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Landtag, 19. Sitzung vom 26.01.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 39

 

chend gibt es ja auch Rechtsmöglichkeiten für Antragsstellerinnen und Antragsteller, hier auch beispielsweise mit einer Säumnisbeschwerde zu arbeiten.

 

Unser Ziel ist auch, die Beschwerden bei der Volksanwaltschaft zu reduzieren. Sie sind aus meiner Sicht wesentlich zu hoch. Davon gibt es viele berechtigte, aber natürlich mit der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung auch sehr viele, die sich damit etwas erhoffen. Mit einer Beschwerde bei der Volksanwaltschaft wird immer nachgeschaut, ob es Fehler gab, es beschleunigt aber das Verfahren auf jeden Fall nicht, genauso wenig wie im Normalfall eine Säumnisbeschwerde.

 

Sie haben nach den Zielen gefragt. Es gibt klare Ziele in diesem Reformprozess. Ein Mitziel ist für mich auch das Senken von den Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. Darauf habe ich indirekt Einfluss. Was sind die Ziele, auf die ich besonders schaue? Wird die Verfahrensdauer gesenkt? Das ist das Hauptziel für mich für die Antragstellenden. Im Bereich der Einwanderung ist das eben bereits um 25 Prozent gelungen, im Bereich der Staatsbürgerschaft noch nicht wirklich, da haben wir noch zu tun. Zweitens ist die MitarbeiterInnenfluktuation weiter zu senken, weil es für die Zukunft notwendig sein wird, und drittens die Serviceorientierung zu verbessern. Das messe ich vor allem an der Erreichbarkeit der Behörde und an der Zeit, wie lange eine Antwort und eine Rückmeldung zu Tickets dauert. Hier gab es sehr deutliche Fortschritte. Bei den Faktoren, die wir messen, gibt es in zwei von drei Teilbereichen deutliche Fortschritte, aber, wie gesagt, vieles ist zu tun, vor allem, um die Volksanwaltschaftsbeschwerden zu senken.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke für die Beantwortung. Die 4. Zusatzfrage wird von Abg. Berger gestellt, und ich bitte ihn darum.

 

9.25.53

Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Vielleich noch zu Ihre ersten Beantwortung: Ich darf schon festhalten, dass die elektronische Veraktung jetzt kein sensationelles Digitalisierungsprojekt der Stadt Wien oder des Landes Wien alleine ist, sondern in Kooperation mit den anderen Bundesländern passiert ist, weil das hier etwas unscharf dargestellt wurde.

 

Bedauerlicherweise haben Sie meine vom Kollegen nebenan ursprünglich gestellte Frage nicht dezidiert beantwortet, nämlich, mit welcher konkreten Verfahrensdauer Sie dieses Projekt oder diesen Reformprozess als erfolgreich umgesetzt abgeschlossen sehen. Daher vielleicht noch eine andere Frage. Wir haben in den vergangenen Monaten beziehungsweise im vergangenen Jahr ja auch eine Verstärkung oder generell einen Sicherheitsdienst für die MA 35 beschlossen, nachdem es zum Teil auch Übergriffe auf das Personal gegeben hat. Jetzt wäre meine Frage dahin gehend: Inwiefern hat sich dieser Dienst bewährt, beziehungsweise gibt es noch zu verzeichnende Übergriffe?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es ist für Behörden, auch für Institutionen wie zum Beispiel Gerichte, üblich, dass eine Analyse stattfindet, ob mögliche Gefahren bestehen und wie man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützt und begleitet. In der MA 35 gab es die Analyse, dass es zweckmäßig ist, einen externen Sicherheitsdienst einzuschalten. Die Erfahrungen damit sind gut. Die Anzahl der Übergriffe oder der Ereignisse werden natürlich immer erhoben. Es gab ja auch immer wieder Anfragen, wo wir diese Zahlen veröffentlicht haben. Wir sehen hier keine große Veränderung.

 

Wir sehen auch Erfolge in dem Bereich Vorteile durch die Digitalisierung, die Sie angesprochen haben. Früher war es nämlich so, dass die antragstellenden Personen einfach vor Ort waren, hingekommen sind, ein Ticket gezogen haben und dann lange Schlangen vor Ort waren. Es ist natürlich nicht angenehm, wenn man mehrere Stunden bei einer Behörde warten muss. Auch das ist im Rahmen der Digitalisierung umgestellt worden, nämlich zu direkten Terminen, die man online buchen kann, um einen garantierten Zeit-Slot in der Behörde zu haben. Das macht die Abwicklung vor Ort wesentlich einfacher, auch die Aufgabe des Sicherheitsdienstes, der zum Beispiel die Aufgabe hat, hinzuweisen, wo denn die Antragstellung erfolgen kann. Da gibt es Unterstützungsleistung des Sicherheitsdienstes, und auch in diesem Bereich hat die Digitalisierung viel dazu beigetragen, damit das geordneter abläuft und die Kundinnen und Kunden nicht mehrere Stunden vor Ort warten müssen.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke für die Beantwortung.

 

9.28.53†Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP-90419-2023-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Aslan gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Nach dem Migrant-Integration-Policy-Index zählt Österreich im internationalen Vergleich zu den Staaten, in denen es am schwierigsten ist, die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung, nach Prüfung aller rechtlichen und faktischen Möglichkeiten auf der Landesebene Wien, dafür Sorge tragen, dass das Land Wien alles in seiner Kompetenz Mögliche für eine leichtere Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft umsetzt?)

 

Herr Vizebürgermeister, ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr gerne. Wir bleiben gleich beim Thema, zumindest indirekt, von der Abwicklung der Behörde hin zur Gesetzeslage, nach der Sie fragen, ob Wien etwas beitragen kann, damit sich das restriktive Staatsbürgerschaftsgesetz verändert. Legistisch geantwortet: Nein, wir können nur im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung, wie bei der vorigen Frage diskutiert, schauen, dass die Verfahren schneller und besser laufen. Gesetzlich kann ich nur darauf hinweisen, wo es Änderungsbedarf gibt, und das sehe ich ähnlich wie Sie und auch von vielen Expertinnen und Experten analysiert, zum Beispiel den Migrant Integration Policy Index, den Sie bestimmt kennen. Da sind 52 Länder untersucht worden, und Österreich hat gemeinsam mit Bulgarien dahin gehend den letzten Platz erreicht, dass wir das restriktivste und komplizierteste Staatsbürgerschaftsverfahren haben.

 

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