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Gemeinderat, 7. Sitzung vom 20.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 117 von 125

 

gestellt werden oder in diesem Gebiet eine Schutzzone vorliegt, dann bedingt das auch für die Eigentümer solcher Objekte gewisse Auflagen. Die Einrichtung von Schutzzonen darf selbstverständlich nicht so weit führen, dass die Erschwernis zur Instandhaltung der Objekte oft wesentlich größer ist, als der Erfolg dieses Mittel rechtfertigt. Es gibt aber dabei auch dann die Berechnung der Wirtschaftlichkeit, ob man es hier überhaupt durchführen soll.

 

Wenn dem aber so ist, dass durch Sachverständigengutachten belegt wird, Schutzzonen beziehungsweise Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, einzurichten, dann kann es nicht im Ermessen des Eigentümers liegen, ein Objekt sanieren oder verfallen zu lassen. Vor allem dann nicht, wenn bereits von Seiten des Altstadterhaltungsfonds die Mittel genehmigt wurden und bereitstehen. Es kann sich der Altstadterhaltungsfonds nicht leisten, hier ungenutzt Millionen liegen zu lassen, während andererseits das Geld an allen Ecken und Enden zu wenig ist und Sanierungswillige drei bis vier Jahre auf die Zuteilung ihrer Mittel warten müssen.

 

Haben Sie den Mut, klar und deutlich zu diesen Zonen zu stehen und mit möglichen Sanktionen auf die Erhaltung der Objekte zu drängen. Andernfalls wäre die Einrichtung des Altstadterhaltungsbeirats zum Werkzeug der Förderungswerber ohne eigene Kompetenz degradiert.

 

Unverständlich ist mir, dass, wenn man mit Steuergeldern solcher Art beschriebene Bauwerke wieder instandsetzt, diese nach fünf Jahren vom Eigentümer Gewinn bringend verkauft werden können, ohne dass er die Mittel wieder zurückführen muss. Ich denke, wir sollten hier eine Frist von zehn Jahren, wie sie beim Wiener Wirtschaftsförderungsfonds besteht, einführen, damit hier nicht der Spekulation Tür und Tor geöffnet wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ein Kuriosum bei der letzten Sitzung des Altstadterhaltungsbeirats möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Ein Verein, der die Prämissen der Förderungswürdigkeit erfüllt, bekommt keine Mittelzuteilung. Und das nur, weil Herr StR Mailath-Pokorny persönliche Überlegungen ins Spiel bringt. Der Verein Kuratorium zur Förderung der Wirtschaftsuniversität war davon betroffen. Ich werde doch nicht den Bund fördern, so der Herr Stadtrat. Und das nur, weil der Bund ein Eigentumsrecht auf das Grundstück dieses Vereins hat. Und jeder, auch wenn man kein Jurist ist, weiß, dass ein Vorkaufsrecht allein noch kein Eigentum begründet. Und daher wird doch noch Erklärungsbedarf herrschen, warum diese Zuteilung, die vom Bundesdenkmalamt als gerechtfertigt unterstützt wurde, abgelehnt worden ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Immer und ewig wie tibetanische Gebetsmühlen der Regierung verfehlte Bildungspolitik vorzuwerfen, aber wenn es darum geht, selbst für die Bildung einzustehen, den Kopf in den Sand zu stecken und keinerlei Verantwortung übernehmen zu wollen, das ist mehr als scheinheilig. Wollen Sie warten, bis den Studenten die Decke auf den Kopf fällt? Wie ernst ist es Ihnen, wenn Sie von Bildung sprechen, wenn Sie sich massiv für ein Bildungsvolksbegehren einsetzen, wenn Sie bei der erstbesten Gelegenheit, wo Sie für die Bildung einen Dienst leisten können, diesen versagen?

 

Die Beteiligung am Bildungsvolksbegehren sprach für sich. Die Menschen haben erkannt, dass hier keine ernsthafte Absicht zur Verbesserung der Bildungspolitik in diesem Land besteht, sondern lediglich ein Schlag gegen die Bundesregierung geführt werden sollte. Es wurde buchstäblich ein Schlag ins Wasser.

 

Aber zurück zur Vergabe der Mittel für die Sanierung des Institutsgebäudes der Wiener Wirtschaftsuniversität. Es gibt klare Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel aus dem Altstadterhaltungsfonds. Persönliche Befindlichkeiten eines Stadtrats finden darin aber keinen Niederschlag. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wenn man die absolute Mehrheit hat, ist man eher geneigt, dass man sich einfach zurücklehnt und gar nicht erst über neue Ideen nachdenkt. Es läuft ja sowieso.

 

Ich meine, gerade der Altstadterhaltungsbeirat hätte gemeinsam mit dem Wohnbaureferat die Möglichkeit, innovativ zu sein, um Wohnräume nicht nur zu erhalten, sondern mitzugestalten oder vielleicht durch entsprechende Sanierungen erst zu schaffen. Wir diskutieren im Beirat, ob man zuerst ein einzelnes Haus einer erhaltenswerten Siedlungsanlage sanieren soll oder gleich die ganze Siedlung. Bei dem geringen Budget wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, dass man so denkt. Auf lange Sicht ist es oftmals billiger, ein Gesamtkonzept, wie etwa eine Grätzl-Sanierung, eine komplette Siedlungssanierung in Angriff zu nehmen, als lediglich Stückwerk zu fördern.

 

Schauen Sie sich die sanierten Fuggerbauten, die so genannte Fuggerei in Augsburg an. Oder die Kruppbauwerke in Berndorf. Die Arbeitersiedlung in Mödling. Alles Beispiele, um zu sehen, was machbar ist, wenn man es ernsthaft will.

 

Es muss aber auch im Bereich der Altstadterhaltung zulässig sein, wenn es die vorhandenen Mittel entlastet, moderne Komponenten bei der Revitalisierung beziehungsweise Renovierung mit einzuplanen - immer mit Bedacht auf das erhaltungswürdige Objekt und in Bezug zum Gesamtergebnis, etwa wie bei den Gasometern, obwohl man auch hier durchaus geteilter Meinung sein kann.

 

Namhafte Architekten, unter ihnen Herr Prof Wehdorn, stimmen hier überein, dass es oft billiger sein kann, neue Elemente bei der Instandsetzung von Altbauten mit zu verwenden, als gezwungenermaßen neue Teile auf alt nachzumachen. Und ich spreche hier nicht etwa davon, dass man Kunststofffenster einsetzen soll, sondern eventuell über die Verwendung von Glas, Stahl, modernen Außenanlagen, einfach neuen Gestaltungselementen. Es gibt dafür hervorragende Beispiele, wie etwa in Graz, und bei den Redoutensälen haben wir sie direkt vor der Haustür.

 

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