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Lebensbestätigung

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Mit der Lebensbestätigung wird bescheinigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Bestätigung am Leben ist.
Sie dient vorwiegend als Nachweis, dass Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen, Renten und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Zuständig: Magistratische Bezirksämter
Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen vor der Behörde nicht möglich ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen magistratischen Bezirksamt ersucht.
Responsable de ce site:
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at