Vorhaben, die ein Naturdenkmal oder ein geschütztes Biotop gefährden oder beeinträchtigen - Antrag

Voraussetzungen

Veräußerung, Verpachtung oder Vermietung der betreffenden Grundstücke, sowie nachteilige Veränderungen bzw. die Gefährdung des Naturdenkmales und seiner Umgebung müssen der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) gemeldet werden. Das gleiche gilt für geschützte Biotope (Mitteilungspflicht).

Erforderliche Unterlagen

Vor der Ausführung des Vorhabens muss ein formloser Antrag an die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) gerichtet werden. Dem schriftlichen Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Lageplan (dreifache Ausfertigung)
  • Pläne und Beschreibung des Vorhabens (dreifach)
  • Aktuelle Grundbuchsabschrift über das Grundstück, auf dem das Vorhaben durchgeführt werden soll (einfach)
  • Schriftliche Zustimmung der GrundeigentümerInnen, wenn diese nicht selbst AntragstellerInnen sind (einfach)
  • Dokumente aus denen erkennbar ist, wie Beeinträchtigungen der Schutzziele des Wiener Naturschutzgesetzes vermieden oder auf einen geringen Umfang beschränkt werden können und durch welche Vorkehrungen eine möglichst schonende Einbindung des Vorhabens in die Landschaft erreicht werden kann (landschaftspflegerischer Begleitplan) (dreifach)
  • Angaben über bereits vorliegende Bewilligungen oder eingeleitete Verfahren nach anderen Rechtsvorschriften (einfach)
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer, unter der die AntragstellerInnen erreichbar sind

Zuständige Stelle

Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Die Kosten werden mit Bescheid vorgeschrieben und betragen mindestens 109 Euro (Verwaltungs- und Kommissionsgebühren).

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Mit der Ausführung des Vorhabens darf erst nach Rechtskraft des positiven Bescheides begonnen werden.

Beachten

Verfahrensablauf

  • Einbringen des Antrages gemeinsam mit den notwendigen Dokumenten und Angaben
  • Prüfung des Antrages durch die Behörde, die sowohl auf Dokumente und Angaben verzichten als auch weitere Dokumente verlangen kann, wenn dies für die Beurteilung notwendig ist. Partei des Verfahrens - mit Mitwirkungsrechten - ist neben den AntragstellerInnen die Wiener Umweltanwaltschaft (WUA), die die Interessen der Natur vertritt.
  • Sachverständige erstellen ein Gutachten, in dem die Auswirkungen des Vorhabens nach den Genehmigungskriterien beurteilt werden. Das Gutachten bildet die fachliche Grundlage für die Entscheidung und wird den AntragstellerInnen und der WUA zugestellt. Innerhalb von 14 Tagen können schriftliche Stellungnahmen zum Gutachten an die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) gesendet werden.
  • Nur in Ausnahmefällen findet eine mündliche Verhandlung statt.
  • Die Behörde entscheidet über den Antrag mit Bescheid, der den Parteien des Verfahrens zugestellt wird. Auflagen, Bedingungen oder Befristungen können in der Genehmigung vorgeschrieben werden.

Die Behörde kann den Antrag nur dann rasch bearbeiten und erledigen, wenn alle Dokumente rechtzeitig und vollständig einlangen.

Die Bewilligung erlischt

  • nach Ablauf der festgesetzten Frist bzw.
  • spätestens, wenn binnen fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides von der Bewilligung kein Gebrauch gemacht wird oder
  • das Vorhaben binnen sechs Jahren ab der Rechtskraft des Bescheides nicht vollendet wird.

Ist eine Bewilligung erloschen, ist die Ausführung des Vorhabens unzulässig und muss nochmals beantragt werden.

Formular

Musterantrag:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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