Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Schülerbeihilfe

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten für folgende Zwecke aufgrund der genannten Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

  • Zweck: Zuerkennung von Schülerbeihilfe
  • Rechtsgrundlage:
    • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, BGBl. Nr. 51/1991 in der jeweils geltenden Fassung (idgF)
    • Artikel 22 Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, BGBl. Nummer 1/1930, idgF
    • Schülerbeihilfengesetz (SchBG 1983) idgF
    • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO)
    • Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Abfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister
  • Personenstandsregister
  • Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
  • Arbeitsmarktservice
  • Finanzamt

Ihre personenbezogenen Daten werden zu den oben genannten Zwecken an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Arbeitsmarktservice Wien
  • Finanzämter
  • Träger der Sozialversicherung
  • Kommunikationsdienstleister*innen (Servicetelefon)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden spätestens 30 Jahre nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schülerbeihilfe zuerkannt worden ist, gelöscht, sofern andere Rechtsvorschriften dieser Löschung nicht entgegenstehen.

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Auskunft
  • Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Einem Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung kann nur entsprochen werden, wenn diesen Rechten keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihr Antrag auf Zuerkennung der Schülerbeihilfe kann nicht weiterbearbeitet werden und gilt als zurückgezogen oder wird abgewiesen.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien zur Verfügung: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular