Rechtliche Grundlagen - Gleichbehandlung

Die Gleichbehandlung bezieht sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Niemand darf laut § 3 Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG) aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden. Sowohl Frauen als auch Männer können sich an die Gleichbehandlungsbeauftragten wenden, wenn sie sich aufgrund des Geschlechts ungleich behandelt fühlen.

Die Privatwirtschaft hat bereits seit 1979 ein Gleichbehandlungsgesetz. Für die Bundesbediensteten gilt seit den 1990er-Jahren ein eigenes Gesetz.

Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG) für Frauen und Männer als Bedienstete der Stadt Wien

Das am 1. Mai 1996 in Kraft getretene Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG) gilt für alle Bediensteten der Stadt Wien - für Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete und für Personen, die sich um Aufnahme in den Gemeindedienst bewerben. Zu den Bediensteten zählt das Gesetz auch Lehrlinge.

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Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten
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