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Haustiere in Wohn- und Pflegeeinrichtungen

In einigen Häusern ist die Haltung von Haustieren unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall auf Anfrage möglich.
Die Versorgung des Tieres muss selbstständig möglich sein. Außerdem muss die Versorgung bei Krankenhausaufenthalt, Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder bei Tod des Bewohners/der Bewohnerin gewährleistet sein.
Anfrage direkt im Haus.

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