Sie sollten mitreden - Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Reden Sie mit und wahren Sie Ihre Interessen. Der Grund dafür ist einfach:

Illustration: Eine ältere Frau und ein Mann blicken einander an, darüber eine Denkblase mit dem Text: "Also, wenn's um unser Grätzl geht.."

Jede Grundeigentümerin und jeder Grundeigentümer hat das Recht, die Bestimmungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes bei ihrem oder seinem Bauvorhaben voll auszunutzen. Das bedeutet, dass Bedenken gegen das, was in der näheren Umgebung gebaut werden darf, dann vorgebracht werden müssen, wenn der Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes öffentlich aufgelegt wird.

Dieser Plan kann - auch auf Grund Ihrer Stellungnahme - noch geändert werden, bevor er durch einen Beschluss im Gemeinderat rechtskräftig wird. Dieses Recht steht jeder und jedem zu - nicht nur den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, sondern auch Mieterinnen und Mietern.

Wenn die Baukräne auffahren, ist es zu spät. Bei der Bauverhandlung können nur mehr die Eigentümerinnen und Eigentümer der benachbarten Liegenschaften, nicht aber Mieterinnen und Mieter mitreden.

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