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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 23.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 107 von 122

 

dass es Sinn macht, ein Ambulatorium sowohl in der Rudolfstiftung als auch im Krankenhaus Hietzing unterzubringen. Das würde dem Anliegen, stationär und ambulant gemeinsam zu arbeiten, sehr entgegenkommen.

 

Die Patienten und Patientinnen könnten in neuen und hoffentlich auch geeigneten Räumlichkeiten nach ihrer stationären Behandlung Anschluss an eine gute und passende Versorgung vor Ort finden.

 

Wir wollen in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich machen, dass wir es nicht für richtig halten, dass man mit seinem Wohnsitz gebunden ist, sowohl an die ambulante Versorgung durch den jeweils zuständigen PSD, also das jeweilige Ambulatorium, beziehungsweise dass man nur dort die stationäre Psychiatrie aufsuchen kann, wo man laut Wohnsitz hingehört. Das macht insofern keinen Sinn, als wir ja einerseits die freie Arztwahl hier nicht in Frage stellen wollen und es auch Menschen gibt, die sagen: In der Station oder in der Abteilung, wo ich hingehören würde, fühle ich mich nicht wohl, dort möchte ich mich nicht behandeln lassen. Man sollte diesem Interesse auch Rechnung tragen können.

 

Ich komme jetzt zu einem weiteren Thema, wo Handlungsbedarf seitens der Stadt und im Konkreten seitens des Fonds Soziales Wien gegeben ist. Das betrifft die Gehörlosenambulanz der Barmherzigen Brüder. Wir haben ja im Beirat des Fonds Soziales Wien schon darüber diskutiert.

 

Wir haben uns noch einmal sehr genau erkundigt, ob denn das Argument zutreffend wäre, dass gehörlose Patienten und Patientinnen ohnehin nicht so einen großen Bedarf nach einer Gehörlosenambulanz hätten. Unsere Informationen stehen denen entgegen, die uns seitens des FSW gegeben wurden: Es gibt sehr wohl viele Menschen, für die die Gehörlosenambulanz sehr, sehr wichtig ist. Man kann auch gut nachvollziehen, dass jemand, der hörbehindert ist, Schwierigkeiten hat, in einer durchschnittlichen niedergelassenen Ordination oder im stationären Bereich, in einer Spitalsambulanz, das nötige Verständnis und auch den nötigen Dialog, den es braucht, um behandelt zu werden, zu bekommen. Es gibt gute Gründe für so eine Gehörlosenambulanz, diese Menschen haben es schwer genug.

 

Ich bin davon überzeugt, dass es gut investiertes Geld ist, wenn man die Arbeit, die dort geleistet wird, mit dem notwendigen Zuschuss auch möglich macht. Was die Barmherzigen Brüder zum Erhalt der Ambulanz beitragen, ist ohnehin erheblich: Im laufenden Jahr sind es allein 220 000 EUR. Wir ersuchen daher:

 

„Die Frau amtsführende Stadträtin für Gesundheit wird beauftragt, Maßnahmen in die Wege zu leiten, die den gehörlosen Patienten und Patientinnen auch künftig eine weitere Versorgung durch die Gehörlosenambulanz im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder sicherstellen."

 

Ein Thema, das für viele Menschen vielleicht erst dann persönlich bedeutend wird, wenn man einen Angehörigen hat, der stirbt, betrifft die Möglichkeit, sich zu verabschieden, wenn jemand gestorben ist. Das ist etwas, was man aus gutem Grund vor sich herschiebt oder wegschiebt. Aber wenn Menschen davon betroffen sind, dass ein Angehöriger stirbt, und dann erfahren, dass der verstorbene Mensch, den man geschätzt und geliebt hat, in einem kahlen, kalten Raum bei der Bestattung Wien aufgebahrt wird und man sich dort verabschieden muss, weil es keine geeigneten Räume gibt, dann kann man nachvollziehen, dass das zu einem Schmerz, der ohnehin vorhanden ist, noch eine weitere Verschärfung darstellt.

 

Ich habe in der jüngsten Zeit von mehreren Menschen Berichte darüber bekommen, was es heißt, sich in solchen Räumen zu verabschieden, und kann sehr gut nachvollziehen, dass man sich einen Raum wünscht, in dem das mit Würde und mit dem nötigen Respekt stattfinden kann, in dem man sich vielleicht auch im Rahmen eines persönlichen Rituals verabschieden kann, in dem man den Verstorbenen vielleicht sogar waschen und ankleiden kann. Das ist für viele Menschen unauslöschlich wichtig. Wir stellen den Antrag:

 

„Frau VBgmin Mag Brauner weist die Bestattung Wien an, im Rahmen der städtischen Bestattung für die Durchführung eines persönlichen Verabschiedungsrituals einen entsprechend ausgestatteten Raum zur Verfügung zu stellen."

 

Das Thema, das ich hier noch zur Sprache bringen möchte, ist etwas, was hier in der Vergangenheit eigentlich immer wieder schon ein Thema war; schlimm genug, dass wir es noch einmal zur Diskussion stellen müssen. Das ist die medizinische Versorgung der Pflichtschüler und -schülerinnen durch die Schulärzte und -ärztinnen. Es ist unglaublich, zu welchen Arbeitsbedingungen hier gearbeitet werden muss! Wir haben schon an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass die Ausstattung in jeder Hinsicht zu wünschen übrig lässt, dass man in ungeeigneten Räumlichkeiten, zum Teil ohne Wasser oder eben schlicht und einfach in der Ecke des Konferenzzimmers, untersuchen und impfen muss. Das alles sind keine Arbeitsbedingungen für so wichtige gesundheitsfördernde und präventive Arbeiten.

 

Aber jetzt kommt noch dazu - und vielleicht rechnen Sie einmal mit mir mit -, dass die Schulärzte und -ärztinnen - eigentlich muss man sagen, die Schulärztinnen mit kleinem i, weil die meisten Betroffenen Frauen sind - unter Arbeitsbedingungen arbeiten, die wirklich jeder Beschreibung spotten. Kinder, die in die Pflichtschule gehen, sind medizinisch nicht anders zu betreuen als Kinder, die in allgemeinbildenden höheren Schulen den Schulärzten vorgestellt werden, aber die Bezahlung ist ungleich schlechter.

 

Die SchulärztInnen in den allgemeinbildenden höheren Schulen behandeln im Schnitt 60 Schüler/Schülerinnen pro Wochenstunde - das ist auch schon unfassbar viel -, sie bekommen dafür 172,20 EUR brutto und sind für jeweils 60 SchülerInnen zuständig. Beim Land Wien sind es, umgerechnet auf die Wochenstunde, 100 Kinder - das ist ordentlich mehr -, und es bekommen - ich habe den entsprechenden Gehaltszettel gesehen - jene, die seit dem 1. September 2004 beschäftigt sind, monatlich netto 800 EUR für 20 Wochenstunden.

 

Da kann man jetzt sagen: Na gut, dann arbeitest du

 

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