Gleichbehandlung zwischen Frauen und Männern als Bedienstete der Stadt Wien

Eine aktive Gleichstellungspolitik gehört untrennbar zu einer modernen Arbeitgeberin und einem kundinnen- und kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen.

Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz ist am 1. Mai 1996 in Kraft getreten. Die Gemeinde Wien hat sich damit verpflichtet, jede berufliche Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und Frauen gezielt zu fördern. Von der Gleichbehandlung profitieren sowohl Frauen als auch Männer sowie die Dienstgeberin Gemeinde Wien. Das Gleichbehandlungsgesetz gilt für alle, die ein öffentlich-rechtliches oder vertragliches Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien haben sowie für jene, die sich um Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis bewerben und für Lehrlinge.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Mag.a Elisabeth Assmair (Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten)
Kontaktformular