4.5.7 Telefon- und Faxnummern

Telefon- und Faxnummern sind entsprechend der ÖNORM A 1080:2007 zu schreiben.

Angaben zu Telefon- und Faxnummern bestehen im Allgemeinen aus folgenden durch Leerzeichen getrennten Teilen:

  • Internationale Landesvorwahl (zum Beispiel + 43 für Österreich)
  • Ungegliederte Ortskennzahl ohne vorangestellte Null (zum Beispiel 2236 für Mödling). Wenn auf die internationale Landesvorwahl verzichtet wird, ist der Ortskennzahl eine Null voranzusetzen.
  • In Zweier- und/oder Dreiergruppen gegliederte Nummer des Teilnehmers (zum Beispiel 123 45 67). Eine Ausnahme stellt die Telefonnummer des Magistrats dar, die in einer Vierergruppe geschrieben wird (4000).
  • Ungegliederte Nummer einer Nebenstelle oder der Vermittlung. Diese Nummer wird mit einem vorangestellten Bindestrich angefügt.

Beachten Sie auch die folgenden Richtlinien:

  • Keine Klammern bei Telefon- oder Faxnummern verwenden.
  • Schrägstriche nur für die Angabe alternativer Nummern
  • Angabe des Zielanschlusses durch "Telefon", "Fax" und "Mobil"
  • Auf einer Seite ist eine einheitliche Schreibweise einzuhalten, das heißt also entweder internationale (mit der Landesvorwahl +43, ohne Null bei der Ortskennzahl) oder nationale Schreibweise (ohne Landesvorwahl, mit vorangestellter Null bei der Ortskennzahl).

Beispiele:

  • Telefon: +43 2236 123 45 67-312
  • Telefon: 02236 123 45 67-312
  • Telefon: +43 1 4000-81887
  • Telefon: 01 4000-81887
  • Telefon: +43 2236 123 45 67-312 / +43 2236 123 45 67-322
  • Fax: 01 4000 99-81887
  • Fax: +43 2236 123 45 67
  • Mobil: 0664 123 45 67
  • Mobil: +49 1515 123 45 67
  • Telefon: 0800 100 190
  • Telefon: 05 75 75 75
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