Erhöhung der Hauptmietzinse - Unterlagen für Endabrechnung

Nach Durchführung der Arbeiten ist ein Antrag auf Endabrechnung (endgültiges Verfahren gemäß §§ 18,19 MRG) zu stellen, wobei die für das aufgenommene Darlehen bereits bezahlten Raten in Bezug auf den Erhöhungszeitraum berücksichtigt werden.

Folgende Unterlagen werden für alle Verfahren benötigt

  • Mieter*innen-Liste mit allen Mietobjekten, von den Eigentümer*innen selbst genutzten Objekten beziehungsweise Eigentumsobjekten (wenn Wohnungseigentum begründet ist) unter Anführung von Stiege, Top-Nummer, Vor- und Familiennamen (bei Wohnungseigentumsobjekten, die nach Wohnungseigentumsbegründung vermietet wurden, ist anstelle des Namens "Wohnungseigentum" einzutragen), Widmung (wie zum Beispiel Wohnung, Geschäftslokal), Nutzfläche, Ausstattungskategorien, Kategoriemietzins (Erstantrag bis 28.2.1994) beziehungsweise anrechenbarer Hauptmietzins gemäß § 18 Abs. 1 Z 6 MRG (Erstantrag ab 1.3.1994) (3-fach)
  • Rechnungen (2-fach)
  • Genaue Ausmaßaufstellungen und kotierte Skizzen (1-fach)
  • Baubewilligungen (Bescheide und Pläne) der Abteilungen Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Baupolizei (MA 37), Bewilligungen der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) (1-fach)
  • Befunde Wien Energie (Strom und Gas), von Wien Kanal, der Abteilung Wiener Wasser (MA 31), Rauchfangkehrer und so weiter (1-fach)
  • Zustimmung der Kulturabteilung (MA 7 beziehungsweise des Bundesdenkmalamtes für denkmal-pflegerische Arbeiten sowie Nachweise über gewährte Zuschüsse (zum Beispiel Bundesförderung für Schallschutzfenster, und so weiter) (1-fach)
  • Alle Unterlagen, welche laut Gutachten (Stellungnahme) des technischen Amtssachverständigen für eine allfällige Anerkennung notwendig wären (zum Beispiel Deckenbefund, Prüfgutachten der Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle (MA 39), vom WBSF anerkannte Regieleistungen, Gewährung von Skonti, und so weiter) (1-fach)
  • Finanzierungsnachweis (Kreditvertrag) der mit einem Darlehen durchgeführten Arbeiten gemäß §§ 18 ff MRG (1-fach)

Zusätzliche Unterlagen sind für nachstehende Verfahren erforderlich

Nur Erhaltungsarbeiten (§§ 18, 19 MRG)
Nur Erhaltungsarbeiten und Ausbau des Dachgeschosses oder Aufstockung des Hauses, aber auch Zubauten (§§ 18, 18c, 19 MRG)

  • Antrag inklusive Aufstellung der Kosten der Erhaltungsarbeiten (3-fach beziehungsweise 2-fach) plus Anzahl der Stiegen
  • Hauptmietzinsabrechnung der letzten 10 Jahre vom Erstantrag gerechnet plus Ergänzung bis Einreichung der Endabrechnung (2-fach)

Erhaltungs- und (geringfügige) Verbesserungsarbeiten (§§ 18, 18b, 19 MRG)
Erhaltungs- und (geringfügige) Verbesserungsarbeiten und Ausbau des Dachgeschosses oder Aufstockung des Hauses, aber auch Zubauten (§§ 18, 18b, 18c, 19 MRG)

  • Antrag inklusive Aufstellung der Kosten gegliedert in Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten und der Vergleichsrechnung gemäß § 18b MRG (3-fach beziehungsweise 2-fach ) plus Anzahl der Stiegen

Erhaltungs- und (durchgreifende) Verbesserungsarbeiten (Sockelsanierung) (§§ 18, 18b, 19 MRG)
Erhaltungs- und (durchgreifende) Verbesserungsarbeiten (Sockelsanierung) und Ausbau des Dachgeschosses oder Aufstockung des Hauses, aber auch Zubauten (§§ 18, 18b, 18c, 19 MRG)

  • Antrag inklusive Aufstellung der Kosten gegliedert in Erhaltungs- beziehungsweise Verbesserungsarbeiten hausseitig und wohnungsseitige Verbesserungsarbeiten (mit Bekanntgabe der Top-Nummer), sofern diese Gegenstand des Schlichtungsverfahrens sind und die Vergleichsrechnung gemäß § 18b MRG (3-fach beziehungsweise 2-fach plus Anzahl der Stiegen
  • Hauptmietzinsabrechnung der letzten 10 Jahre vom Erstantrag gerechnet plus Ergänzung bis Einreichung der Endabrechnung (2-fach)
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular