Erwerbbare Liegenschaften und Baurechte der Stadt Wien

Derzeit werden keine erwerbbaren Liegenschaften oder Baurechte angeboten. Allgemeine Vormerkungen können nicht entgegengenommen werden.

Anbot

Interessent*innen werden eingeladen, sich bezüglich der gewünschten Liegenschaft schriftlich unter Angabe von Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Adresse an das Immobilienmanagement (MA 69) zu wenden:

Die Stadt Wien erteilt keinerlei Aufträge an Immobilienmakler*innen und entrichtet daher auch keine Vermittlungshonorare.

Bieter*innen-Verfahren

Bei mehreren Interessent*innen erfolgt ein allfälliger Verkauf bzw. eine allfällige Vergabe im Rahmen eines Bieter*innen-Verfahrens an die meistbietende Person. Das Datum der Bieter*innen-Verhandlung wird mittels schriftlicher Einladung bekannt gegeben.

Zu dem Bieter*innen-Verfahren ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Von Vertreter*innen von juristischen Personen (zum Beispiel Firmen) ist zusätzlich ein aktueller Firmenbuchauszug vorzulegen - im Falle deren Verhinderung eine Vertretungsvollmacht (im Original).

Genehmigungen

Kaufverträge für Liegenschaften oder Wohnungseigentum können erst nach Genehmigung durch das nach der Wiener Stadtverfassung zuständige Organ abgeschlossen werden. Baurechtsverträge werden nach Zustimmung durch den Wiener Gemeinderat abgeschlossen.

Für das Finanzjahr 2024 bedeutet das nach der Wiener Wertgrenzenverordnung folgende Genehmigungsebenen:

Kaufpreis

Genehmigendes Organ

Ab 486.000 Euro

Gemeinderat

Unter 486.000 Euro

Gemeinderatsausschuss

Unter 48.600 Euro

Magistrat

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Immobilienmanagement
Kontaktformular