Prüfingenieur*in

  • Prüfingenieur*innen sind Ziviltechniker*innen oder gerichtlich beeidete Sachverständige für das einschlägige Fachgebiet. Sie dürfen mit Bauwerber*innen oder Bauführer*innen nicht ident sein und auch kein Dienst- oder Organschaftsverhältnis zu diesen Personen haben.
  • Wenn im Baubewilligungsverfahren nicht ausdrücklich darauf verzichtet wurde, muss der Baubehörde eine*n Prüfingenieur*in schriftlich bekannt gegeben werden.
  • Ein Wechsel der*des Prüfingenieur*in muss der Baubehörde angezeigt werden.

Leistungsbild des Prüfingenieurs

In Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen-Verband und der Wiener Architekten- und Ingenieurkammer wurde das Leistungsbild Prüfingenieur zusammengestellt.

Aufgaben

  • Überprüfung der Baustellen, Vornahme von Beschauten
  • Überprüfung der Baulichkeit auf lage- und höhenmäßige Übereinstimmung mit den Bauplänen
  • Melden von Abweichungen von den bewilligten Bauplänen an die Baubehörde

Formulare

  • Bekanntgabe der*des Prüfingenieur*in: 126 KB PDF
  • Gutachten nach § 63/1/h BO (Geringfügigkeit): 130 KB PDF
  • Bestätigung zur Fertigstellungsanzeige nach § 128 BO: 260 KB PDF

Kontakt zur Baupolizei (MA 37)

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