4.6.4 Gesetzestexte

Ganze Gesetzestexte sollen nicht kopiert und produziert werden. Das schafft nur unnötige Dubletten, bei Änderungen bleiben womöglich alte Texte online, was äußerst problematisch sein kann.

Deshalb: Gesetze werden ausschließlich verlinkt. Die Verlinkung erfolgt, sofern vorhanden, auf die HTML-Version des Gesetzes.

Gesetzestexte finden und verlinken

Eine gute Übersicht über Gesetzestexte im Internet bietet das Wiener Rechtsinformationssystem (WRI). Hier finden sich unter anderem Links zu:

Gesetzestexte zitieren

Bei Auszügen aus Gesetzen sollten diese entsprechend als Zitate (durch Anführungszeichen und Angabe des Paragraphen) gekennzeichnet werden und der Link zur Quelle (WRS, RIS) angegeben werden.

Beispiel:

Der Webauftritt von wien.at ist der Barrierefreiheit im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz § 1 verpflichtet: "Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen."

"Paragraph" muss nicht ausgeschrieben werden, es kann auch einfach das entsprechende Symbol "§" verwendet werden.

Weiterführende Informationen

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