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Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 93

 

noch gehabt, aber das ist sozusagen das, was sie besitzen. Und es wird noch deutlich ungleichgewichtiger verteilt, wenn man sich wirklich die Spitzenvermögen anschaut: 31 Menschen, ist ausgewiesen - und ich lasse die Unschärfe zu, weil genau bei den höchsten Vermögenswerten eine Unschärfe drinnen ist, da es da tatsächlich die wenigsten Daten gibt -, es gibt 31 Erwachsene in Österreich, die ein Vermögen von mehr als 500 Millionen EUR haben. Das ist ganz schön viel. Und es zieht sich dann sozusagen, wo man richtig sieht, im obersten Prozent gibt es niemanden mehr, der weniger als 2 Millionen EUR hat.

 

Und dann reden wir darüber, wie finanzieren wir in Österreich - ganz Österreich nehme ich da jetzt einmal dazu - Mindestsicherung und Sozialhilfe in der Größenordnung von 1,2 Milliarden EUR, obwohl das Vermögen jedes Jahr um mehr als 100 Milliarden EUR prognostiziert wächst und in der Vergangenheit auch gewachsen ist, und das so gut wie überhaupt nicht besteuert wird. Ich glaube deshalb, dass es keine Debatte über Armut geben darf, wo nicht über Reichtum geredet wird. Wir sind nicht arm, wir haben ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Es ist leider so, dass vor allem die Volkspartei sich weigert, die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht zu verteilen, damit es niemandem in Österreich schlecht gehen muss. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

Präsident Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

15.37.19

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Landesrat! Meine Damen und Herren!

 

Nach den eh schon üblichen Ausführungen des Kollegen Margulies vielleicht ein paar Sachen, die mich in dieser Debatte beschäftigt haben. Vielleicht zum ersten Kritikpunkt, der von allen Oppositionsparteien vorgebracht wurde, dass hier mit einem Initiativantrag dieses Gesetzesvorhaben durchgepeitscht werden soll und keine Regierungsvorlage gemacht wird. Auch das sollten wir durchaus differenziert sehen, auch ein Initiativantrag ist eine gängige und eine verfassungsrechtlich zulässige Form, Gesetzesvorhaben zu starten und umzusetzen. Und das ist ja ganz wichtig, denn wir brauchen fünf Abgeordnete, das heißt, das können auch Oppositionspolitiker machen. Also das alleine ist schon in Ordnung, dass man das so macht. Die Kritik, die kommt, ist aber trotzdem berechtigt, vor allem, wenn man weiß, wer dann wirklich diese Gesetze schreibt. Das können Sie mir doch nicht sagen, dass die, die am Papier stehen, wirklich dieses Gesetz, diese Novelle, geschrieben haben. Das können Sie der „Jeti-Tante“ erzählen, aber nicht mir. Sie haben sehr wohl auch für diesen Initiativantrag, davon geh‘ ich fix aus, auf die Kompetenz des Magistrates zurückgegriffen, und der hat dieses Gesetz in Wirklichkeit geschrieben.

 

Es gibt auch andere Möglichkeiten, meine Damen und Herren, das sollten wir uns einmal grundsätzlich überlegen. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland auch in den Landtagen sehr viel mehr Möglichkeiten für die Landtagsklubs, auf Kompetenzen zurückzugreifen, die jetzt nicht bei der Vollziehung sind, sondern die tatsächlich der Gesetzgebung zugeordnet sind. Das heißt, da würde man wirklich solche Initiativanträge aufwerten. Hier haben wir einen Initiativantrag, den der Magistrat geschrieben hat, davon gehe ich aus, und der dazu gedient hat, eben das Ganze durchzupeitschen. Das sehe ich auch problematisch.

 

Das Zweite, was ich dazu sagen möchte, ist, es ist schon abenteuerlich und eigentlich beängstigend, die demokratiepolitische Geisterfahrt von eigentlich sehr vielen Abgeordneten in diesem Haus. Und es ist natürlich ein Leichtes, wenn der Kollege Margulies jetzt das abdodelt - da sind sie ja recht gut, die Linken -, was der Vorredner von der ÖVP, der Kollege Gasselich, hier gesagt hat: Und das hat noch keiner beantworten können und das wird auch keiner beantworten können.

 

Wir haben eine Gesetzeslage, wir haben ein Bundesausführungsgesetz, das gilt. Ja, da wurden, wenige, aber doch, Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, nichtsdestotrotz gilt selbstverständlich das restliche Gesetz, meine Damen und Herren. Das gilt, und wenn wir uns darauf nicht einigen können, dass wir Gesetze ernst nehmen, dann haben wir ein Problem, finde ich. Ich weiß nicht, vielleicht haben andere nicht das Problem, das hört man immer wieder - von meiner Sicht ganz rechts außen (sich auf die Sitzbänke der GRÜNEN beziehend), die haben da offensichtlich kein Problem damit, oder denen ist es wurscht. Mir ist es nicht wurscht. Glauben Sie mir, es gibt sehr, sehr viele Gesetze und noch mehr Bestimmungen über unseren Gesetzen, nämlich EU-Rechtsnormen, die mir überhaupt nicht gefallen, die mir widerstreben. Aber ich halte mich daran, weil ich Demokrat bin, und ich vollziehe sie in meinem Beruf, weil das das Selbstverständnis einer Demokratie sein muss, dass man sich an Gesetze hält, sonst können wir alles vor uns hertragen, aber wenn wir es nicht ernst nehmen, ist das Ganze nichts wert.

 

Das heißt, wenn wir unser Verfassungsgefüge ernst nehmen, dann sollte es Ihnen auch wichtig sein, und wurscht, wer diese Gesetzgebung jetzt beschlossen hat, ob das jetzt Türkis-Blau war, ob das Grün-Türkis war, ob das Schwarz-Rot war oder sonst irgendwas, wenn ein Gesetz gültig zustande kommt, dann gilt es. Da können wir uns drauf einigen, hoffe ich.

 

Und es ist schon abenteuerlich und auch bezeichnend von den NEOS, die - aber das wissen wir eh schon - sich jetzt gänzlich auch in der linken mehr als Reichshälfte, im Reichszweidrittel sehr wohlfühlen. Soll so sein, aber was abenteuerlich ist, ist, dass man dann rauskommt und sagt, na ja, das Gesetz wird sicher nicht beachtet. Herr Kollege Konrad (mit einem Laut des sich Abschüttelns), also ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Eine liberale Partei angeblich, hm, na ja. Und wenn dann der Herr Florianschütz - dem ich für seine meist sehr differenzierten Redebeiträge danke, auch jetzt, war durchaus interessant und da kann man diskutieren, aber trotzdem - dem Landesrat dankbar ist, dass er das Gesetz nicht umsetzt, wohl wissend, hat er noch dazugesagt, dass es auf lange Sicht ein Problem sein könnte. - Nein, es ist jetzt ein Problem. Es ist jetzt ein Problem,

 

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