4.5.7 Telefon- und Faxnummern
Telefon- und Faxnummern sind entsprechend der ÖNORM A 1080:2007 zu schreiben.
Angaben zu Telefon- und Faxnummern bestehen im Allgemeinen aus folgenden durch Leerzeichen getrennten Teilen:
- Internationale Landesvorwahl (zum Beispiel + 43 für Österreich)
- Ungegliederte Ortskennzahl ohne vorangestellte Null (zum Beispiel 2236 für Mödling). Wenn auf die internationale Landesvorwahl verzichtet wird, ist der Ortskennzahl eine Null voranzusetzen.
- In Zweier- und/oder Dreiergruppen gegliederte Nummer des Teilnehmers (zum Beispiel 123 45 67). Eine Ausnahme stellt die Telefonnummer des Magistrats dar, die in einer Vierergruppe geschrieben wird (4000).
- Ungegliederte Nummer einer Nebenstelle oder der Vermittlung. Diese Nummer wird mit einem vorangestellten Bindestrich angefügt.
Beachten Sie auch die folgenden Richtlinien:
- Keine Klammern bei Telefon- oder Faxnummern verwenden.
- Schrägstriche nur für die Angabe alternativer Nummern
- Angabe des Zielanschlusses durch "Telefon", "Fax" und "Mobil"
- Auf einer Seite ist eine einheitliche Schreibweise einzuhalten, das heißt also entweder internationale (mit der Landesvorwahl +43, ohne Null bei der Ortskennzahl) oder nationale Schreibweise (ohne Landesvorwahl, mit vorangestellter Null bei der Ortskennzahl).
Beispiele:
- Telefon: +43 2236 123 45 67-312
- Telefon: 02236 123 45 67-312
- Telefon: +43 1 4000-81887
- Telefon: 01 4000-81887
- Telefon: +43 2236 123 45 67-312 / +43 2236 123 45 67-322
- Fax: 01 4000 99-81887
- Fax: +43 2236 123 45 67
- Mobil: 0664 123 45 67
- Mobil: +49 1515 123 45 67
- Telefon: 0800 100 190
- Telefon: 05 75 75 75
wien.at-Redaktion
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