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Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 76 von 101

 

ich hier auch schon gesagt -, entspricht auch jenem Vorschlag und der Vereinbarung aus der Fortschrittskoalition. Vieles davon ist im Übrigen auch schon einmal, jedenfalls von ein paar Parteien, gelebte Praxis im letzten Wahlkampf gewesen. An dieser Stelle bedanke ich mich auch bei jenen, die damals bei den GRÜNEN die Verantwortung getragen haben, dass es uns gelungen ist, jedenfalls drei Parteien beziehungsweise vier Parteien, ein gemeinsames Fairnessabkommen für den Wahlkampf zu unterzeichnen und hier auch einige Punkte in der gelebten Praxis schon vorwegzunehmen. Damit sollte, glaube ich, auch der redliche, offene Zugang zu dem Thema jener Parteien sichergestellt sein. Ich habe bis heute noch keine Antwort und auch keine Nachvollziehbarkeit, warum die ÖVP sich damals verweigert hat, an diesem Fairnessabkommen teilzunehmen. Es wäre jedenfalls für einige Punkte dabei nicht uninteressant gewesen.

 

Kommen wir zu der Veröffentlichung der Berichte, insbesondere der einzelnen Aufgliederungen: Ich glaube, das stellt für alle einen Konsens dar und lässt sich auch gut in der Praxis bewerkstelligen. Die Spendenobergrenzen haben sich nicht großartig verändert und sind in der auch jetzt schon gelebten und üblichen Praxis gleich geblieben. Bei den Fristen ist es ein bisschen verschärft. Das ist auch gut so, insbesondere was die Veröffentlichung der Berichte betrifft und auch der Wahlkampfkostenberichte und des Wahlkampfes. Hier haben wir im Fairnessabkommen eine Vorgangsweise gewählt, die ich mir eigentlich auch wünschen würde. Ich denke, wir werden es, auch wenn es die Bundesregierung beziehungsweise das Parlament nicht umsetzt, dann in der Wiener Regelung so umsetzen, wenn wir uns darauf auf jeden Fall mit dem Koalitionspartner geeinigt haben. Ich denke aber, da werden vielleicht alle Parteien zustimmen können, nämlich bei der Veröffentlichung der Wahlkampfkosten und der Aufteilung der Wahlkampfkosten eine Woche vor der Wahl und nicht erst danach, weil das im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Wählerinnen und Wähler Sinn macht. Das habe ich das letzte Mal schon angemerkt und es ist, glaube ich, so auch einmal eingebracht worden in Parteiengesprächen. Vielleicht kann man das noch mitnehmen bei den einen oder anderen Verhandlungen, das würde auch auf Bundesebene, denke ich, gut tun. Jedenfalls: Fristen zu verkürzen mit Veröffentlichungen, macht Sinn. Das zeigt das ÖVP-Beispiel mit dem fehlenden 2019er Rechenschaftsbericht und auch mit den Sanktionen und Bußgeldern, die sich daraus ergeben. - Also auch wieder ein Punkt, bei dem wir uns sicher finden werden.

 

Ich würde gerne auf ein paar Bereiche eingehen und beim Kollegen Kowarik anschließen, dem ich sehr aufmerksam zugehört habe. Über die Frage der Prüfung des Rechnungshofes: Wir haben das im Koalitionsübereinkommen auch so drinnen, dass der Rechnungshof auch Einschau in die Bücher der Parteien bekommen soll. Wir haben keine Details drinnenstehen, weil wir einerseits auf die damals schon angekündigte - nämlich während der Regierungsverhandlung angekündigte - Vorlage des Bundes verweisen und warten wollten, weil auch wir überzeugt sind, dass es Sinn macht, nicht neun unterschiedliche beziehungsweise zehn unterschiedliche Regelungen zu haben, eine Bundesregelung und neun Landesregelungen. Jetzt liegt er am Tisch, und ich denke, wenn bis zum Sommer auf Bundesebene ein Gesetz beschlossen wird, können wir unsere Wiener Regelungen dann auch bis Ende des Jahres gut über die Bühne bringen, weil wir den größten Teil davon ja schon im Koalitionsübereinkommen ausverhandelt haben.

 

Eine Frage stellt sich aber schon, nämlich die Frage der Ausführungsbestimmungen und auf welche Art und Weise so eine Rechnungshofprüfung passiert. Wie ist es denn jetzt im Moment? - Jetzt im Moment ist die Gesetzeslage so, dass die Wirtschaftsprüfer, die vom Rechnungshof bestimmt werden, Zugang zu allen Daten und allen Buchungen und Belegen haben, die Prüfungen vornehmen, in diese Belege auch Einsicht nehmen und bei Fragen es zu Besprechungen beziehungsweise zu einer Beschwerde beim Rechnungshof kommt. Der Rechnungshof kann dann diesbezüglich weitere Anfragen an die Parteien stellen und auffordern, diese zu beantworten und diesen nachzukommen und den Beweis anzutreten. Ich würde also sagen, eigentlich eine schon sehr umfassende Möglichkeit, hier genau Einschau zu nehmen.

 

Es geht jetzt darum: Was kann der Rechnungshof bei begründetem Verdacht direkt vor Ort und Stelle machen? - Reinschneien, mit allen Mitarbeitern sprechen, in jedes Kasterl reinschauen? Wie schaut das dann aus? Wann darf der kommen? Zehn Tage vor einer Wahl? Mit begründetem Verdacht? Was bedeutet das zum Beispiel für einen Wahlausgang, ohne dass die Prüfung vielleicht vor der Wahl abgeschlossen ist? Also alles Möglichkeiten, die nach dem Entwurf, so wie er jetzt vorliegt, möglich wären. Das ist etwas, wo ich glaube, dass wir uns gemeinsam darauf verständigen, dass es nicht Sinn und Zweck der Sache ist. Und genau darauf möchte ich aber aufmerksam machen.

 

Ich glaube, dass es wichtig ist, neben einerseits der Möglichkeit der Kontrolle und der Prüfung andererseits auch einen gewissen Schutz von Parteien zu haben. Parteien haben einen besonderen Schutz, auch nach dem B-VG, und das ist gut so, weil es auch um eine wichtige Säule unserer Demokratie geht. In diesem Spannungsverhältnis ist eine sinnvolle ordentliche Regelung zu finden, die eben auch diesen demokratischen Schutz der Parteien gewährleistet. Das hat auch mit der Frage der Bestellung und der Bestellungsmechanismen von Rechnungshöfen und Präsidentinnen und Präsidenten zu tun und eben mit der Frage der Ausführungsbestimmungen. Das ist genau der Teil, der mir in der aktuellen Vorlage fehlt, und über den, glaube ich, muss man im Begutachtungsverfahren dringend reden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass willkürliche, politisch motivierte Prüfungen im Sinne zum Beispiel der Grünen Partei sind, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das euer Ziel ist, aber ich sehe jetzt die Gefahr genau in dieser Vorlage in diesem Bereich.

 

Ich möchte noch auf Kollegen Kowarik betreffend die legistische Arbeit eingehen. Es gibt keine Zuwendung an

 

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