4.3.7.9 "Call to Action"-Link

Der "Call to Action"-Link hebt einen besonders wichtigen Link auf einer Seite hervor und fordert die NutzerInnen zu einer konkreten Aktion auf.

"Call to Action"-Link in einer Seite

"Call to Action"-Link bei der Umfrage zur "Nervigsten Ampel"

Er besteht aus einem für die NutzerInnen gut sichtbaren Linktext (= Aufforderung an die UserInnen, aktiv zu werden) und einer Verlinkung zum nachgestellten Anhang bzw. zur verlinkten Seite (= hier können UserInnen aktiv werden). Der Link wird auf grünen Hintergrund dargestellt, ein möglicher Anhang wird in kleiner Schrift beigestellt.

Das klassische Einsatzgebiet sind Links auf Informationsseiten, die zum eigentlichen Kern des Angebots führen. Ein bekanntes Beispiel ist ein "Jetzt mitmachen!"-Link auf einer Kampagnenseite, der zum entsprechenden Formular führt.


Verwendet wird er auf wien.at für:

  • die Aufforderung zur Teilnahme an einem Beteiligungsverfahren oder an einem Wettbewerb
  • die Aufforderung zur Bestellung einer Broschüre oder Unterlage (per Online-Formular), die Kern des Artikels ist
  • den Download einer Broschüre oder Unterlage, die Kern des Artikels ist.

Redaktionellen Vorgaben

  • Der Linktext
    • muss eine starke und aus dem Charakter der Seite ableitbare, logische Handlungsaufforderung beinhalten.
    • ist neutral zu formulieren und hat sich konkret am Inhalt des Zielartikels bzw. -dokuments zu orientieren.
    • soll keine Wortwiederholung beinhalten, wenn im umgebenden Absatz ein eindeutiger Bezug auf den "Call to Action"-Link gegeben ist.
    • darf nicht mehr als 30 Zeichen betragen.
  • Ein Begleittext nach dem "Call to Action"-Link dient der Angabe von Dateityp und Dateigröße. Dieser kann entfallen, wenn es sich nicht um einen Download handelt.
  • Der "Call to Action"-Link kann in einem Absatz oder in einer Liste verwendet werden.
  • Um die Nutzung des entsprechenden Angebots zu erleichtern, sollte pro Seite nur ein "Call to Action"-Link verwendet werden.
    • Im Ausnahmefall können auf einer Seite auch mehrere "Call to Action"-Links platziert werden, insgesamt jedoch niemals mehr als fünf.
      Selbstverständlich muss bei allen "Call to Action Links" die logische Handlungsaufforderung gegeben sein. Die Anzahl der "Call to Action"-Links sollte im Verhältnis zur restlichen Information auf einer Seite gesehen werden. Befindet sich auf einer Seite etwa nur eine Linkliste mit Downloads, sollten nicht alle Links als "Call to Action"-Link dargestellt werden.

Für Informationen zur Erstellung im vieW4/CMS-Bausteindokument siehe das Kapitel 7.14 "Call to Action"-Link - wien.at-Werkstatt

Verantwortlich für diese Seite:
wien.at-Redaktion
Kontaktformular