Bauführerin oder Bauführer
Die Bauführerin oder der Bauführer muss für die Berufsausübung beziehungsweise zur erwerbsmäßigen Vornahme dieser Tätigkeit
- berechtigt sein (zum Beispiel Baumeisterin oder Baumeister, Bauunternehmen für spezielle Bauführungen, zum Beispiel auch Zimmermeisterin oder Zimmermeister, Schlosserin oder Schlosser),
- darf mit der Prüfingenieurin beziehungsweise dem Prüfingenieur nicht ident sein und kein Dienst- oder Organschaftsverhältnis zu dieser Person haben,
- ist von der Bauwerberin oder dem Bauwerber der Baubehörde (falls die Baupläne noch nicht unterfertigt sind) vor Baubeginn schriftlich bekannt zu geben und
- hat zu beachten, dass ein Wechsel der Bauführerin oder des Bauführers der Baubehörde anzuzeigen ist.
Aufgaben
- Verantwortung für die Bauführung
- Einhaltung der bewilligten Pläne und gesetzlichen Vorschriften
Formulare
- Bekanntgabe der Bauführerin beziehungsweise des Bauführers:
- Bauführerbekanntgabe - Online-Formular oder als Download: 250 KB PDF • 30 KB RTF
Beachten Sie bitte bei der elektronischen Abwicklung, dass die Bauführerin oder der Bauführer die bei der Baupolizei (MA 37) in der jeweils zuständigen Bezirksstelle beziehungsweise Fachgruppe aufliegenden Pläne und sonstigen Unterlagen unterfertigen muss.
- Bauführerbekanntgabe - Online-Formular oder als Download: 250 KB PDF • 30 KB RTF
- Baubeginns- beziehungsweise Abbruchbeginnsanzeige:
- Baubeginnsanzeige - Online-Formular oder Abbruchbeginnsanzeige - Online-Formular oder als Download: 269 KB PDF • 27 KB RTF
Beachten Sie bitte, dass die Anzeige des Baubeginns durch die Bauführerin oder den Bauführer mindestens drei Tage vor Baubeginn schriftlich beziehungsweise elektronisch bei der jeweils zuständigen Bezirksstelle beziehungsweise Fachgruppe erfolgen muss.
- Baubeginnsanzeige - Online-Formular oder Abbruchbeginnsanzeige - Online-Formular oder als Download: 269 KB PDF • 27 KB RTF
- Gutachten nach § 63/1/h BO (Geringfügigkeit): 298 KB PDF • 15 KB RTF
- Erklärung der Bauführerin oder des Bauführers zur Fertigstellung: 272 KB PDF • 32 KB RTF
Kontakt
Kontakt zur Baupolizei (MA 37)
Baupolizei (Magistratsabteilung 37)
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