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Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 101

 

dazu abgeben können. Nichtsdestotrotz wissen wir natürlich, dass es wichtig ist, dass möglichst schnell und unkompliziert geholfen wird.

 

Anlass sind eben die Teuerungen. Das Gesetz ist grundsätzlich erfreulich und geht in die richtige Richtung, dennoch werden wir heute einen Abänderungsantrag einbringen, weil …

 

16.00.01Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Abgeordnete, ich unterbreche die Debatte, weil es 16 Uhr ist, und komme nun zum Verlangen, dass die von den Abgeordneten Ellensohn, Kickert, Margulies, Huemer, Prack, Otero Garcia eingebrachte und an den Landeshauptmann gerichtete Dringliche Anfrage betreffend „Umgehende Novellierung des Wiener Parteienförderungsgesetzes zur Schaffung umfassender Transparenz und damit einer Reduktion von Missbrauchs- und Korruptionsrisiken“ vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde.

 

Gemäß § 37 Abs. 5 der Geschäftsordnung hat auf Verlangen vor der mündlichen Begründung die Verlesung der Dringlichen Anfrage zu erfolgen. Ich bitte daher den Schriftführer um Verlesung dieser Dringlichen Anfrage.

 

16.00.58

Schriftführer Abg. Harald Zierfuß: „Dringliche Anfrage der Landtagsabgeordneten David Ellensohn, Dr. Jennifer Kickert, Dipl.-Ing. Martin Margulies, Mag. Barbara Huemer, Georg Prack BA, Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia an den Herrn Lhptm Dr. Michael Ludwig gemäß § 118 WStV in Verbindung mit § 36 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien, eingebracht für die Sitzung des Wiener Landtages am 28.4.2022 betreffend ‚Umgehende Novellierung des Wiener Parteienförderungsgesetzes zur Schaffung umfassender Transparenz und damit einer Reduktion von Missbrauchs- und Korruptionsrisiken‘.

 

Begründung: Nächste Woche startet das Rechtsstaat- und Antikorruptionsvolksbegehren. Neue Regeln für Österreich und seine neun Bundesländer sind dringend notwendig. Die Begründung der Initiatorinnen und Initiatoren: Österreich hat seit Jahrzehnten ein unübersehbares und strukturelles Problem mit Korruption, Postenschacher, Freunderlwirtschaft und intransparenter Parteienfinanzierung.

 

Korruption unterwandert unsere Demokratie. Korruption untergräbt unseren sozialen Zusammenhalt und zwischenmenschliches Vertrauen. Korruption unterhöhlt den Rechtsstaat. Wir fordern daher ein Umdenken und umfassende Reformen, denn wir alle haben ein Recht darauf, dass Politiker und Politikerinnen mit Anstand, Integrität und Achtung vor dem Amt regieren. Wir alle haben ein Recht auf eine saubere und transparente Verwaltung, die alle Bürgerinnen und Bürger ohne Ansehen ihrer Stellung und ihres Namens, eines Parteibuches sowie ohne Parteispenden gleich behandelt. Wir alle haben ein Recht auf freie und unabhängige Medien, die weder durch Inseratenkorruption noch durch politischen Druck an ihrer Informations- und Kontrollaufgabe gehindert werden.

 

Nach jahrzehntelangem Tiefschlaf auf Bundesebene von Koalitionsregierungen aus SPÖ, ÖVP und FPÖ bringt die aktuelle Regierung unter grüner Beteiligung endlich Bewegung in die Korruptionsbekämpfung. Im Kapitel ‚Modernes Parteiengesetz als Grundpfeiler für das Funktionieren des demokratischen Staatswesens‘ des aktuellen Arbeitsprogrammes der Bundesregierung sind die konkreten Novellierungsvorhaben zum Parteiengesetz angeführt. Die Bundesregierung hat nun bereits den Entwurf des neuen Parteiengesetzes präsentiert und inhaltlich vorgestellt. Diese geplanten Gesetzesänderungen wirken unmittelbar und direkt auch auf die Wiener Parteien.

 

Das vorgestellte Parteiengesetz Neu enthält zahlreiche Verschärfungen, die über die Bestimmungen des Wiener Parteienförderungsgesetzes hinausgehen und einen großen Schritt in Richtung Transparenz darstellen. Zu erwähnen sind insbesondere folgende neuen Bestimmungen auf Bundesebene: Der Wahlwerbungsbericht für die Bundeswahlen wird neu gegliedert. Die Kosten für Plakate, Direktwerbung sowie für Inserate und Werbeeinschaltungen in Printmedien, Hörfunkmedien oder im Internet müssen zukünftig separat ausgewiesen werden.

 

Der jährliche Rechenschaftsbericht hat zukünftig das Vermögen der Bundesparteien in Form einer vereinfachten Bilanz auszuweisen, auf Landesebene ist die Ausweisung von Verbindlichkeiten ab einer Höhe von 50.000 EUR verpflichtend. Weiters sind auf Grund der neuen Gliederung des Rechenschaftsberichtes auch Erträge aus der Parteiorganisation sowie aus nahestehenden Organisationen separat auszuweisen, ebenso alle Spenden über 500 EUR, egal, welcher Art diese sind. Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit müssen ebenfalls analog zum Wahlwerbungsbericht detaillierter angeführt werden.

 

Spenden ab 150 EUR müssen hinkünftig pro Quartal dem Rechnungshof gemeldet werden, Spenden über 500 EUR werden von diesem dann unverzüglich veröffentlicht. Die Spendengrenzen bleiben unverändert. Ein Spender kann einer Partei pro Jahr weiterhin Spenden in der Höhe von 7.500 EUR zukommen lassen, insgesamt darf eine Partei pro Jahr wie bisher Spenden im Wert von maximal 750.000 EUR annehmen.

 

Erträge aus Inseraten, soweit diese pro Inserat den Betrag von 2.500 EUR übersteigen, müssen unter Angabe des Inserenten und unter Nennung des Mediums, in dem das Inserat erschienen ist, in einer Anlage zum Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden, und zwar gesondert für jede territoriale und nichtterritoriale Gliederung.

 

Der Rechnungshof erhält neue weitgehende Kontrollrechte. Darüber hinaus steht es dem Land Wien frei, im eigenen Wirkungsbereich, insbesondere bezüglich Spesen sowie Sponsoring und Inserate, strengere Regelungen zu erlassen. Die Festlegung der maximal zulässigen Wahlkampfkosten ist überdies Gesetzgebungskompetenz der Länder. Hier hat ein Bundesland bereits Vorleistungen erbracht. Vorarlberg, wo die ÖVP gerade in einen Finanzierungsskandal verwickelt ist, hat auch guten Grund dazu. Im westlichsten Bundesland werden dank

 

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