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Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 101

 

kommt, und im Wahljahr geht sowieso nichts mehr. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, am Ende ist es schwer. Sie sind jetzt im zweiten Jahr. Wenn Sie da nicht schnell darauf schauen, wird wenig weitergehen.

 

Wir haben hier angekündigt, dass wir gerne hätten, dass Gespräche stattfinden. Wir haben beim letzten Landtag nicht Anträge eingebracht, sondern haben gesagt: Wir werden das dann tun. Wir werden das tun, wenn nicht Bewegung in die Stadtregierung oder die Landesregierung kommt und die das nicht machen. Wir haben vor zwei Monaten nicht gesagt, wir bringen es gleich ein. - Es ist einfach nichts passiert, kein Gespräch, die ganze Koalitionsphase jetzt, kein Fraktionsgespräch, gar nichts, und immer die Ankündigung: Wir werden es schon machen.

 

Noch einmal, Vorarlberg hat es bereits vorgelegt, hat es logischerweise mit allen Fraktionen kommuniziert, alle wissen, es ist unterwegs. Im Bund kennen sie das auch. Vorarlberg wird das im Mai beschließen. Na, das wird sich hier nicht mehr ausgehen. Hoffen wir, dass es nicht mehr als Mai 2023 wird. Der Bund legt was genau vor? - Strengere Prüfrechte für den Rechnungshof, der in Zukunft sogar die Belege der einzelnen Parteien einsehen kann. Ganz ehrlich, das hätten sie in Vorarlberg brauchen können, das können wir hier auch brauchen. Wir wissen hier auch allerhand nicht.

 

Neue scharfe Spendenregeln: Schluss damit, dass Private zehntausende, hunderttausende Euro hineinbuttern und sich Parteien mehr oder weniger gefügig machen, sondern ab 150 EUR muss man es bekannt geben. Das gilt für Wien eh, da kommen wir zum Glück eh nicht aus. Wahlkampfkosten früher bekannt geben: Wir müssen wissen, was ausgegeben wird, nicht jahrelang darauf warten. Wir warten auf den ÖVP-Bericht im Bund seit Jahren, er ist immer noch nicht da.

 

Rechenschaftsberichte der Parteien werden genauer: Das heißt, alle müssen ihr Vermögen angeben und alle müssen ihre Schulden angeben. Das trifft ein paar Parteien härter, ich bin ganz gespannt, wer bei den russischen Banken Kredite aufgenommen hat. Das ist ja nicht nur Marine Le Pen, sondern das geht quer durch die rechtsextremen Parteien in Europa. Auf jeden Fall wissen wir das dann auch von den Landesparteien genau.

 

Diese Vorgaben müssen sie alle umsetzen, weil der Bund das sagt, außer dass - da kommt ein kleines Problem - man für ein paar Punkte im Bund eine Zweidrittelmehrheit braucht. Idealerweise braucht man dann dort für diese Beschlüsse die Sozialdemokratie, die sich noch nicht zu all diesen Fragen geäußert hat. Aufhalten aber können sie im Bund die neuen scharfen Regeln nur noch selber, sonst gelten sie auch hier. Ich hoffe, sie werden nicht aufgehalten, sondern umgesetzt.

 

Wir bringen heute drei Anträge ein und sind trotzdem immer noch froh, wenn eine Gruppe eingesetzt wird, die sagt: Was machen wir mit dem Bundesgesetz? Was setzen wir hier um? Wo machen wir vielleicht schärfere Regeln? Es sagt ja niemand, dass man dort stehen bleiben muss.

 

Wahlkampfkostenobergrenze: Im Bund 7 Millionen EUR bei 9 Millionen EinwohnerInnen, in Wien 6 Millionen EUR bei 2 Millionen EinwohnerInnen. Jetzt weiß ich schon: Wien hat 23 Bezirke und 23 BezirksvorsteherInnen und über 1.000 BezirksrätInnen und, und, und. Österreich hat aber auch mehr Bezirke als Wien, und Österreich hat - logischerweise - mehr BürgermeisterInnen als Wien. Und Wien ist zumindest von der Größenordnung ein Teil von Österreich, und nicht umgekehrt.

 

Der Antrag bei uns lautet: Man kommt mit der Hälfte auch aus. Das ist auch eine Position, die in diesem Haus schon mehrere Fraktionen hatten, auch eine der zwei jetzigen Regierungsparteien. Das ist ein einfacher Antrag: Antrag auf Senkung der Wahlkampfkosten und Strafen bei Überschreitung.

 

Ich weiß, das steht im Koalitionspapier in Wien, ich warte aber trotzdem noch auf die Ausschmückung. Bei den Strafen kommt es dann schon darauf an, wie hoch sie sind. Bundesweit waren die Strafen auch so gering, dass diejenigen, die locker drübergehen können, das auch noch drauflegen. Wenn das nicht ernsthaft gemacht wird, funktioniert das nicht.

 

Ich sage Ihnen nur, wie das in Großbritannien ist: In Großbritannien haben die einzelnen MandatarInnen oder KandidatInnen Budgets, wenn sie kandidieren. Wer diese überschreitet, verliert das Mandat, weil man sagt, wenn sich einer nicht an die Regeln hält, hat er quasi falsch gespielt. Das hat er ja auch. Jetzt können wir in Österreich schwer nachträglich Wahlergebnisse aufheben, aber die Strafen hier müssen höher sein. Ich kenne keine einzige Strafe, die für mich ausreichend ist, in keinem Entwurf. Vielleicht kann Wien einen Vorschlag machen, der es tatsächlich für die einzelnen Fraktionen oder Parteien unmöglich oder zumindest sehr unrentabel macht, da noch Überschreitungen vorzunehmen.

 

Die Whistleblower-Richtlinie: Warum ist das wichtig? - Die Leute, die Informationen haben und sie weitergeben, sollen sich sicher fühlen, wenn sie das tun. Jetzt gibt es die Whistleblower-Plattform, auf EU-Ebene wurde beschlossen, was alles in den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Das ist hier noch nicht passiert, da ist noch nicht Ende Gelände. Falls Sie wissen möchten, wie man diese Whistleblower-Richtlinie richtig umsetzt, einfach nach Vorarlberg und Tirol schauen! (Zwischenruf.) Dort ist es schon passiert. Ja, nicht in Begutachtung, sondern passiert (Zwischenruf.), einfach dort abschreiben und nachschauen, wie das geht! Andere Bundesländer warten nicht.

 

Auch hier würde ich vorschlagen: Wien nicht auf dem letzten Platz. Noch könnte man Dritter werden, wenn man sehr schnell ist. Das wird sich wahrscheinlich nicht ausgehen, aber vielleicht macht man das einfach heuer. Das hilft bei der Bekämpfung des Missbrauchs und bei der Bekämpfung von Korruption insgesamt. Der erste Entwurf, wir haben das auch im Antrag so geschrieben: Es ist eh gut, dass man es angefangen hat, aber man darf nicht stehen bleiben. Meine Befürchtung ist: Wir haben eine Plattform eingerichtet, und all das, was gesetzlich übrigens auf Bundesebene gelten würde und dann auch für die Bundesländer seit Dezember vergangenen Jahres umgesetzt werden muss, ist nicht passiert.

 

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