4.6.5 Online-Bekanntmachung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren

Entsprechend der Verordnung der Landesregierung über die Festlegung des Publikationsmediums gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006, Landesgesetzblatt Nr. 33 vom 02.06.2006 werden alle Bekanntmachungen von Vergabeverfahren der Stadt Wien online kundgemacht.

Der Zugang für Wirtschaftstreibende zu diesen Inhalten erfolgt über www.gemeinderecht.wien.at bzw. über die Seite Bekanntmachungen von Vergabeverfahren.

Produzieren Sie keine eigens erstellten Seiten im Rahmen Ihres Webinhalts, um Ihre Bekanntmachungen oder eine Übersicht Ihrer Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Das bedeutet nur zusätzlichen Wartungsaufwand, zudem kann es zu widersprüchlichen Angaben führen.

Wenn Sie alle Bekanntmachungen, Berichtigungen und Widerrufe Ihrer Magistratsdienststelle in Ihrem Webauftritt veröffentlichen wollen, verwenden Sie bitte die Deep-Link-Funktion.

"Deeplink" (parametrisierbare URL) für alle Bekanntmachungen einer Magistratsdienststelle

  • http://www.wien.gv.at/vergabeportal/divsuchergebnisse.asp?suchmethode=deeplink&auftraggeber und dann noch jeweils die Bezeichnung des Auftraggebers anhängen.
  • Der Link würde dann so lauten:
    http://www.wien.gv.at/vergabeportal/divsuchergebnisse.asp?suchmethode=deeplink&auftraggeber=Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 28
    • bzw. sollten die Leerzeichen noch durch "%20" ersetzt werden, damit es keine Probleme mit den Leerzeichen gibt. Der Beispiellink wäre dann:
      http://www.wien.gv.at/vergabeportal/divsuchergebnisse.asp?suchmethode=deeplink&auftraggeber=Magistrat%20der%20Stadt%20Wien%20-%20Magistratsabteilung%2028
  • Beispiel: Ausschreibungsbekanntmachungen

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