nicht mächtig ist, sodass eine kommunikative Ausräumung von Problemen oder auch nur Missverständnissen bereits im Ansatz unmöglich ist oder zumindest erheblich erschwert wird. Nach aktuellen Erfahrungsberichten beherrschen mehr als 10 Prozent jener Personen, die sich derzeit um eine der oben beschriebenen Mietwohnungen bewerben, die deutsche Sprache nicht ausreichend, um sich überhaupt verständigen zu können. Diese Sprachmängel treten im Wesentlichen bei Drittstaatsangehörigen auf.

 

Der Grund für diese negative Entwicklung liegt in der generellen Öffnung der Gemeindebauten für Drittstaatsangehörige und nicht integrierte Neo-Österreicher. Viele der Probleme gehen besonders auf den Umstand zurück, dass immer mehr Zuwanderer, die städtische Wohnungen erhalten, nicht der deutschen Sprache mächtig sind. Damit fehlt die Basis für jede Art von Kommunikation und Information.

 

Bgm Häupl hat seit Jahren die ‚Durchmischung’ der Gemeindebauten als Ziel definiert, während der EU-Mandatar Hannes Swoboda eindringlich vor der Öffnung der Gemeindebauten gewarnt hat und von seinen Genossen ‚Sensibilität’ einforderte.

 

Um dem offenkundigen Problem der fehlenden Integration rasch entgegenwirken zu können, sind Integrationsschranken wie die Kenntnis der deutschen Sprache für das Erlangen einer Gemeindewohnung unerlässlich.

 

Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachfolgenden Dringlichen Antrag:

 

‚Der amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, jene notwendigen Maßnahmen zu setzen, damit zukünftig die Wohnungsvergabe im städtischen Wohnbau an ausreichende Sprachkenntnisse der Wohnungswerber gebunden wird, sodass als Voraussetzung für den Erhalt einer städtischen Wohnung mindestens Sprachkenntnisse gemäß dem europäischen Standard A2 erbracht werden müssen.

 

Gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird beantragt, dass der Antrag mündlich begründet werden kann und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet.’"

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Verlesung. Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrages sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor. - Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Herrn GR Mag Gudenus das Wort.

 

16.03.14

GR Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegen!

 

Wir bringen heute diesen Dringlichen Antrag an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend die Vergabe von städtischen Wohnungen an Personen mit ausreichenden Deutschkenntnissen ein.

 

Ich möchte gleich zu Beginn ganz klar feststellen, dass selbstverständlich wir alle ein Bekenntnis zu einem friedlichen und konfliktfreien Zusammenleben in Wien und vor allem in den Gemeindebauten ablegen. In Wien lebt ein Drittel der Menschen im Gemeindebau. Gerade dort ergeben sich aber leider in den letzten Jahren Jahr für Jahr mehr Probleme, weil Versäumnisse und Fehlentscheidungen der SPÖ vor allem in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik evident sind und auch zu massiven Problemen im Bereich Wohnen geführt haben, wobei sich die Konfliktzonen vor allem in den Gemeindebau verlagert haben.

 

Unter dem jetzigen SPÖ-Bundeskanzler Faymann als Wiener Wohnbaustadtrat wurde damals der Gemeindebau ganz offiziell für Drittstaatsangehörige zugänglich gemacht. Das war damals schon ganz klar eine Handlung gegen die Interessen der Wienerinnen und Wiener. Wir haben schon damals ganz klar davor gewarnt und schon damals vor fünf Jahren einen Dringlichen Antrag gestellt, um dies zu verhindern.

 

Wir haben schon damals gesagt, dass es sich bei dieser Richtlinie um ein EU-Diktat ohne Befassung und Einbindung der Bürger handelt. Aber nicht nur wir haben gewarnt, auch Ihr SPÖ-Genosse, EU-Abgeordneter Swoboda, der einige Jahre davor auch Stadtrat in Wien war, hat eindringlich vor einer Eins-zu-eins-Umsetzung dieser EU-Richtlinie gewarnt.

 

Ich darf Ihren Genossen Swoboda zitieren, der gesagt hat: „Bei einer blinden Anwendung würde die Richtlinie zur Ghettobildung in den Gemeindebauten führen. Solche Regelungen müssten mit entsprechender Sensibilität umgesetzt werden, gegebenenfalls mit Quoten oder anders. Wenn man dieses EU-Gesetz einfach laufen lässt, kann etwas Ähnliches passieren wie beim Universitätszugang."

 

Genosse Swoboda hat damals angekündigt, er werde sich in Wien aktiv einmischen, um das eigentliche Ziel der Integration zu erreichen. Leider hat sich Ihr Genosse nicht genügend eingemischt, und das Resultat kennen wir. In den letzten Jahren hat die Zahl der Konflikte leider zugenommen.

 

Wir haben im März 2006 einen Dringlichen Antrag eingebracht und forderten damals Herrn Bgm Häupl auf, umgehend alle notwendigen und rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zum sozialen und geförderten Wohnbau in Wien vornehmlich der Wiener Bevölkerung als Staatsbürgern zu erhalten. Schon damals haben wir gesagt, man müsse das Selbstbestimmungsrecht der Wienerinnen und Wiener bewahren und Widerstand gegen solche Normen aus Brüssel leisten, weil diese so genannte Gleichbehandlungsrichtlinie der EU Ungleichheit schaffe. Diese hätte so gar nicht in Kraft treten müssen, aber die SPÖ in Wien hat sich nicht gewehrt.

 

Was ist eigentlich das vorrangige Problem im Gemeindebau? – Durch die Ansiedlung von Neo-Österreichern und Ausländern, die weder der deutschen Sprache mächtig noch mit den grundsätzlichen Regeln der Hausordnung vertraut waren, kam es zu einer massiven Verletzung der Spielregeln im Zusammenleben in dieser Stadt. Die Realität zeigt, dass diese Konflikte auf

 

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