Naturschutzrechtliche Verfahren
Im Wiener Stadtgebiet sind bestimmte Eingriffe in die Natur je nach Schutzkategorie des Gebietes verboten beziehungsweise bewilligungspflichtig:
Bewilligungen
- Vorhaben im Wiener Stadtgebiet
- Vorhaben im Grünland
- Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet
- Vorhaben in einem Naturschutzgebiet, in einem geschützten Landschaftsteil oder auf einer ökologischen Entwicklungsfläche
- Vorhaben, die ein Naturdenkmal oder ein geschütztes Biotop gefährden oder beeinträchtigen
- Anzeige von Werbeeinrichtungen im Grünland
Nationalparkrechtliche Bewilligungen
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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