Notwendige Unterlagen für Fertigstellungsanzeige

  • Bei bewilligten Baumaßnahmen mit Bescheid
  • Bei vereinfachten Baubewilligungsverfahren
  • Bei Bauanzeigen für Baumaßnahmen im Gebäudeinneren; Ausnahme: Bau von Sanitäranlagen und Bädern, hier genügt eine Fertigstellungsmeldung

Anzuschließende Unterlagen

Hinweis: Unterlagen sind unabhängig von der Bauführung, siehe auch Bewilligungsbescheid

  • Bestätigung eines*einer Ziviltechniker*in über die
    • bewilligungsmäßige und den Bauvorschriften entsprechende Bauführung
    • Herstellung der Pflichtstellplätze
    • Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen
    • Einhaltung der Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens
    • Bestätigung über die Umsetzung des Gestaltungskonzeptes
  • Erklärung des*der Bauführer*in, dass der Bau entsprechend der Baubewilligung und den Bauvorschriften ausgeführt worden ist (bei technisch einfachen Bauführungen)
  • Bei Änderungen während der Bauführung:
    • Ein der Ausführung und den bewilligten Abweichungen entsprechender Plan (von dazu berechtigter Planverfasser*in und von ihm*ihr unterfertigt sowie den Nachweis, dass der*die Bauführer*in die Pläne zur Kenntnis genommen hat)
  • Wenn ein*e Prüfingenieur*in zu bestellen war:
    • Überprüfungsbefunde
  • Positives Gutachten (Hauptbefund) über die vorhandenen Abgasanlagen von dem*der zuständigen Rauchfangkehrermeister*in
  • Positive Gutachten über den Kanal beziehungsweise die Senkgrube von Ziviltechniker*innen, Bauführer*innen, Prüfingenieur*innen
  • Bei besonderen sicherheitstechnischen Einrichtungen (wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Notstromanlagen, Lüftungsanlagen):
  • Nachweis über die Erfüllung des baulichen Wärmeschutzes (Energieausweis) sowie des Schallschutzes, sofern der Bau diesbezüglich anders als ursprünglich bewilligt ausgeführt wurde (erhältlich bei den zuständigen Ziviltechniker*innen oder befugten Sachverständigen)
  • Bestätigung des*der Ziviltechniker*in über die Durchführung der gegebenenfalls erforderlich gewesenen Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen (erhältlich bei den zuständigen Ziviltechniker*innen)
  • Bestätigung über die Anlegung eines Bauwerksbuches
  • Bestätigung über die Registrierung der Gebäudebeschreibung gemäß § 128 b für Bauansuchen, die nach dem 20. März 2019 eingebracht wurden

Formulare

  • Fertigstellungsanzeige (allgemein): 200 KB PDF
  • Bestätigung des*der Ziviltechniker*in gemäß § 128 BO: 260 KB PDF
  • Nachweis über das Erreichen der erforderlichen Zuverlässigkeit gemäß § 128 Abs. 2 BO: 140 KB PDF
  • Erklärung des*der Bauführer*in zur Fertigstellung: 110 KB PDF

Kontakt zur Baupolizei (MA 37)

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