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Landtag, 14. Sitzung vom 23.06.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 83

 

denzstelle und acht arbeiten den Richtern zu. Ich glaube, auch das ist sehr wichtig, wie ich überhaupt glaube, dass das Landesverwaltungsgericht jetzt sehr gut funktioniert. Wir haben uns ja auch immer bemüht, wenn Wünsche vom Präsidenten beziehungsweise vom Gericht gekommen sind, diese legistisch umzusetzen.

 

Im Sinn des Kollegen Kowarik darf ich jetzt auch gleich ganz kurz zu den nachfolgenden Gesetzesentwürfen, die heute mutmaßlich beschlossen werden, Stellung nehmen. Ich finde es auch sehr vernünftig, dass wir die Digitalisierung jetzt quasi gesetzlich umsetzen und dass wir festschreiben, was bisher schon Praxis, wenn auch nicht unumstrittene Praxis, war, dass nur wichtige Entscheidungen veröffentlicht werden müssen und nicht absolut alle, was ja wirklich vollkommen sachfremd wäre.

 

Ich meine, dass wir überhaupt anhand dieses Berichtes und auch der Gegenäußerung der Magistratsdirektion sehen, dass man hier als Abgeordneter wirklich sehr gut informiert wird und dadurch auch die Probleme sehr gut einschätzen und abschätzen kann, wie man sie vielleicht lösen kann. Dieses Vice-Versa beziehungsweise Einerseits-Andererseits, dass man hier beide Berichte jedes Jahr diskutieren kann, hat sich sehr gut bewährt. Dabei ist etwas auch sehr interessant. Einerseits geht beispielsweise aus dem Bericht hervor, dass 1.624 Covid-Strafen, also quasi zusätzliche Akten, angefallen sind, und wird im Bericht darauf hingewiesen, dass es oft eine mangelnde Qualität bei den behördlichen Verfahren gibt. Andererseits wird aber vom Magistrat sehr gut und schlüssig dargelegt, dass im Jahr 2020 14.000 und im Berichtsjahr 2021 25.000 zusätzliche Verwaltungsstrafverfahren von den zuständigen Stellen in Wien zu bearbeiten waren. Aus der Gegenüberstellung ergibt sich jedoch letztlich, dass eigentlich nur ein geringer Prozentsatz, nämlich 1.600 Entscheidungen der Magistratischen Bezirksämter beim Verwaltungsgericht beeinsprucht wurden. Man muss also auch sehen, dass das nur ein kleiner Prozentsatz, weit unter 10 Prozent, ist.

 

Weiters wird gut angemerkt, dass die diesbezüglichen Ermittlungsverfahren, die vielleicht wirklich nicht immer optimal waren, bekanntlich im Berichtsjahr in einem äußerst dynamischen Rechtsbereich mit zahlreichen Novellierungen zu führen waren und zudem weder eine gefestigte Rechtsprechung noch entsprechende Fachliteratur existierten. - Das muss man sozusagen zur Ehrenrettung der ersten Instanzen auch dazusagen. Diese haben nicht von Haus aus willkürlich gehandelt, sondern es musste wirklich unter sehr schwierigen, neuen, vollkommen ungewöhnlichen Bedingungen vorgegangen werden. So gesehen sind diese 25.000 beziehungsweise 14.000 Fälle eigentlich im Großen und Ganzen eh sehr gut abgehandelt worden, und es sind lediglich 1.600 Fälle zum Landesverwaltungsgericht gekommen. - Auch das ist ein gutes Beispiel dafür, dass man immer beide Seiten beachten soll, was ja allgemein dem Rechtsgrundsatz „audiatur et altera pars“ entspricht. Das heißt: Immer beide Seiten zu hören, ist überhaupt das Gescheiteste, was man machen kann.

 

Damit habe ich schon das Wesentliche, was ich vorbringen wollte, gesagt. Ich danke noch einmal herzlich dafür, dass am Landesverwaltungsgericht gute Arbeit geleistet wird und dass damit die Rechtsstaatlichkeit im Land Wien auf einem so hohen Niveau ist. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Aus dem Kreis der Abgeordneten liegt mir nun keine Wortmeldung mehr vor. Ich darf daher Sie, werter Herr Präsident Kolonovits, um Ihre Ausführungen ersuchen. Sobald das Pult desinfiziert ist, sind Sie am Wort. Bitte.

 

17.15.47

Präsident des Verwaltungsgerichtes Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

 

Wie schon im vergangenen Jahr darf ich Ihnen heuer einen Tätigkeitsbericht zu einem Jahr vorstellen, das wie auch das Jahr davor erheblich durch die Corona-Krise geprägt war. Das ist jetzt schon aus den Reden hervorgegangen, ich möchte das nun aber aus meiner Sicht betonen.

 

Man hat das natürlich an den stark erhöhten Einlaufzahlen gesehen, die uns personell und strukturell vor beträchtliche Herausforderungen gestellt haben. Es ist gleich am Anfang des Berichtes zu lesen, dass wir heuer neue Akten im Ausmaß von 18.400 Rechtssachen bekommen haben. Das ist ein noch nie dagewesener Rekordwert. Das Verwaltungsgericht Wien besteht mittlerweile seit achteinhalb Jahren, aber so viele neue Akten haben wir in einem Jahr als Neuzugang noch nie bekommen.

 

Da all diese einlangenden Rechtssachen am Gericht sofort verteilt und bearbeitet werden müssen, wurden sie sofort auf die zur Verfügung stehenden RichterInnen nach der Geschäftsverteilung verteilt. Was bedeutet das? - Das bedeutet pro Richterin und Richter im Durchschnitt eine Belastung von 208 neuen Akten. Damit ist ein Anstieg an Akten von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr gegeben. Damals haben die RichterInnen im Durchschnitt 180 Akten als Neubelastung bekommen. Das ist auf Seite 13 dargelegt. Damit haben sich die an sich schon sehr hohen Einlaufzahlen am Verwaltungsgericht Wien, die auch im Vergleich zu den anderen Landesverwaltungsgerichten sehr hoch sind, noch einmal deutlich erhöht.

 

In der Debatte ist schon mehrfach - ich glaube, zuletzt von Abg. Weber - dieses Punktesystem zur Sprache gekommen. Wir haben das im Bericht auf Seite 1 dargelegt. Es gibt intern vom Geschäftsverteilungsausschuss ein Punktesystem beziehungsweise Bewertungssystem. Mit diesem soll die Arbeitsbelastung innerhalb der Richterschaft gleichmäßig verteilt werden, denn der Geschäftsverteilungsausschuss ist ja verpflichtet, die Akten möglichst gleichmäßig auf die Richter zu verteilen.

 

Im Bericht ist die Rede davon, dass 180 Punkte vom Geschäftsverteilungsausschuss als zumutbare Arbeitsbelastung gesehen werden. In diesem Jahr mussten 248 Punkte verteilt werden, denn wir müssen natürlich alles verteilen, was hereinkommt, und daraus ergibt sich diese Berechnung. Wenn also 180 Punkte als zumutbar angesehen werden und man 248 Punkte bekommt, dann sind

 

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