Wiener Wohnunterstützungspauschale '23

Ziel der Wiener Wohnunterstützungspauschale ist, die Auswirkungen der finanziellen Mehrbelastungen durch den starken und außergewöhnlichen Anstieg der Lebenserhaltungskosten, insbesondere der Wohnkosten, für anspruchsberechtigte Personen zu mildern.

Unbürokratisch und ohne Antrag

Die Wohnunterstützungspauschale beträgt 200 Euro pro Person ab 18 Jahren, die in Wien ihren Hauptwohnsitz (gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG) oder für Wien eine Hauptwohnsitzbestätigung (gemäß § 19a MeldeG) hat und zum Stichmonat August 2023 (zumindest einen Tag in diesem Monat) Anspruch auf eine der nachfolgenden Leistungen hatte:

  • Wiener Mindestsicherung
  • Wohnbeihilfe
  • Leistung der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld, Arbeitslosengeld während eines AlVG-Bezuges)
  • Ausgleichs- oder Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung
  • Krankengeld gemäß § 41 AlVG

Die Förderungen werden nicht auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wohnbeihilfe, nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder auf Ausgleichs- und Ergänzungszulagen angerechnet und haben keinen Einfluss auf eine etwaige Anwartschaft auf die österreichische Staatsbürgerschaft.

Fristen und Termine

Die Auszahlung der Wohnunterstützungspauschale erfolgt im Zeitraum von September bis Oktober 2023. Sie müssen keinen Antrag stellen. Mit der Auszahlung erhalten Sie zusätzlich ein Informationsschreiben zugeschickt.

Zuständige Stelle

Weiterführende Informationen

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