Internationaler Naturschutz

Die Natur kennt keine politischen Grenzen. Dies gilt sowohl für die Verbreitung von Pflanzen und Tieren als auch für viele Umwelt- und Naturschutzprobleme. Die Folgen einer Übernutzung der Natur (wie der Klimawandel) sind noch an weit entfernten Orten und in anderen Ländern zu spüren. Natur, Landschaft und natürliche Ressourcen wie Wasser und Luft sind nicht beliebig vermehr- oder austauschbar. Diese Erkenntnisse führen zu einer Reihe internationaler Vereinbarungen und Konventionen. Das umfassendste ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt anlässlich der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro.

Umsetzung in Österreich

Österreich hat mehrere internationale Abkommen ratifiziert. Internationale Konventionen sind in der Regel völkerrechtlich verbindlich. Sofern sie den Naturschutz betreffen, erfolgt aus verfassungsrechtlichen Gründen ihre Umsetzung in Österreich durch die Bundesländer. Die Länderinteressen werden im Rahmen der Umsetzung der einzelnen Konventionen durch gemeinsame Ländervertreter wahrgenommen. Diese werden durch Auftrag aller neun Länder im Voraus bestellt. So können rasch, einfach und wirtschaftlich die gemeinsamen Länderinteressen vertreten werden.

Wien stellt derzeit die gemeinsame Ländervertreterin für die Berner Konvention, Mag.a Dr.in Simone Klais (E-Mail: simone.klais@wien.gv.at).

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