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Landtag, 46. Sitzung vom 25.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 79

 

Untersuchungskommission, immer sehr ernst. Das gilt im Übrigen auch für die Ergebnisse der Handlungen von Rechnungshof und Stadtrechnungshof, denn ich bin der Meinung, man kann immer daraus lernen und es gibt immer Anregungen für eine Verbesserung, insbesondere auch in der Verwaltung.

 

Das gilt natürlich auch für bestehende Förderrichtlinien, und daher denke ich, man sollte sich sehr genau anschauen, wie diese Fördertransparenzdatenbank aufgebaut ist und wie man zum Beispiel im konkreten Anlassfall die Frage, inwieweit es möglich ist, Subventionen auch weiterzugeben, transparent darstellen kann. Denn es wird Gründe geben, warum das passiert - ich kann das jetzt im Einzelfall nicht sagen, welche Vereine das genau betrifft, aber es wird wahrscheinlich Gründe geben. Und die Frage ist ja immer in diesem Zusammenhang, wie transparent kann das ausgewiesen werden. Denn man kann für eine Förderung sein, man kann gegen eine Förderung sein, man sollte nur immer möglichst viele Informationen haben, was dazu führt, dass man dann eine politische Entscheidung trifft, für oder gegen etwas zu stimmen, hier im Landtag beziehungsweise noch viel mehr im Wiener Gemeinderat.

 

Von daher ist Transparenz sicher hilfreich in allen Bereichen, und ich denke, dass die Ergebnisse nicht nur der Untersuchungskommission, sondern auch des Rechnungshofes, des Stadtrechnungshofes einfließen sollen, verbunden werden sollen auch mit den bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Ich habe deshalb auch darauf verwiesen, dass diese Zeitverzögerung auch deshalb eingetreten ist, weil wir die Präzisierung, die im Nationalrat auf Bundesebene geschehen ist, auch in unsere Aktivitäten im Rahmen eines Landesgesetzes mit einfließen lassen wollen. So gesehen bin ich sicher, dass wir hier einen sehr, sehr guten, inhaltlich ausgewogenen Entwurf zustande bringen.

 

Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Abg. Handler gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

10.13.51

Abg. Klaus Handler (HC): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Vielen Dank für die bisherigen Ausführungen. Es freut mich, dass Sie dem Thema, wie ich jetzt höre, grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ich habe da jetzt aber ein konkrete Frage: Bei der Fördertransparenz sind es ja nicht nur Vereine und Institutionen, die Förderungen bekommen, die transparent dargestellt werden sollen, es wäre für die Opposition auch wichtig, dass auch transparent dargestellt wird, welche Förderungen abgelehnt werden. Und dass das funktioniert, zeigt zum Beispiel die Wirtschaftsagentur mit positivem Beispiel, wenn man sich den Bericht durchliest, sieht man sehr genau, wer Förderungen bekommen hat und warum Förderungen abgelehnt werden. Für die Arbeit der Opposition ist das natürlich wichtig, weil man sieht, geht das in eine gewisse Tendenz, denn wir können jetzt nur Dingen zustimmen oder sie ablehnen, bei denen wir wissen, dass sie praktisch schon positiv durchgewunken wurden, wissen aber nicht, was aus irgendwelchen Gründen auch abgelehnt wird, wie viele das sind, und so weiter. Können Sie sich vorstellen, dass in Zukunft auch das weitergegeben wird?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ja, prinzipiell ja. Man muss nur immer alle datenschutzrechtlichen Überlegungen miteinfließen lassen. Was meine ich damit? Wenn man beispielsweise jetzt Ihren Vorschlag aufgreift, dass man allgemein die Anzahl der abgelehnten Anträge formuliert, sehe ich da kein Problem darin. Wenn man die Begründung mitliefert, kann das natürlich für den Antragsteller durchaus auch negative Auswirkungen haben, denn es muss ja einen Grund geben, warum ein Antrag von der Verwaltung abgelehnt wird. Ich will jetzt gar nicht Mutmaßungen treffen, warum das geschieht, es hat aber im Regelfall für den Antragsteller oder die Antragstellerin unangenehme Gründe. Und die Frage ist, ob man das wirklich einer größeren Öffentlichkeit kundtun und vermitteln möchte, nämlich zum Schutz für den Antragsteller beziehungsweise die antragstellende Einrichtung.

 

Also von daher bin ich nicht prinzipiell dagegen, es muss nur sichergestellt sein, dass sich die Menschen nicht überlegen, ob sie dann einen Antrag stellen, weil sie bei einer Ablehnung des Antrages vielleicht sonstige nachteilige Effekte zum Beispiel in der Wirtschaft haben, oder im wirtschaftlichen Zusammenhang mit anderen Unternehmen oder mit Konkurrenten. Wir dürfen ja nicht übersehen, es gibt ja Antragsteller in ganz unterschiedlicher Größenordnung, auch in ganz verschiedenen Bereichen, und daher ist es vielleicht schwierig, jetzt eine generelle Festlegung zu treffen. Prinzipiell ist Transparenz gut, aber es sollte nie zum Nachteil der antragstellenden Menschen beziehungsweise Einrichtungen oder Vereine sein.

 

Präsident Ernst Woller: Die 5. Zusatzfrage wird von Abg. Wiederkehr gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

10.16.31

Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Ich begrüße sehr, dass Sie die Arbeit der Untersuchungskommission auch positiv einschätzen und auch als Ergebnis sehen, dass ein Fördertransparenzgesetz wichtig ist für diese Stadt. Was ich da noch mitgeben möchte, ist, dass man nicht nur auf die datenschutzrechtlichen Aspekte schaut, die Sie sehr betont haben, sondern vor allem auf die Aspekte der Informationsfreiheit, nämlich größtmöglich Informationsfreiheit auch zu gewährleisten. Hier sind wir natürlich auch bereit, an diesem Entwurf mitzuarbeiten und auch in Richtung Informationsfreiheit mit Ihnen zu gehen. Meine Frage bezieht sich auf die Wortmeldung von Herrn Kollegen Ellensohn, der ein Märchen erzählt hat mit der Arbeitsgruppe, die sich zu Transparenz trifft. Wahr ist vielmehr, dass im Koalitionsübereinkommen steht, dass es eine Arbeitsgruppe zur Kontrolle und Transparenz geben soll, die sich spätestens im Frühjahr 2016 konstituieren soll - ich bin mir sicher, der Herr Ellensohn hat das noch gut in Erinnerung -, und die Umsetzung soll bis 2017 erfolgen. Bis jetzt gab es keine einzige Sitzung von so einer Arbeitsgruppe. Wie sehen Sie das als Bürgermeister, wenn klare Zielvorgaben im Koalitionsübereinkommen überhaupt nicht erreicht wurden?

 

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