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Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 101

 

von 2.400 Personen kolportiert worden sind: Dabei handelt es sich um Tatverdächtige. Wenn man sich anschaut, wie viele Personen das im Bereich der Mindestsicherung sind - ich erwähne noch einmal: jeder Fall ist ein Fall zu viel -, dann relativiert sich das eindeutig. Im Jahr 2021 waren das 179 Anzeigen, im Jahr 2022 bis jetzt 40 Anzeigen. Wie gesagt, noch einmal: Jeder Fall ist einer zu viel, aber wo die Stadt Wien Möglichkeiten hat, zu kontrollieren, tut sie das auch.

 

Ich möchte in dem Zusammenhang aber auch auf eine Anfragebeantwortung durch das zuständige Bundesministerium für Inneres im Parlament verweisen. Es gibt da keine sozialleistungsspezifische Statistik, das heißt, es ist nicht gesamthaft nachvollziehbar, wie sich die Betrugsfälle auf einzelne Bundesländer verteilen. Von daher sind beispielsweise Feststellungen von Schwarzarbeit, die in Wien getätigt werden, nicht zwingend Menschen zuzurechnen, die auch in Wien wohnen und leben. Wie gesagt, noch einmal, das dritte Mal: Jeder Fall ist ein Fall zu viel. Alle Möglichkeiten, die wir als Stadt Wien haben, setzen wir ein, um Sozialleistungen, die nicht gerechtfertigt bezogen werden, auszuschließen. Ich würde aber die Zahlen in Relation setzen und auch die Zuständigkeit in diesem Zusammenhang ganz deutlich machen.

 

Ich möchte vielleicht noch darauf verweisen, dass ich von der FPÖ-Fraktion über die Zusatzfrage nicht informiert worden bin und trotzdem vorbereitet bin.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kunrath gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Der Herr Abg. Kunrath hat das Wort.

 

9.45.38

Abg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Nach den vielen negativen Begrifflichkeiten, die wir derzeit hören mussten - von Abschiebungen, von negativen Begriffen, wo jemand eine Staatsbürgerschaft verliert -, möchte ich auch kurz zu etwas anderem kommen, nämlich zu den Flüchtlingen aus der Ukraine. Ich rede bewusst von Flüchtlingen, weil ja auch hier plötzlich eine unterschiedliche Begrifflichkeit begonnen hat, es geht plötzlich um Vertriebene. Vertriebene hat man ja früher nur zu Menschen gesagt, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den ehemaligen österreichischen oder deutschen Ländern gekommen sind. Jetzt nennen wir sie halt auch Vertriebene und Geflüchtete.

 

Ich möchte wissen, wie man mit den Geflüchteten, nämlich Menschen, die Drittstaatsangehörige in Kiew, in Lemberg, in der Ukraine sind, umgehen möchte. Welche Möglichkeiten möchten wir denen hier geben, auch betreffend Sicherheit und Aufenthalt?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ja, auf Grund von EU-Bestimmungen sind ukrainische Flüchtlinge in anderer Art und Weise zu behandeln. Es gibt auch eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union, an der wir uns natürlich orientieren. Dessen ungeachtet sind Menschen, die aus der Ukraine als Drittstaatsangehörige flüchten, natürlich auch bei uns zu behandeln wie sonstige Flüchtende, die zu uns ins Land kommen.

 

Es ist für uns als Stadt Wien natürlich auch insgesamt eine große Herausforderung: Es sind derzeit 48.300 ukrainische Flüchtlinge in Österreich, davon 12.000 in Wien, und von den 283.000 Personen, die insgesamt schon in unser Land gekommen sind, ist der größere Teil in andere europäische Länder weitergezogen. Dies auch deshalb, weil es in anderen EU-Ländern größere ukrainische Communities gibt und die Flüchtenden sich natürlich dort beheimaten wollen, wo sie bereits Andockstellen haben. Dessen ungeachtet kümmern wir uns natürlich in einem großen Ausmaß um jene Flüchtenden, die mit einer ukrainischen Staatsbürgerschaft zu uns kommen, auch zum Beispiel um Kinder und Jugendliche. Da bin ich Herrn VBgm Wiederkehr und der Bildungsdirektion sehr dankbar, dass es möglich geworden ist, mehr als 1.100 Schulplätze für jene Kinder und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen, die hier her zu uns kommen. Über die Personengruppe hinausgehend, die einen ukrainischen Pass hat, bringen wir auch jene Flüchtende, die als Drittstaatsangehörige zu uns kommen - entsprechend den Kriterien von Asylwerbern beispielsweise oder Flüchtenden oder in anderen rechtlichen Formen - unter und behandeln sie auch entsprechend. Diese sind allerdings von dieser EU-Richtlinie ausgenommen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Hungerländer gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.48.56

Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): In meiner Frage geht es um eine relativ neue Materie, nämlich um den Status der Vertriebenen. Ich weiß, dass es eine sehr, sehr neue Sache ist und deswegen bin ich mir nicht sicher, ob da schon die Möglichkeit besteht, es zu beantworten, aber rein interessehalber. Der Vertriebenenstatus wird jetzt gerade rechtlich festgelegt, und Vertriebene erhalten Leistungen aus der Grundversorgung. Nun ist es in Wien so, dass aktuell auf Grund der Nichtumsetzung der Novelle subsidiär Schutzberechtigte in Wien immer noch nicht die Leistung der Grundversorgung erhalten, sondern die Leistung der Mindestsicherung. Nun stellt sich mir die Frage, wie künftig mit dem Status der Vertriebenen umgegangen werden wird. Erhalten Vertriebene in Wien, sobald dieser Status rechtlich umgesetzt wird, weiterhin nur die Leistung aus der Grundversorgung, oder ist angedacht, auch die Vertriebenen auf die Leistung in Höhe der Mindestsicherung anzupassen? - Danke.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Es war sehr richtig, gerade der erste Satz, dass vieles noch nicht ganz zu beantworten ist, weil es derzeit laufende Gespräche zwischen den Mitgliedern der Bundesregierung und den Bundesländern gibt. Es finden, soviel ich weiß, in den nächsten Tagen Gespräche der Soziallandesräte und anschließend auch der Finanzlandesräte statt und die Einigung wird dann, so wie es ausschaut, bei der nächsten Landeshauptleutekonferenz Mitte Mai getroffen werden. Von daher ist also noch eine ganze Reihe von Sozialleistungen, die besprochen werden, offen, zum Beispiel die Frage Kinderbeihilfe, und vieles anderes mehr.

 

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