4.4.2.3 Geschlechtsneutrale Formulierungen

Geschlechtsneutrale Formulierungen sind dann anzuwenden, wenn Platzmangel vorliegt und keine Rückschlüsse auf das Geschlecht der Personen gegeben sein müssen.

Hinweis: Weder Frauen noch Männer werden genannt oder bezeichnet. Die handelnde Person tritt in den Hintergrund und die Handlung wird stärker betont. Dabei verschieben sich - vor allem in den Umformulierungen - oft Inhalte und Aussagen.

  • Geschlechtsneutrale Bezeichnungen: "Person", "Beschäftigte", "Studierende"
  • Funktionsbezeichnungen: "Leitung" statt "Leiter"
  • Personenbezeichnungen im Plural: "die Verantwortlichen"
  • Bei Texten, die durch Verwendung der vollständigen Paarform schwer lesbar würden, kann ebenfalls umformuliert werden.
    • Beispiel: "Ein Attest der Ärztin oder des Arztes."
      Alternative: "Ein ärztliches Attest."
    • Beispiel: "Die Fahrtkostenbeihilfe gebührt nur Schülerinnen und Schülern, die auch Heimbeihilfe beziehen."
      Alternative: "Wer Fahrtkostenbeihilfe beantragt, muss Heimbeihilfebezug nachweisen."

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