«  1  »

 

Landtag, 46. Sitzung vom 25.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 79

 

Gewissen auch zustimmen kann. Daher bitte ich um Zustimmung zum Gesetz. Herzlichen Dank.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Die Frau Berichterstatterin wünscht das Schlusswort nicht.

 

Bevor wir zur Abstimmung kommen, ist festzustellen, dass es einen Abänderungsantrag gibt. Ich darf ihn kurz zur Kenntnis bringen, er betrifft eben dieses Gesetz. § 89 Abs. 2 lautet: Die Verbote des § 90 Abs. 1 Z. 4, 6 und 7 finden keine Anwendung bei der Bejagung von Schwarzwild durch Jagdaufseher. §§ 62ff: Ebenso finden die Verbote des § 90 Abs. 1 Z 4, 6 und 7 keine Anwendung auf die Bejagung von Schwarzwild durch Jagdausübungsberechtigte und Jagdausübende nach § 48, sofern diese die Absolvierung eines vom Wiener Landesjagdverband abzuhaltenden Schulungskurses gemäß Abs. 3 nachweisen.

 

15.28.27Ich lasse also zuerst über diesen Abänderungsantrag abstimmen, und wer diesem Abänderungsantrag seine Zustimmung erteilt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Zustimmung von ÖVP, NEOS, Freiheitlichen und HC feststellen, die aber keine Mehrheit erfährt. GRÜNE und SPÖ haben die Mehrheit, und somit erfährt dieser Abänderungsantrag keine Mehrheit.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung des Gesetzes in erste Lesung. Ich darf fragen, wer dem Gesetz seine Zustimmung in erster Lesung erteilt? - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen und bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand - Ich stelle fest, das ist einstimmig so beschlossen.

 

15.29.46Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2019 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien.

 

Ich darf die Kinder- und Jugendanwälte, Frau Dunja Gharwal und Herrn Mag. Ercan Nik Nafs, herzlich bei uns begrüßen. Ich darf sie bitten, Platz zu nehmen.

 

Ich bitte den Herrn Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten.

 

15.30.14

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kinder- und Jugendanwalt! Sehr geehrte Frau Kinder- und Jugendanwältin! Willkommen und danke für den Bericht! Ich bitte um Debatte und Beschlussfassung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg. Mag. Emmerling zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

15.30.38

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Frau Jugendanwältin! Sehr geehrter Herr Jugendanwalt!

 

Es freut mich, dass Sie hier sind. Wir diskutieren heute Ihren Bericht, den Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Ich möchte mich vorneweg ganz herzlich bei Ihnen dafür bedanken. Ebenso bedanken möchte ich mich auch im Namen meiner gesamten Fraktion für Ihre Arbeit im vergangenen Jahr, für diese engagierte Arbeit für die Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt. Sie haben vor allem auch immer einen kritischen Blick darauf, was passiert, was die Herausforderungen sind, und auch auf Missstände, die bestehen, und haben auch gleichzeitig Lösungsvorschläge parat.

 

Der vorliegende Jahresbericht wird ja auch anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention ein bisschen als Sinnbild für deren Bedeutung verstanden. Da wird einem noch einmal bewusst vor Augen geführt, wie jung der Gedanke des Kinderschutzes eigentlich ist, erst 30 Jahre. Wir müssen froh sein, dass damals dieser Schritt gegangen wurde. Es ist jetzt wohl nicht mehr wegzudenken.

 

Ich möchte ein paar Punkte Ihres Berichts herausgreifen und näher darauf eingehen. Das erste Thema, das ich ansprechen will, ist die Bildungsombudsstelle, die ja im Februar 2019 in der Kinder- und Jugendanwaltschaft errichtet wurde, ihre Arbeit aufgenommen hat, die sich mit unterschiedlichsten Problemfällen von Kindern und Jugendlichen im Bereich der gesamten Bildung auseinandersetzt. Sie versuchen, nicht nur allgemein mögliche Verbesserungen aufzuzeigen, sondern beraten auch sehr individuell. Ich muss sagen, der Bericht bestätigt leider, wenn wir dieses Ziel der sehr individuellen Beratung und der optimalen Voraussetzungen für alle Kinder in dieser Stadt erreichen wollen, dass wir auch noch sehr viel tun müssen.

 

Dabei möchte ich das Thema Mobbing herausstreichen. Es gibt hier eine auffallend hohe Zahl, die sich auch im letzten Jahr wieder erhöht hat. Daran sieht man, dass vor allem ein inadäquater Umgang damit in der Schule das Problem per se ist. Es gibt Lehrerinnen und Lehrer, die hier leider viel zu oft wegsehen, Vorfälle rechtfertigen oder auch Eltern sehr schnell damit abtun, dass sie vielleicht einen Schulwechsel in Betracht ziehen sollen. Es wird auch angeführt, dass Eltern immer wieder zu hören bekommen, dass die Kinder ihre Probleme alleine lösen müssten. In den meisten Fällen können sie sich aber nicht aus dieser Falle befreien und sind auf professionelle Unterstützung angewiesen.

 

Das ist ein Thema, auf das wir auch sehr oft hinweisen, die Anzahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, der Schulpsychologen, einfach des Unterstützungspersonals an den Schulen. Ich bin froh, dass Sie diese Forderung auch untermauern. Wir sehen, hier braucht es mehr Ressourcen. Sie sagen auch konkret in Ihrem Bericht, dass Sie diesen Ausbau als dringend notwendig erachten und dass Schulsozialarbeit die Möglichkeit bietet, kritische Situationen rasch zu erkennen und unbürokratisch zu intervenieren.

 

Es werden auch die Schulkooperationsteams angesprochen. Wir haben deren Einführung begrüßt, aber auch darauf verwiesen, dass es lediglich eine Ergänzung in dieser Thematik sein kann und auch eine Aufstockung

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular