Personen und Einrichtungen - Gleichbehandlung
Mit der Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes sind verschiedene Einrichtungen und Personen befasst. In Ausübung ihrer Funktion sind sie selbstständig, unabhängig und weisungsfrei. Alle Angelegenheiten werden streng vertraulich behandelt.
Die Kontaktfrauen sind unmittelbare Ansprechpartnerinnen für die Bediensteten der Stadt Wien in Sachen Gleichbehandlung und Frauenförderung. Die Gleichbehandlungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen (GBB) sind derzeit nur Frauen. Bis jetzt hat sich noch kein qualifizierter Mann beworben.
Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten
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