Beitragsfreier Kindergarten - Förderung für Eltern

Der Besuch in städtischen und geförderten privaten elementaren Bildungseinrichtungen in Wien ist für alle Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht beitragsfrei oder stark vergünstigt, da die Stadt Wien den Elternbeitrag fördert.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Kund*innen-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder beantragt: Anmeldung in einem privaten Kindergarten.
  • Ihr Kind und mindestens ein Elternteil beziehungsweise eine obsorgeberechtigte Person haben während der gesamten Kindergartenzeit den Hauptwohnsitz in Wien gemeldet.

Beitragsfreier Kindergarten für Wiener Kinder außerhalb von Wien

Kinder spielen mit Bausteinen auf einem kleinen Tisch

Die Stadt Wien fördert den Besuch aller Wiener Kinder in einer elementaren Bildungseinrichtung außerhalb von Wien bis zum Eintritt der Schulpflicht bei einem regelmäßigen Besuch von mindestens 16 Stunden pro Woche. Die Höhe des Förderbetrages richtet sich nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der Wochenstunden, die das Kind in der elementaren Bildungseinrichtung betreut wird.


Förderbeträge

Für Kinder, die eine elementare Bildungseinrichtung außerhalb Wiens besuchen, sind die aufgelisteten Beträge Maximalbeträge. Sie richten sich nach dem tatsächlich bezahlten Elternbeitrag.

  • Kinder bis zu 3,5 Jahren
    • Ganztags: 333,96 Euro
    • Teilzeit: 333,96 Euro
    • Halbtags: 333,96 Euro
  • Kinder von 3,5 bis 6 Jahren
    • Ganztags: 333,96 Euro
    • Teilzeit: 241,97 Euro
    • Halbtags: 197,66 Euro

Besuchsmodelle

  • Ganztags: Von 6.30 bis 17.30 Uhr, bei Bedarf ab 6 Uhr und bis 18 beziehungsweise 20 Uhr
  • Teilzeit - Vormittag: Von 6.30 bis 14 Uhr, bei Bedarf ab 6 Uhr
  • Teilzeit - Nachmittag: Von 12 bis 17.30 Uhr, bei Bedarf bis 18 beziehungsweise 20 Uhr
  • Halbtags - Vormittag: Von 8 bis 12 Uhr
  • Halbtags - Nachmittag: Von 13 bis 17 Uhr

Die Besuchsmodelle gelten nur für städtische Kindergärten.

Essensbeitrag und Zusatzleistungen

Aufwand für Mahlzeiten und besondere Zusatzleistungen der Einrichtung, zum Beispiel verlängerte Öffnungszeiten oder spezielle pädagogische Angebote, sind nicht im "beitragsfreien Kindergarten" enthalten.

Für den Essensbeitrag kann um Befreiung angesucht werden: Befreiung vom Essensbeitrag.

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