4.4.2.3 Geschlechtsneutrale Formulierungen
Geschlechtsneutrale Formulierungen sind dann anzuwenden, wenn Platzmangel vorliegt und keine Rückschlüsse auf das Geschlecht der Personen gegeben sein müssen.
Hinweis: Weder Frauen noch Männer werden genannt oder bezeichnet. Die handelnde Person tritt in den Hintergrund und die Handlung wird stärker betont. Dabei verschieben sich - vor allem in den Umformulierungen - oft Inhalte und Aussagen.
- Geschlechtsneutrale Bezeichnungen: "Person", "Beschäftigte", "Studierende"
- Funktionsbezeichnungen: "Leitung" statt "Leiter"
- Personenbezeichnungen im Plural: "die Verantwortlichen"
- Bei Texten, die durch Verwendung der vollständigen Paarform schwer lesbar würden, kann ebenfalls umformuliert werden.
- Beispiel: "Ein Attest der Ärztin oder des Arztes."
Alternative: "Ein ärztliches Attest." - Beispiel: "Die Fahrtkostenbeihilfe gebührt nur Schülerinnen und Schülern, die auch Heimbeihilfe beziehen."
Alternative: "Wer Fahrtkostenbeihilfe beantragt, muss Heimbeihilfebezug nachweisen."
- Beispiel: "Ein Attest der Ärztin oder des Arztes."
Weiterführende Informationen
- 4.4.2 Korrekter geschlechtergerechter Sprachgebrauch (Übergeordnetes Kapitel)
wien.at-Redaktion
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