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Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 32

 

tragten für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2019 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig.

 

11.06.04Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Petitionen in Wien geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Mag. Vassilakou. Es gibt einen Berichterstatterinnenwechsel, Berichterstatterin ist Frau Dr. Kickert. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

11.06.07

Berichterstatterin Abg. Dr. Jennifer Kickert: Ich ersuche um Zustimmung.

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs .10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber, bitte sehr. (Heiterkeit bei StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.)

 

11.06.53

Abg. Thomas Weber (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Liebe Gäste am Livestream!

Ich werde jetzt versuchen, ein bissel Gelassenheit, obwohl gelassen ist es eh (Allgemeine Heiterkeit.), aber ein bisschen Inhalt reinzubringen. Ich freue mich, dass wir heute in einer All-Parteien-Initiative das Petitionsrecht dahin gehend erweitern, dass Petitionswerberinnen und Petitionswerber zukünftig die Möglichkeit haben, Begleitpersonen in den Petitionsausschuss einzuladen. Man kann sich ja vorstellen, wenn man als Petitionswerberin/Petitionswerber in den Ausschuss kommt und hier vor 18 Politikern sitzt, dass man ordentlich angespannt ist. Also so gesehen macht diese Erweiterung schon Sinn, und ich freue mich auch ganz besonders, dass wir das parteiübergreifend hier gemeinsam einbringen.

 

Ich halte allerdings ein anderes Thema im Zusammenhang mit dem Petitionsrecht auch für sehr wichtig, nämlich das ist das Thema, und ich habe es in der Vergangenheit auch schon thematisiert, des Rechtsanspruches darauf, dass man einen Rechtsanspruch hat, seine eigene Petition im Petitionsausschuss vorzustellen. Mit Stand heute ist das ja noch nicht der Fall. Mit Stand heute ist es ja eine Frage des Mehrheitsbeschlusses im Petitionsausschuss, ob man das darf. Ich halte das für falsch. Ich halte das für falsch aus mehreren Gründen, und ich kenne auch die Argumente, die dagegen ins Spiel gebracht werden. Das ist erstens das Argument, dass der Petitionsausschuss ja keine Bühne ist für politische Inszenierungen. Das ist schon richtig, der Petitionsausschuss ist auch keine Bühne für politische Inszenierungen und kann es auch gar nicht sein, weil der Petitionsausschuss ist nicht öffentlich. Also ich frage mich: Wie kann es sein, dass in einem nicht öffentlichen Ausschuss eine politische Inszenierung stattfinden kann? Ich meine, dieses Argument zielt ins Leere und ist falsch. Ich glaube, dass es daher schon richtig ist, die gesetzliche Möglichkeit zu geben.

 

Ein anderes Argument, das hier immer wieder gebracht wird, ist die Tatsache, wir wollen ja den Petitionsausschuss frei lassen für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und nicht für die Anliegen von politischen Mandatsträgerinnen und politischen Mandatsträgern. Na ja, schauen wir uns einmal die Zahlen an. Der Petitionsausschuss tagt in der Regel fünf Mal im Jahr. 2018 hat der Petitionsausschuss 23 Petitionen abgeschlossen und 14 Petitionswerberinnen und Petitionswerber in den Ausschuss eingeladen, ihr Anliegen vorzustellen. 2016 sind 16 Petitionswerberinnen und Petitionswerber eingeladen worden, und 2017 waren es 11. Ich glaube, dass in einer Stadt wie Wien, in einer großen Stadt wie Wien wir sehr wohl ein Werkzeug haben sollten, dass man mehr Petitionswerberinnen und Petitionswerber als 14, 16 und 11 hier einladen kann oder sollen kann, in dem Ausschuss ihr Anliegen vorzutragen.

 

Daher, ich freue mich auf die heutige Erweiterung, was das Petitionsrecht betrifft, hier diese Möglichkeit zu schaffen, meine aber, dass das nicht weit genug geht, und meine, dass die gesetzliche Verpflichtung, ein Anrecht zu haben, das eigene Anliegen im Petitionsausschuss vorstellen zu können, der nächste für mich logische Schritt sein muss. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke. Frau Abg. Schwarz, Sie sind die Nächste.

 

11.10.30

Abg. Sabine Schwarz (ÖVP)|: Vielen Dank! Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Werte Damen und Herren!

Die Zeit, die der Herr Präsident eingeholt hat, nützen wir jetzt, um über die Petitionen zu diskutieren. Danke.

 

Der Petitionsausschuss, sagen wir immer wieder, ist ein wichtiges Instrument, ist das Instrument, in dem die BürgerInnen in direkten Kontakt mit der Politik treten können. Und wir sehen auch von der Entwicklung der Petitionen her, dass es eine immer größere Breite von regionalen Themen gibt in den Bezirken über Bildungsthemen oder Stadtentwicklungsthemen so wie gestern die Flächenwidmung Gallitzinstraße. Die Sache ist, dass der Petitionsausschuss eigentlich ein kreativer Ort sein könnte, um Ideen mit den Bürgerinnen und Bürgern sehr direkt auszutauschen, um ein Ort zu sein und zu werden, wo man dann auch gemeinsam arbeiten kann in Richtung: Wie könnte ein Projekt verwirklicht oder Realität werden? Das ist aber nicht so, denn was braucht es denn? Das Erste, was es braucht, es braucht keine parteiideologische Vermittlung von Inhalten zum Beispiel in den Stellungnahmen. Ich möchte nur in Erinnerung rufen, wir hatten einmal eine Petition von einer Mutter, glaube ich, oder einem Elternverein. Da ging es um die Beibehaltung der Mehrstufenklasse, wo genügend Unterschriften gesammelt wurden und gebeten wurde, dass das Land Wien sozusagen die Ressourcen dafür aufbringen möge oder für den Erhalt eintreten möchte. Und wir haben eine Stellungnahme vom StR Czernohorszky bekommen, wo er sich über die Deutschförderklassen mokiert hat und kritisiert hat. Das ist dann etwas, wo ich mir dann denke, das hat irgendwie keinen Platz im Petitionsausschuss. Da würde ich mir schon auch wünschen, dass wir da auch vehement dagegen auftreten, denn was wir nicht werden dürfen, ist ein parteipolitischer Spielball. (Beifall bei der ÖVP.)

 

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